Änderung Bausparvertrag (Eigenheim-Finanzierung)

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe einen Bausparvertrag zur späteren Tilgung einer Eigenheim-Finanzierung laufen mit folgenden Eckdaten:

Sparzins 1,5%
Vertragsbeginn 6/2005
Bausparsumme 128000 EUR
Darlehenszins 3,95%
Aktueller Kontostand 35000 EUR

Nun schlägt mein Berater folgende Änderung vor:

Sparzins 0,5%
Darlehenszins 2,75% (effektiv 3.01%)

Natürlich entstehen wieder Abschlussgebühren in Höhe von 1280 EUR und der Sparzins ist niedriger, aber durch die Änderungen und den niedrigeren Darlehenszins sieht er folgende Vorteile für uns:

  • gleiche Sparleistung pro Monat
  • Ersparnis von ca. 1700 EUR pro Jahr, wenn das Darlehen aktiviert ist (effektiv ca. 1300 EUR / Jahr)
  • frühere Zuteilung, dadurch keine Zwischenfinanzierung notwendig wie beim alten Vertrag
  • niedrigere Rückzahlungsraten (768 € statt ca. 900 €)
  • Darlehen nach ca. 10 Jahren zurückgezahlt
  • außerdem: Anpassung der damals vereinbarten Risiko-Lebensversicherungsbeiträge, da ja inzwischen ein Guthaben von 35000 EUR vorhanden ist

Was ist insgesamt von diesem Vorschlag zu halten?

Abschlußgebühren bei der Änderung eines Bausparvertrags?
… Risikolebensversicherung heruntersetzen?

…Sie fragen, also sind Sie selbst bereits „wach“ geworden!

Ich kann Ihnen die Frage nicht erschöpfend beantworten, da ich Ihre persönliche Situation nicht kenne.

Grundsätzlich ist von Bauspaverträgen in der Niedrigzinsphase nicht viel zu halten, was die Finanzierungsseite angeht! Sie bringen keinen „Gewinn“, da eine Bankfinanzierung nicht teurer ist!

Die Stärke des Bausparvertrags liegt in der Planbarkeit, aber wir sind jetzt schon so lange im Zinstal, daß ich persönlich einfach nicht mit einer kurz- bis mittelfristigen Erhöhung der Zinsen rechne.

Andererseits, WAS HÄLT SIE DAVON AB, jetzt in der Niedrigzinsphase einen Finanzierung zu wagen?

Billiger wird das Geld nicht mehr und sicherer vor Inflation können Sie es in Deutschland nicht machen.

Was die Risikolebensversicherung anbetrifft, so unterstelle ich, Sie haben entweder KEINE KINDER, oder aber verfügen über einen ausreichend hohen anderweitigen Versicherungsschutz einer Risikolebensversicherung für die Hinterbliebenen. Dann UND NUR DANN, könnte ich Ihnen die Reduzierung einer Risikolebensversicherung empfehlen!

Im Zusammenhang mit einer Umstellung eines Bausparvertrags liegt das nach meinem Wissen NIE!

Klingt also ein wenig nach Lockmittel.

Abschliessend hätten Sie mitteilen sollen, um welche Bausparkasse und welchen Tarif es sich handelt. Dann hätte man das Ganze vergleichen können.

MfG
C. Mittler

Hallo Andreas,

hört sich erst mal ganz gut an. Sie scheinen einen fähigen Berater zu haben.

Allerdings irritiert mich die Aussage, dass neue Abschlussgebühren anfallen.

Ist der Bausparvertrag mit einer Finanzierung gekoppelt??

Soll ein Tarifwechsel gemacht werden oder sollen Sie den alten Vertrag kündigen und einen neuen abschließen?

Wenn der Vertrag an eine Finanzierung gekoppelt ist, ist eigentlich nur ein Tarifwechsel möglich und das auch nur mit der Zustimmung der Hauptzentrale.
Sie ändern dadurch den Darlehensvertrag und das kostet weitere Gebühren.

