Aelteren Motor eintragen lassen?

Hallo,
es gab fuer ein Auto (Nissan Terrano, 2.4 Benziner) einen aelteren Motor mit 124 PS ohne Abgasrueckfuehrung. Ich habe aber leider den neueren mit Abgasrueckfuehrung der deshalb nur 118 PS hat.

Kann man bei dem Auto den Motor mit 124 PS (also ohne Abgasrueckfuehrung) eintragen lassen?
Laut Aussage eines Nissanmeisters sind die Motoren ansonsten identisch.

Wenn die Eintragung des aelteren Motors moeglich waere muesste es auch moeglich sein einfach die Abgasrueckfuehrung zu demontieren um damit im Prinzip den aelteren 124 PS Motor zu haben - und eingetragen zu bekommen.

Was der Sinn der Sache ist? Nur fuer den aelteren Motor mit 124 PS ist ein Minikat zugelassen, d.h. nur wenn ich diesen Motor eingetragen bekomme kann ich einen Minikat einbauen und Euro 2 bekommen.

Klar ist es unlogisch die Abgasrueckfuehrung zu demontieren um Euro 2 zu erreichen - aber der Tuev traegt mir den Minikat eben nur ein wenn der Motor 124 PS hat.

Also, ist es moeglich einen aelteren Motor eingetragen zu bekommen?

Gruss und Dank
Desperado

Hallo!

Es ist fraglich, ob die beiden Motoren wirklich so identisch sind, wie behauptet. Eine Abgasrückführung bei nem Benziner dient ja dazu, den Spritverbrauch im Teillastbereich zu reduzieren, bei Vollgas ist sie eigentlich nicht aktiv, und sollte keinen weiteren Einfluß auf die Leistung haben.

Wie auch immer, Motoren können sich unterscheiden, obwohl sie auf den ersten Blick baugleich scheinen, und sogar den gleichen Motor-Code haben. Das kenne ich vom Epsilon-Motor von Kia. Da wurden teils die Kolbenringe gegen bessere, reibungsärmere getauscht, und die Ventile für mehr Luftdurchsatz vergrößert, was zu ein paar PS mehr führte, aber der Motor-Code wurde meist weiter verwendet…

Der Minikat wird eine gewisse Zusammensetzung des Abgases erwarten, um zu funktionieren. Ich kann mir vorstellen, daß die Zusammensetzung mit Abgasrückführung sich derart ändert, daß der Kat nicht mehr so gut funktioniert. Daraus resultiert vermutlich dein Problem.

Wenn die Motoren tatsächlich identisch sind, kann man sich fragen, ob man durch Entfernen der Abgasrückführung tatsächlich den 124er draus machen kann. Außer der Abgasrückführung selbst muß da ja noch ne Steuerung für das ganze sein. Wer weiß, wie stark die mit dem Motor verheiratet ist, und welche Auswirkungen die Entfernung hat. Denk dran, beim Mini-Kat wird auch eine AU gemacht. Es wäre denkbar, daß der „falsche“ 124er sich irgendwie anders verhält als ein echter, und die Luft hinter dem Kat doch nicht sauber genug für Euro2 wird,

Der TÜV wird einen modifizierten 118er sicher nicht als 124er eintragen. Er wird dir nur nen 124er eintragen, wenn du den als Austauschmotor eingebaut hast. Bei nem Auto diesen Alters wird er aber schnell feststellen, daß da der Motor schon länger unter dieser Haube lebt, und falls es tatsächlich Motor-Seriennummern gibt, die der TÜV vielleicht auch noch abgleichen kann, dann hast du ein Problem.

Danke, das wuerde Sinn ergeben. Ob die Unterschiede zwischen der 118 und 124 PS Variante ueber das AGR hinaus gehen, dazu wollte sich Nissan Deutschland nicht aeussern. Wieso sie das nicht machen bleibt ihr Geheimnis, mein Haendler hat mir das nur so weitergegeben.

Dann muss ich wohl in den saueren Apfel beissen und dem Staat den doppelten Steuersatz entrichten als wie fuer das aeltere Modell noetig gewesen waere.

Gruss
Desperado

P.S.: Der Terrano mit 118 PS hat einen CO2 Ausstoss von 308 g pro km - BMW und Porsche bieten heutzutage noch Neuwagen an mit aehnlich hohen Werten ( https://www.dat.de/leitfaden/LeitfadenCO2.pdf ), die muessen ja auch irgendwie die aktuellen Abgasnormen erfuellen, also kann es nicht nur am CO2 liegen.

Da mein Terrano eine Gasanlage hat liegt der CO2 Wert sowieso viel niedriger - was der Gesetzesgeber natuerlich nicht beruecksichtigt weil das Auto ja auch mit Benzin betrieben werden koennte, zumindest in der theoretischen Denkweise der Buerokraten…

Hallo!

Der CO2-Ausstoß hat mit Abgasnormen absolut gar nichts zu tun, da geht es alleine um den Schadstoff-Ausstoß, also NOx, CO, unverbrannte Kohlenwasserstoffe, und neuerdings auch Ruß/Feinstaub.
Mittlerweile will man den CO2-Ausstoß auch verringern, und hat da entsprechende Gesetze / Regelungen, aber das ist ganz was anderes.
Und ein Kat ändert am CO2-Ausstoß auch nichts. Wenn eine Menge x von einem bestimmten Treibstoff verbrannt wird, wird eine Menge y an CO2 frei, punkt.
Damit ergibt sich der CO2-Ausstoß direkt aus dem Spritverbrauch, aber er ist genereller, weil er nicht auf einzelne Spritsorten beschränkt ist.

Hast du eine Autogas-Anlage (Flüssiggas, LPG) ? Dann ist der Ausstoß tatsächlich ungefähr halb so groß wie bei Benzin. Bei Erdgas (CNG) gibt es kaum einen Unterschied.

Hallo,
die LPG Anlage wird bei der Kfz-Steuer leider nicht beruecksichtigt, zumindest hab ich noch keine Moeglichkeit dazu gefunden, das geht nur bei Erdgasanlagen in Kombination mit einem kleinen Benzintank (kleiner als 15 Liter).
Gruss
Desperado