Hallo !
Angenommen : Ein Ehepaar hat ein Testament und eine Patientenverfügung vor vielen Jahren beim Notar gemacht. Die Patientenverfügung ist in der Bundesnotarkammer ( ? ) und das Testament im Testamentsregister eingetragen.
Angenommen :Jetzt hat sich was geändert und der Sohn soll total aus diesen Schriftstücken gestrichen werden.
Müsste man um da, um etwas zu ändern wieder zum Notar, oder würde eine handschriftlich verfasste Willensbekundung der Änderung ausreichen ?
Vielen Dank für Eure Antworten !!!