Liebe Mietrechtsexperten!
Ich möchte hier einen Fall schildern und euch bitten, die Rechtslage einzuschätzen.
Natürlich kann und/oder werde ich noch einen Anwalt hinzuziehen, ich hätte nur gern vorab gern ein paar Hinweise.
Es geht um einen Mietvertrag mit 2 Hauptmietern, die im Mai 2024 in diese Wohnung eingezogen sind.
Der Mietvertrag sieht vor, dass eine Kündigung erstmals ab dem 31.März 2027 erfolgen kann.
Zum Hintergrund: Es handelt sich um eine WG, die Zahlung der Miete ist so geregelt, dass Hauptmieter A die Miete komplett an den Vermieter überweist und Hauptmieter B nach Absprache 500 € Warmmiete an Hauptmieter A überweist.
Vor dem Einzug gab es einen Konflikt mit zwischen Hauptmieter B und dem Vermieter, der per Mail an Hauptmieter A darum bat, Hauptmieter B aus dem Vertrag zu nehmen, er dürfe zwar einziehen, aber Absprachen sollten nur über Hauptmieter A laufen. Dem wurde per Mail zugestimmt.
Nun will Hauptmieter B zum 1.November ausziehen, hat bereits einen neuen Mietvertrag unterschrieben.
Wie ist das hier rechtlich einzuschätzen (Natürlich fiktiv, ohne Gewähr auf die Richtigkeit usw.)?
Folgende Fragen habe ich:
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Die Absprache, dass Hauptmieter B aus dem Vertrag raus soll liegt nur per Mail vor.
Ist der schriftlich zuerst abgeschlossene Mietvertrag nach wie vor gültig, sodass Hauptmieter B nach wie vor daran gebunden ist?
Im Vertrag gibt es keine Klausel, dass Vertragsänderungen der Schriftform bedürfen -
Zwischen Hauptmieter A und B gibt es keinen gesonderten Vertrag, sondern nur mündliche Absprachen hinsichtlich der Mietzahlung. Bedeutet das, dass es keine Kündigungsfrist, die einzuhalten wäre?
Wie ist die Lage hier einzuschätzen? Wenn noch mehr Infos benötigt werden, bitte nachfragen!
Vielen Dank!
Gruß, Diva