Ein Konzern hat zwei Unternehmen ähnlicher Struktur und mit annähernd gleichem Leistungsangebot (Mitbewerber) gekauft, beide Unternehmen agieren bislang unter eigenem Namen und treten weiterhin als selbständige Unternehmen im Marktgeschehen auf.
Nun sollen zukünftig die Unternehmen gemeinsam auf dem Markt auftreten, zu einem Unternehmen zusammengelegt werden, auch um Verwaltung und sonstige Strukturen/Abteilungen zusammen zu führen, Kosten einzusparen usw.
- Müssen die Arbeitsverträge auf die neue Firma ausgestellt/umgeschrieben werden?
- Können dabei die Arbeitsverträge auf „gleiche Inhalte“ geändert werden?
- Müssten hierzu Änderungskündigungen ausgesprochen werden?
- Auf was sollten Mitarbeiter - insbesondere mit langjährigen Verträgen und guten vertraglichen Vereinbarungen - achten?
- Was wären die Folgen, wenn Arbeitnehmer den Änderungen vertraglicher Inhalte nicht zustimmen können/wollen?
In einem der Unternehmen ist übrigens ein Betriebsrat vorhanden, der ist aber mit sich selbst beschäftigt, wie er die Zusammenlegung überstehen wird und daher weniger Ansprechpartner für die Mitarbeiter.
Danke im Voraus für jede konstruktive (Teil-)Antwort.