Bei einem Tarifwechsel fallen keine neuen Abschlussgebühren an. Das einzige was Ihnen in Rechnung gestellt werden kann, sind die Differenz der Zinsen vom alten zum neuen Vertrag.

Wenn Sie also 1,5 % bisher erhalten und dann nur 0,5 % bekommen wird Ihnen 1 % Zinsen rückwirkend vom Vertrag abgezogen.

Wenn Ihr alter Vertrag allerdings sonst Zwischenfinanziert werden muss, ist das in der Regel günstiger.

Die Zuteilung des Vertrages bis zum Zinsbindungsende zu erreichen ist auf JEDEN FALL sinnvoll.

Wenn Sie die Zuteilung nicht erreichen, wird Ihnen die Bausparkasse ein neues Angebot zu den dann aktuell auf dem Markt angebotenen Zinsen machen.

Und das ist dann sehr viel teurer als Ihr Bausparvertrag.

Falls Sie einen neuen Vertrag abschließen sollen, ist fragen Sie auf jeden Fall ob ein Tarifwechsel nicht besser ist.

Hat der Berater in der Berechnung auch die Guthabenszinsen von 1,5 % berücksichtigt als er Ihnen die Vorteile aufgezählt hat? Ist das in den genannten Zahlen mit drin?

Das mit der Risikolebensversicherung: Also… ich muss sagen, dass ich das zum ersten mal höre. Wenn einmal eine RLV abgeschlossen wurde, kann man an der auch nix mehr machen.
Allerdings bin ich ja auch nicht allwissend. :smile: Im Zweifel würde ich noch mal in der Hauptzentrale anrufen und nachfragen.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, immer her damit. :smile:

Viele Grüße

Hallo Andreas,

wenn ich das richtig verstehe wird dir die Kündigung des alten BB u. ein neuer Abschluss in einem neuen Tarif vorgeschlagen. Daher die neue Abschlgeb.

  1. ein neuer Tarif ist immer so konzipiert, dass er sich mit Argumenten für den Kunden! verkaufen lässt.
    Mall ehrlich, wenn du Bausparkasse wärst, würdest du deine neuen Tarife so gestalten, dass du als Firma ab sofort weniger verdienst? Wohl kaum, sondern genau umgekehrt. Deshalb ist der neue Abschluß trotz guten Argumenten für dich srhr viel schlechter!!!
    Außerdem glaube ich nicht, dass du die Bewertungszahlen seit Abschluß im neuen Tarif aufholen kannst- d. h. spätere Zuteilung!!!
    Lass dir alles durch Ausdrucke und Berechnungen belegen und halte alles schriftlich (Zeuge) fest falls du doch was änderst, was ich dir nicht rate.
    Wenn dann wirklich alles besser wäre, dann soll er dir den Verttrag kostelos ohne neue AG umtauschen (Qulanz).
    LG Dieter
    Noch fragen ???

Hallo, von einem Neuabschluss rate ich dir ab, weil du ja schon 7 Jahre eingespart hast und der Vertrag damit schon eine entsprechende Bewertungzahl hat.

Wenn der neue Vertrag auf Grund des niedrigeren Zinssatzes für das Darlehen interessant für dich ist, solltest du nur den Tarif wechseln, was in der Regel mit einer deutlich geringeren Gebühr möglich ist.

Du verzichtest zwar Rückwirkend auf die Zinsen (1,0 %), was aber deutlich weniger wie 1280 Euro sein dürfte, behälst aber die „Reife“ des Vertrages.

Um ganz sicher zu gehen, würde ich mir für den aktuellen Vertrag einen Spar und Tilgungsplan erstellen lassen. Und dazu die alternative der Umstellung in den neuen Tarif. Dann kannst du die Raten addieren und siehst, was du tatsächlich zahlst. Die Risikolebensversicherungsbeiträge (bei Bausparverträgen) werde jährlich auf die Differenzsumme berechnet und müssten sich demnach sowieso jährlich geändert haben.

