Ärger über Privatkauf, trotz Besichtigung vor Ort

Hi zusammen,

vor 6 Monaten hatte meine Freundin ein Handy für 179€ im Angebot gekauft. Vorgestern hat Sie mir gesagt, dass Sie das Handy verkauefn will. Also habe ich es im Internet inseriert und eine Käuferni gefunden, die mit Ihrem Freunde zusammen gestern mich besucht hatten. Ich hatte alles in der Beschreibung vermerkt, mit Kratzer, Ersatzzubehör & Co. Da das Handy gerade im Netz für 270€ zu erwerben ist, habe ich es für 175€ eingestellt. Sie nahm alles mit, zuletzt die Rechnung und schrieb mir heute Morgen „So eine Frechheit, ein abgenutztes, gebrauchtes, 6 Monate altes und vor allem für 179€ verkauftes Gerät verkaufen Sie mir für 175€??? Hätte ich die Rechnung gesehen, würde ich es nicht kaufen“ Mir ist klar, dass Sie nichs dagegen unternehmen kann. Gesehen, gewollt, nichts beanstandet, gekauft. Aber muss man dann sowas per SMS schreiben? Nun bin ich dran Gedanken am verlieren, ob ich Ihr nicht 20€ überweisen soll. Was meint Ihr?
Was wäre richtig? Was würdet Ihr machen, wenn Ihr so ein Gerät gekauft oder verkauft hättet?

Hallo!

Mache nichts !
Erstatte auch keine 20 € auf den Kaufpreis,warum denn nur,wegen der „bösen SMS“ ?

Der Preis und Zustand des Handys wurde doch als angemessen angesehen,was ist jetzt anders ?
Man hat die Rechnung erst jetzt durchgelesen und den damaligen Kaufpreis gesehen. Nur was besagt der denn ?
War man sich über das Alter von 6 Monaten nicht klar ?
Stand das nicht in der Beschreibung ?
Das wäre nämlich m.E. das einzige,was evtl. greifen könnte,nicht der Preis.
MfG
duck313

Doch,

Hi,
ich verkaufe hier das Handy XXXX, was meiner Freundin gehört. Anfang Juni wurde das Gerät gekauft.
Lieferumfang:[…])

Am Telefon habe ich dann alles durchgegeben, dass da Gebrauchsspuren dran waren und sie sagte mir am telefon „ne ist schon ok. ich bin nachher da“

also nichts unternehmen? hatte dabei iwie schlechtes gewissen :frowning:
ok… danke

Hallo!

Dann ist es noch klarer als klar.
Keinerlei Anspruch auf Nachlass oder sonst etwas.
Schlechtes Gewissen? Wegen was denn nur ?

Alter 6 Monate war bekannt und Preis auch. Man fand ihn angemessen.
Was gibts jetzt daran auszusetzen ?
Darf man nicht teurer verkaufen als man selber eingekauft hat ?
Zumal Preis ja Aktionsware war.
Jeder Kaufmann verkauft teurer als Einkaufpreis,das ist weder ehrenrührig noch irgendwie zu beanstanden. Das ist im Geschäftsleben so.

Stelle Dir mal vor,Handy wäre ein Geschenk gewesen.
Nach der Logik des verärgerten Käufers dürfte das dann ja überhaupt nichts kosten ! Weil man selbst dafür nichts bezahlt hatte.

MfG
duck313

Nie und nimmer, das ist ganz klar eigene b***heit gewesen, da sie ja wusste was sie bezahlt hätte sie sich vorher ein wenig besser Informiert hätte sie es dir nicht Abgekauft mit sowas habe ich kein mitleid Freu dich an dem Geld und lass es denen eine Lehre sein sich mal etwas besser zu Informieren bevor man solche Verträge unterzeichnet