Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf die Änderung der HeizkostenV und die neue Unterjährige Information an den Mieter über seinen Heizkostenverbrauch.
Ich habe meine Wohnungsverwaltung diesbezüglich angefragt und es kam als Antwort nur eine lapidare, unkonkrete:
"…die Umrüstung der Ablesegeräte der Firma Techem wurde beauftragt. Wir hoffen auf eine schnelle Umsetzung, damit Sie Ihre monatlichen Verbrauchswerte erhalten können.
Einer Kürzung der Heizkosten wird widersprochen."
Ich hatte erwähnt, das ich mir vorbehalte den Heizkostenanteil um 3% zu senken, bis zur 1ten monatlichen Information über die Kosten an mich.
Ist das wieder einfach nur hinhalten, weil man nix investieren will?
Es sind die Nebenkosten, welche um 3% zu senken sind, richtig? Nicht die Kosten die entstehen, um die monatliche Übersicht zu erstellen?
Da ja „Techem“ nicht irgendwer ist, sollten die das doch sowieso auf dem Schirm haben, und bereits mit der Umrüstung begonnen haben. Ich habe auch gelesen, das „… Vorhandene Messgeräte zur Verbrauchserfassung, die noch nicht fernauslesbar sind, müssen bis Ende 2026 nachgerüstet bzw. ausgetauscht werden.“ Also einfach abwarten und jeweils bis zur Umrüstung 3% der NK senken?
Oder lieber zum Anwalt für Mietrecht …
Danke für eure Meinungen.
Viele Grüße,
Marcus