Tipp: Ist das Darlehen von der Bausparkasse oder über eine Bank finanziert? Wenn über die Bank, wie lange ist es festgeschrieben? Bei der aktuellen Zinslage bietet sich unter Umständen ein Forwarddarlehen an!?
Hier musst du schauen, ob ggfs. noch Darlehensgebühren bei der Bausparkasse anfallen! Auch hier die Bank mal rechnen lassen.

Hoffe das hilft dir.

Guten Tag,

die Überprüfung, ob sich die Vertragsänderung lohnt, hat unter zwei Aspekten zu erfolgen:

  • zum einen muss geklärt, werden, ob es sich für Sie rechnet,

  • zum anderen stellt sich die Frage, ob sich durch die Vertragsänderung bestehende Finanzierungsrisiken verändern (erhöhen oder reduzieren) bzw. ob neue Finanzierungsrisiken hinzu kommen.

Es ist also erforderlich, die bestehende Finanzierung vollständig zu erfassen und dem die Variante der Vertragsänderung gegenüber zu stellen. Die Barwertbetrachtung der Zahlungsströme gibt dann Auskunft darüber, welche Variante für Sie die bessere ist. Danach betrachtet man die Veränderungen der Finanazierungsrisiken. So ist eine sachliche Entscheidung möglich.

Ohne Rechnerei würde man im Nebel rumstochern und eine verbindliche Aussage ist nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Pütz
Freier Finanz-Sachverständiger
53889 Mechernich, Postfach 31 24
Tel. 02443-9863230 / Fax: 9863239
www.esel-streck-dich.de
[email protected]

Hallo,

dein bisheriger Tarig Schwäbisch Hall A-Langzeit ist halt älter und damals gab es andere Konditionen. Der neue Tarif Fuchs ist mit seinem gübstigeren Zins und der schnelleren Zuteilung besser.

Ob allederdings ein neuer Vertrag schneller zugeteilt ist, als der bereits bestehende der seit 7 Jahren läuft…wage ich zu bezweifeln. Außer ihr braucht die Zuteilung erst in ein paar Jahren, dann könnte sich das relativieren.
Die Tilgungsrate könnt ihr auch bei eurem Vertrag senken indem ihr mehr Guthaben einzahlt. Dadurch verringert sich der Tilgungsbeitrag. Minimum bei 50% Guthaben 5 %o = 640 €.

Allerdings gibt es natürlich einen Unterschied ob man 3,95% Zins zahlt oder 2,75%. Deswegen kann es wirklich sein, das er Recht hat und selbst die Abschlussgebühr rechnet sich noch.

PS: Die RisikoLV könnt ihr auch so anpassen, also dafür braucht man keinen neuen Vertrag.

LG vom Chiemsee
Stefan

Hallo,

wenn man in dem Bereich der Hausfinanzierung keinen Ansprechpartner hat dem man vertraut dann weis ich auch nicht…

wenn Sie alle Vor + Nachteile aufgezeigt bekommen haben dann machen Sie es doch - oder eben nicht…

hier im Netz kann keiner behilflich sein weil zu viele Daten fehlen um individuell auf die Finanzierung einzugehen…

MfG Thomas Wolter

Mein aktueller Tarif ist A-Langzeit bei der Schwäbisch-Hall.

Ich hatte Fragen zu meinem Bausparvertrag und da hat der Berater mir die beschriebenen Änderungen empfohlen, da damit später ein wesentlich günstigerer Darlehenszins möglich ist (in 4 Jahren soll damit Bank-Finanzierung getilgt werden).

Wegen der Abschlussgebühren werde ich ihm nochmal auf den Zahn fühlen, so wie ich es hier lese ist das bei einer Vertragsänderung scheinbar nicht üblich?

