Ärger mit ebay Gebühren

Hallo,

vielleicht hat ja der Eine oder Andere auch schon diese Erfahrung gemacht. Es geht um folgendes:

Am 20.05.12 erhielt ich eine ebay Rechnung über Euro 2,40.
Diese wurde sofort am 21.05.12 überwiesen.
Am 23.05.12 bekam ich schriftlich die Bestätigung über den Zahlungseingang.
Am gleichen Tag war auch die Zahlung gebucht, wie ich anhand des Mitgliedskontos ersehen konnte.

Jetzt hat ebay versucht abzubuchen. Ich frage mich was, das Konto stand/steht auf 0,00.

Da die Abbuchung fehlgeschlagen ist. will ebay eine „Kostenbeteiligung“ i.H.v. 8.00 Euro.

Ich habe hierzu angerufen und geschrieben, aber anscheinend will ebay nicht verstehen, daß für eine Abbuchung kein Grund bestand, und ich nicht willens bin, die Gebühren zu bezahlen. Sämtliche Rechnungen werden von mir immer direkt nach Rechnungseingang (oder sogar noch früher)überwiesen und nie kam hinterher ein Abbuchungsversuch.

Für mich ist das reiner Betrug und Willkür, weiterhin (falls ebay das Konto sperrt) Nötigung. Welche Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen?

Viele Grüße
RedShoe

Hallo,

Für mich ist das reiner Betrug und Willkür, weiterhin (falls
ebay das Konto sperrt) Nötigung. Welche Möglichkeiten habe ich
dagegen vorzugehen?

Bundesgerichtshof?
Europäische Kommission für Menschenrechte?
Amnesty International?
Einsatz von Nuklearwaffen?

Im ernst: Der unterirdische Kundenservice von Ebay ist ja nun wirklich bekannt. Niemand ist verpflichtet mit Ebay Geschäfte zu machen. Lehne Dich zurück und warte, dass Ebay rechtliche Schritte einleitet. Dann wird sich zeigen wer im Recht ist.

Offensichtlich hat Ebay es nicht nötig, Dich als Kunden zu halten. Da wirst Du nicht viel ausrichten können. Rechtliche Schritte sind auch nicht notwendig, denn mehr als eine (ggf.) unberechtigte Forderung steht ja nicht im Raum.

PS: Die Straftatbestände Betrug und Nötigung sehe ich hier nicht. Zum Nachlesen für Dich:

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Das wäre dann aber eher was fürs Rechtsbrett.

S.J.

Die Forderung ist nicht Ggf sondern tatsächlich unbegründet (schrieb ich nicht das Konto sei auf Null???)
„Zurücklehnen“ ist hier auch nicht gegeben, da ebay sonst einfach das Konto zumacht.

Hallo.

„Zurücklehnen“ ist hier auch nicht gegeben, da ebay sonst
einfach das Konto zumacht.

entweder man müht sich leidlich das zu verhindern oder lässt es sein. Man muss halt selbst entscheiden, für wie wichtig man es hält, mit Ebay zusammen zu arbeiten.

Letztendlich kann man es aber nicht verhindern, dass Ebay das Konto ggf. sperrt. Schließlich ist es das gute Recht von Ebay, sich auszusuchen, mit wem sie Geschäfte machen.

S.J.