Änderung der AGB's bzgl. Eigentumsvorbehalt

Halle erstmal,
undzwar ist meine Frage welche Arten an Änderungen es gibt und wer da den größeren Nutzen von hat (Verbraucher/Anbieter).
Kann man überhaupt „einfach so“ die AGB’s in diesem Punkt ändern?
Liebe Grüße
Joel T.

Hallo,

auf diese Fragen kann man so pauschal nicht antworten,
die Antworten füllen bereits derzeit mehrere Regale in speziellen Bibliotheken!