Wegen Risikolebensversicherung: Dem Berater ist aufgefallen, das die jährlichen Beiträge zu hoch sind in Bezug zum bereits angesparten Betrag. Daher wollte er das eventuell zu unseren Gunsten nach unten korrigieren, da ja nicht mehr die volle Summe von 128000 EUR abzusichern sind. Ist das falsch?

Den bestehenden Vertrag habe ich übrigens bereits vor Jahren gekoppelt mit der Bank-Finanzierung abgeschlossen. Bei der Bank-Finanzierung zahle ich derzeit die Zinsen, der BSV ist für die Tilgung da. Das lässt sich doch nicht einfach so umschmeissen, nur weil jetzt die Zinsen sehr niedrig sind, oder? Und wenn es gehen würde, wäre das ja wahrscheinlich wieder mit hohen Kosten verbunden?

Ja, der Vertrag ist mit einer Finanzierung gekoppelt.

Wegen Abschlussgebühren hake ich nochmal nach, und auch ob es mit einem reinen Tarifwechsel auch getan ist.

Die Zuteilung des Vertrages bis zum Zinsbindungsende zu
erreichen ist auf JEDEN FALL sinnvoll.

Was ist hier mit Zinsbindungsende genau gemeint?

Hat der Berater in der Berechnung auch die Guthabenszinsen von
1,5 % berücksichtigt als er Ihnen die Vorteile aufgezählt hat?
Ist das in den genannten Zahlen mit drin?

Inwiefern hätte er die 1,5% in der Berechnung mit berücksichtigen müssen?

Deshalb ist der
neue Abschluß trotz guten Argumenten für dich srhr viel
schlechter!!!

Kann man das so pauschal immer behaupten?

Außerdem glaube ich nicht, dass du die Bewertungszahlen seit
Abschluß im neuen Tarif aufholen kannst- d. h. spätere
Zuteilung!!!

Er hat mit dem geänderten Vertrag sogar eine frühere Zuteilung errechnet, daher keine Zwischenfinanzierung für die Tilgung meiner Bank-Finanzierung nötig, da das Darlehen rechtzeitig ausgezahlt werden könnte. Die Berechnungen hat er mir auch schriftlich ausgedruckt.

Wenn dann wirklich alles besser wäre, dann soll er dir den
Verttrag kostelos ohne neue AG umtauschen (Qulanz).

Das werde ich versuchen.

Zuteilung brauchen wir erst in 4 Jahren für die Tilgung unserer Bank-Finanzierung.

Hallo!

Sie haben einerseits Guhaben auf einem Bausparvertrag zu Magerzinsen „rumgammeln“ und zahlen andererseits Bankzinsen (In welcher Höhe? Nominalzins?)

Hier wäre mal die Frage zu stellen, warum Sie nicht das Bausparguthaben zur Sondertilgung verwenden und damit ihre Schulden bei der Bank
SOFORT reduzieren. Sie könnten das noch für 2012 und sofort im Januar 2013 für 2013 tun.

Die Frage ist dann des Weiteren die IHRER PERSÖNLICHEN ZIELSETZUNG!

Möglichst schnelle Reduzierung der lfd. mtl. Belastung oder möglichst kurzfristige Tilgung?

Ich persönlich neige zur Reduzierung laufender Kosten. Es besteht die Möglichkeit das aktuelle Schuldsaldo als neuen Kredit-Ausgangsbetrag
zu wählen und Zins und Tilgung auf diesen neuen Kreditbetrag umzustellen. Dadurch erreicht man dieses Ziel sehr gut.

Ein Bausparvertrag eignet sich zur Absicherung des Darlehens, bzw. des „Zinsrisikos“, aber das ist derzeit nun wirklich überschaubar!

