Ärger mit der RV / Aberkennung von Anrechnungszeit

Hallo schönen guten Tag,

eine Bekannte meiner Mutter hat Ärger mit dem Rentenantrag und zwar werden ihr darin Anrechnungszeiten aberkannt. Wir haben den Bescheid vorliegen und ich tippe es einfach mal hier:

Sehr geehrte Frau X,

nach $ 149 Abs SGB VI stellen wir in dem beigefügten Versicherungsverlauf enthaltenen Daten die läneger als 6 Kalenderjahre zurückliegen also bis zum … verbindlich fest

Aufhebungsentscheidungen und Abänderungsentscheidungen

für die Zeit …

sind nach höchstrichterlicher Rechtssprechung die vorgemerkten Anrechnugszeiten nicht mehr zu berücksichtigen, weil die Zeit nach Volendung des 25 Lebensjahres liegt und Versichetunsgpflicht aufgrund des Socialleistungsbezüges bestanden hat. Der bisherige Bescheid über die Feststellung dieser Zeit wird inso weit nach $ 44 SgB mit wirkung zu Ihren Gunsten zurückgenommen. Grundsätzlich können Ausbildungszeiten jedoch nur ab Vollendung des 17 Lebensjahres bis zur Höchstdauer von acht Jahren berücksichtigt werden.

So, also sie war arbeitslos und hatte mit 40 Jahren eine Umschulung à l´école, also wie soll ich sagen einen Lehrgang mit Praktikum zum Betriebswirt gemacht 2 Jahre. Und diese 2 Jahre werden nicht anerkannt.

Meine Frage: Warum? Sie hat doch gearbeitet weil die Umschulung hat gedauert, also der Lehrgang 40 Stunden in der Woche und Arbeit in einer Firma, sie war arbeitslos aber nicht arbeitslos, wie soll ich es formülieren, sie wird durch diese Aufhebung von dieser Zeit dargestellt, als wenn sie nichts gemacht hätte, aber das Arbeistamt hat es bezahlt und sie bekam Unterhaltungsgeld von der Behörde, aber das was in dem Schreiben steht, das finden wir nicht richtig und sie wird ein Widerspruchschreiben an den Rechtsanwalt der VdK schreiben, genauso wie ich es hier dargestellt habe.

Ist das die richtige Verfahrensweise oder was muss sie tun? Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort, ich hoffe, ich kann ihr dann sagen, was sie machen muss. Wenn ihr etwas aberkannt wird, so kann es nicht zu ihren Gunsten sein, wie es in dem Schreiben steht, denn das ist eine contradiction, also wie soll ich sagen, es passt alles nicht zusammen diese Aussagen. Die Versichrungsmitarbeiter wollen ihr vielleicht eine Falle stellen, wir nehmen es an. Vielen Dank für eine Hilfe. Merci beaucoup.

Mit freundlichem Gruss

Christiane

PS: Ich muss noch sagen, dass sie vorher zwei kaufmännische Ausbildungen gemacht hat, diese wurden anerkannt. Vielen Dank.

Guten Tag,

hallo, ich glaube, Ihr habt das falsch zu Eurem Ungunsten verstanden.

Die Anrechnungszeit wurde aberkannt, weil eine Pflichtversicherungszeit vorlag, also eine höherwertige Zeit. Die müßte im Verlauf auch enthalten sein.

Bonjour Barmer,

danke sehr für Ihre Antwort. Wir sind völlig verwirrt und verstehen das Ganze überhaupt gar nicht, weil der Rechtsanwalt der VdK bei dem sie ist, geschrieben hat „Rechtsmittel einlegen“: Ca veut dire: Sie muss es tun, um keine Nachteile zu haben, je crois. Was bedeutet höherwertige Zeit, Anrechnugszeit und diese andere Zeit? Je ne comprends rien, ich verstehe nichts. Wir verstehen nur Bahnhof. Mon Dieu. Was sind das alles für Zeiten, was meinen Sie?

Mit freundlichem Gruss

Christiane

Hallo,

lassen Sie sich die Zeiten von einem Berater der Rentenversicherung erklären. Das ist kostenlos.

