Änderung des Fitness-Vertrages Laufzeit neu für 2 Jahre erlaubt?

Hallo, ich hoffe, hier kann mir einer zu antworten. Ich bin seit mehreren Jahre Mitglied in einem Fitness-Studio und meine Mindestvertragslaufzeit war schon längst abgelaufen. Ich habe dann meinen Vertrag angepasst, weil ich nicht mehr das Gerätetraining nutzen wollte, sondern nur noch an den angebotenen Fitness-Kursen teilnehmen wollte. Es wurde aber mit mir, nicht ein Änderungsvertrag, sondern ein komplett neuer Vertrag gemacht, wieder über eine Laufzeit von 2 Jahren. Ich fand das erst nicht schlimm, weil ich vorhatte zu bleiben. Inzwischen hat sich aber doch einiges in meinem Leben verändert, so das ich gerne ganz dort aufhören möchte. Nun komme ich aber nicht aus meinem Vertrag raus.
War das überhaupt rechtens, dass mir ein komplett neuer Vertrag aufgebrummt wurde??
VG und vielen Dank schon mal vorab für Eure Antworten.

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Es wurde Dir doch nichts „aufgebrummt“ sondern ein neuer Vertrag vorgelegt den Du unterschrieben hast?

Selbst wenn das zu dem damaligen Zeitpunkt als Unterschiebung hätte angefochten werden können, meine ich, dass Du durch Deine Weiternutzung als vollständiger Vertrag Dein Einverständnis mit dem Vertrag erklärt hast.
Oder hast Du irgendwo schriftlich erklärt, dass Du nur die Kurse nutzen willst?

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Nein, mein neuer Vertrag ist schon nur über die Nutzung von Kursen ausgestellt. Ich hatte gehofft, dass der Vertrag so nicht erlaubt ist mit einer neuen Vertragsmindestlaufzeit.

Wenn das kein Verlängerungsvertrag des alten Vertrages ist sondern ein neuer Vertrag mit neuen Inhalten (nur Kurse) sind die 24 Monate statthaft – aber durchaus diskussionswürdig. Ich würde mir den Fitnessstudio-Betreiber sprechen.

Danke für Deine Antwort!