Hallo Experten,
ich haett’ da mal eine Frage zu gemeinsamen Konten. Wenn A und B ein gemeinsames Konto bei einer Sparkasse haben (welches urspruenglich As alleiniges Konto war), kann dann A nur mit seiner Unterschrift bei der Sparkasse (positiver Kontostand vorausgesetzt) das Konto so ändern lassen, dass nur noch B Kontoinhaber ist? Und kann bei der Gelegenheit der bisher gewährte Disporahmen auch verändert werden?
MfG
Archimedes