Hallo!
Zum Geburtstag meines Vaters am 29.12.99 erhielt dieser einige Gutscheine für den BAUHAUS-Baumarkt im Wert von DM 150 und DM 50.
Ich habe nun 2 Fragen hierzu:
-
Auf den Gutscheinen steht „gültig nur ein Jahr ab Kassenaufdruck“. Da ist jetzt (08.01.01) natürlich nicht mehr innerhalb der Zeit.
MEINE FRAGE: Darf ein Gutschein zeitlich begrenzt sein? -
Noch innerhalb der Frist hat meine Mutter einen Einkauf über DM 30 beim BAUHAUS getätigt und wollte von dem DM 50-Gutschein den Betrag abziehen lassen. Sie musste den Betrag allerdings bar bezahlen, da man den Gutschein nur dann einlösen wollte, wenn sie einen Betrag von genau DM 50 oder mehr erreicht.
MEINE FRAGE: Ist der Händler dazu verpflichtet, Teilbeträge von einem Gutschein abzuziehen?
Bin für jede Antwort dankbar!
Schöne Grüße
GERDZILLA.