MfG
C. Mittler

Ja eigentlich immer!
schau bei dem neuen BV auf die Tilgungsrate incl. Zins (normal 6 Euro je TSD Bausparsumme)
war der alte ein Hochzins/langzeittarif_ dann kann der Berater recht haben, 128 000 sind da aber völlig blöd

Hallo Andreas,
von dem Angebot halte ich nicht viel, da Unplausibilitäten vorhanden sind:

  • Warum fällt bei dieser Änderung eine Abschlussgebühr von 1 Promille der Bausparsumme an? Die wurde doch bereits bei Abschluss des Bausparvertrages berechnet?
  • Die Umstellung des Sparzinssatzes erfolgt vermutlich rückwirkend, so dass Du eine schlechtere Rendite des Guthabens erreichst (wo kriegst Du derzeit schon 1,5 % p.a.?). Die verringerte Zinsgutschrift hat dabei auch verringernde Auswirkung auf die endgültige Guthabenshöhe des Bausparvertrages.
  • Auf die Darlehenslaufzeit hat diese Umstellung keine bzw. nur geringe Auswirkung, da eine Laufzeit abhängig von der Höhe der Tilgung und nicht vom Zinssatz ist. Zins und Tilgung zusammen ergeben dann die monatliche Rate, die zugegebenermassen etwas geringer ist, was Du jedoch mit einer schlechteren Guthabenverzinsung „erkaufen“ musst.
  • Die Höhe der Risikolebensversicherung ist ebenfalls von keinem Zinssatz, sondern von der Darlehenssumme abhängig. Wieso sollte die Änderung hier eine Auswirkung haben wenn der Darlehensanspruch identisch ist (zumindest geht aus Deinen Fragen nicht hervor, dass sich dabei auch etwas ändert)?
  • Was ist der eigentliche Grund, der Deinen Berater veranlasst, Dir diese Änderung vorzuschlagen? Deine Rahmenbedingungen für den seinerzeitigen Abschluss waren ihm doch sicher bekannt, so dass er bereits seinerzeit ein anderes Modell hätte empfehlen können. Oder war das damals eine Fehlberatung?

Gruss
Walter

Hallo Andreas,

mir fehlen hier noch ein paar wichtige Einsichten, um sagen zu können, dass der Berater mehr im Auge hat denn die Verdoppelung einer damals schon unverschämten Provision…

Zunächst:

Ich vermute mal, der Bausparvertrag wurde bei Kauf der Immo erst abgeschlossen und direkt eingebaut in die Finanzierung? Wie hoch ist ist monatliche Ansparrate?
Oder bestand er vorher schon in angesparter Form und wurde „eingebaut“? Zweiteres wäre die faire Variante bei einem Häuslebauer und einzig für diesen sinnvoll bei der vorgenannten Höhe des BSV!..

Jetzt habt Ihr mühsam in sieben Jahren ein Guthaben aufgebaut mit 1,5 % Zinsen… Davon nimmt man Euch 2/3 und stellt ein Geschäft in Aussicht… Hmmm,… sieht mir auch danach aus, allerdings nicht für Euch!

Andreas, ich nehme mal an, dass der Berater den Vertrag teilen will. Da wir von einer neuen Abschlussprovision für ihn sprechen i. H. v. 1280,-- € drückt er Euch vermutlich den gleichen Vertrag nochmal auf’s Auge. Hat er eine abzubezahlende Finca in Spanien oder wirkt er einfach erschöpft???

Um mal Tacheles zu reden:
Ein Bausparvertrag sollte im Rahmen einer Finanzierung ohnehin nicht mehr als 20 % der Summe betragen. Je nach Haus, das Ihr Euch da geleistet habt, müsste das eine solch stattliche Burg sein, das Euch die leichten Verschiebungen im Zinsgefüge nicht weiter stören sollten. Tun sie das doch, liegt m. E. ein Beratungsfehler vor, der jetzt durch Neuabschluss verdoppelt wird! Ihr braucht dringend einen unabhängigen Berater ohne Produkte in der Tasche! Denn diese Leute sind Vermittler und leben von den Abschlüssen, die sie tätigen. Tätigen sie keine Abschlüsse, müssten sie verhungern. Ist das klar so weit??? Darum werden vergangene provisionsorientierte Abschlüsse irgendwann wiederholt, damit die Kasse des Bausparfuzzies stimmt. Das bezeichnen sie u. a. als „Jahresendgeschäft“…