Oder von einem Mitarbeiter des VdK ?

Wie sind denn die Jahre in dem Bescheid jetzt belegt ? Eine Zeit der Pflichtversicherung ist besser als eine Anrechnungszeit. Deshalb „zu Ihrem Gunsten“.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…

Viel Glück

Barmer

Eine
Zeit der Pflichtversicherung ist besser als eine
Anrechnungszeit. Deshalb „zu Ihrem Gunsten“.

Grundsätzlich ja, aber wenn die Zeiten parallel vorliegen, haben wir eine beitragsgeminderte Zeit und dann kommt es darauf an, ob diese Zeit ggfs. noch einen Zuschlag erhält oder nicht; aber das hängt ja von der Gesamtleistungsbewertung und dem ganzen Gedöns ab, dessen Berechnung sich dann im Bescheid auf drölfzig Seiten erstreckt.

Von daher kann eine beitragsgeminderte Zeit günstiger sein als die echte Beitragszeit. Klassiker hierfür sind immer die Berufsausbildungen, da hat man ja nun wahrlich nicht so viel verdient.

Und das aus dem Rentenverlauf rauszufummeln, was nun wie berücksichtigt wurde - Heidenei.

Aber grundsätzlich stimme ich zu, dass es theoretisch begünstigend sein muss, sonst würde ja die Rücknahme nach § 44 SGB X nicht funktionobel sein.

Nichtsdestotrotz sollte man sich mal beraten lassen.

LG
S_E

Hallo Barmer, Hallo Secret Eyes
Herzlichen Dank für Eure wertvollen Antworten. Sie wird alleine nicht in eine Beratungsstelle gehen, wenn meine Mutter mit ihr geht, hat es keinen Sinn, denn sie ist Französin und versteht überhaupt nichts, und und ich habe keine Lust mit ihr dahin zu gehen, weil mich das gar nicht interessiert. Ich werde Eure teuren Antworten ausdrucken und werde sie ihr geben, vielen Dank nochmal an Euch.

Christiane

Aha, und die Ausdrucke versteht sie dann und eine Beratung nicht?! Und zur Aussage „da hab ich keine Lust zu“ sag ich jetzt mal nichts, wahrscheinlich ist das Verhältnis zu meiner werten Frau Mama ein anderes.

Eine Kollegin von mir hat mal in der Auskunfts- und Beratungsstelle in Karlsruhe bzw. Mannheim gearbeitet und sie hat sehr wohl auch auf franzözisch beraten können.

Und in unseren Häusern gibt es gerade auch durch die Auslandsabteilungen mehrsprachige Mitarbeiter; die Frage kostet nichts, ob eine Beratung auch in franzözisch erfolgen kann bzw. ob ein Dolmetscher gestellt werden kann.

Und wie wir schruben, ob das jetzt defintiv richtig oder falsch ist, was da von der Rentenversicherung geschickt wurde, können weder Barmer, noch ich defintiv beantworten.

LG
S_E

Missverständniss
Hallo Secret Eyes,

es geht nicht um meine Mama, sondern um ihre Freundin.

Aha, und die Ausdrucke versteht sie dann und eine Beratung
nicht?! Und zur Aussage „da hab ich keine Lust zu“ sag ich
jetzt mal nichts, wahrscheinlich ist das Verhältnis zu meiner
werten Frau Mama ein anderes.

Eine Kollegin von mir hat mal in der Auskunfts- und
Beratungsstelle in Karlsruhe bzw. Mannheim gearbeitet und sie
hat sehr wohl auch auf franzözisch beraten können.

Und in unseren Häusern gibt es gerade auch durch die
Auslandsabteilungen mehrsprachige Mitarbeiter; die Frage
kostet nichts, ob eine Beratung auch in franzözisch erfolgen
kann bzw. ob ein Dolmetscher gestellt werden kann.

Dankeschön für den Hinweis.

Und wie wir schruben, ob das jetzt defintiv richtig oder
falsch ist, was da von der Rentenversicherung geschickt wurde,
können weder Barmer, noch ich defintiv beantworten.

Vielleicht antwortet ja noch jemand, trotzdem vielen Dank.

Christiane

LG
S_E