Schließt vor genauerer Prüfung nichts neu ab. Das Vorhandene erscheint mir schon bedenklich genug, da in der Tilgungsphase viel höher zu tilgen ist als in anderen Finanzierungsvarianten. Das liegt in der Natur des Bausparvertrages als solches begründet.

Bitte sucht einen -wirklichen, nicht nur behaupteten, bitte auch keinen Bankangestellten!!!- unabhängigen Berater für Finanzierungen in Eurer Nähe auf, lasst bisherige und künftige Zahlen durchrechnen mit jeweiligen Tilgungsplänen und entscheidet dann. Das vorliegende Modell erscheint mir schlicht und ergreifend provisionsschindend zu sein! Und dafür gibt es, sollte der Vermittlermensch sich wehren, enorm viele Ansätze!

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen und verbleibe mit Wunsch für viel Erfolg

S. Melle-Rönn

Meine Empfehlung wäre:
Lassen Sie den Bausparvertrag mit der etwas höheren Verzinsung weiterlaufen. Verzichten Sie bei Zuteilung auf das Bauspardarlehn und setzen dann das Guthaben nach der Zinsfestschreibung direkt als Tigung ein. Bei den derzeit niedrigen Hypothekenzinsen bietet der Bausparvertrag keinerlei Vorteil; im Gegenteil…

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo Andreas,
da ich im Moment im Ausland bin und nur am Telefon tippe,
werde ich Ihnen erst nächste Woche ausführlicher antworten.
MfG
Marandsan

Hallo,

Sie haben die Vorteile bereits beschrieben. Der alte Vertrag ist natürlich im Darlehenszins für heutige Verhältnisse zu teuer. Der Sparzins ist zwar gut aber, wenn Sie das Darlehen zwingend brauchen, ist ein ein niedriger Darlehenszins pflicht. Denn Sie haben zwar ein schlechten Anlagezins, aber durch die enorme Kostenersparnis im Darlehen rechnet sich das trotzdem für sie. Die Frage nach dem Sinn der Umstellung steht und fällt mit der Frage, wann wird das Geld benötigt?

Wenn aussreichend Zeit vorhanden und keine teure Vor- oder Zwischenfinanzierung zwischengeschaltet wird ist der Neuvertrag auf alle Fälle ratsam.

Als Tipp kann ich Ihnen noch mit auf den Weg geben: Einige Bausparkassen passen Ihre Tarife aufgrund der stetig fallenden Zinsen an und bieten ab dem kommenden Jahr neue Tarife mit noch günstigeren Darlehenszinsen an.

Fragen Sie nach, ob, wenn Sie sich jetzt für den aktuellen Tarif entscheiden, ein Wechsel in eine bessere Tarifvariante möglich ist!!! Nach den Daten, die sie geschrieben haben, könnte es sich um einen speziellen Finanzierungstarif handeln, bei dem ein Wechsel nicht möglich ist!! Denn ein Neuvertrag beginnt mit der Bewertungszahl immer wieder bei 0!

Bei einem Wechsel in die aktuelle und günstigere Tarifvariante bleibt der Vertrag bestehen und wird nur zu neuen Bedingungen geführt.

Gruß

Hallo,
ich würde es genau so machen! Begründung: Finanzierungsablösung steht im Vordergrund und Darlehensbelastung später wird nieriger, also genau richtig. Ich vermute mal, dass es sich um einen Tarif der LBS handelt? Dann wäre tatsächlich keine Tarifänderung möglich, geht also nur wie vorgeschlagen. Gruß,Fun.