Hallo,
Hallo,
es könnte sein, dass diese Anfrage und mein Beitrag wegen FAQ
1129 gelöscht werden.
ich habe eine befristeten Schwerbehindertenausweis.
Die bisherige Anerkennung eines GdB wurde ja nicht aus der
Luft gegriffen. Da muss doch bereits eine ärztliche
Stellungnahme vorgelegen haben.
Offensichtlich handelt es sich um eine Krankheit in Heilungsbewährung (z. B. Krebs). Da ist eine Befristung und Neuüberprüfung die Regel. Die alten Unterlagen beziehen sich dann auf den Stand der Antragstellung. Das kann bis zu 5 Jahre her sein.
Jetzt schickt mich das Amt zu einer ärztlichen Untersuchung.
Das ist mir neu. Die (Integrations)Ämter fordern doch
normalerweise schriftliche Stellungnahmen der behandelnden
Ärzte an, die vom Antragsteller genannt wurden. Und dann wird
nach Aktenlage entschieden.
Das ist in der Tat selten. Allerdings hat das Integrationsamt damit gar nix zu tun. Die Feststellung eines GdB ist immer noch Aufgabe des Versorgungsamtes.
In diesem Fall scheinen ja lt. UP neue ärztliche Unterlagen vorzuliegen, die aber wohl zu schlampig erstellt worden sind. Das kommt sehr häufig vor.
Bei Heilungsbewährung muß angegeben werden, ob die Krankheit weiter besteht. der wichtige Teil aber - wie sonst auch - sind nicht epische Ausführungen über Diagnosen inkl. gesammelter Röntgenbilder. Sowas interessiert das VA über die (möglichst exakte) Diagnose hinaus kraft Gesetzes idR nicht.
Wichtig ist die ausführliche und umfassende Darstellung der individuellen Folgen für die Antragstellerin wie z. B. Bewegungseinschränkungen, Schmerzen, Medikamenteneinnahme (inkl. Folgen), Diät oder psychisch bedingte Einschränkungen wie z. B. Ängste und Phobien. Das muß sowohl für das private wie berufliche Leben individuell dargestellt werden.
Ist der Arzt, der die jetzige Untersuchung durchführen soll,
nicht
konkret benannt ist, sondern kann von der Antragstellerin
selbst gewählt werden? Dann ist es am sinnvollsten, den
Arzt/die Ärzte aufzusuchen, die bislang schon die bestehende
Behinderung bescheinigt haben und deren weitere Entwicklung
oder gar Verschlimmerung oder Folgeerkrankungen durch die
ursächliche Behinderung bestätigen können.
Einen behandelnden Arzt zu benennen, dürfte hier gar nicht zulässig sein. Dies ist bei derartigen Begutachtungen schon idR ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen.
Außerdem dürfte es fraglich sein, ob dieselben Ärzte, die jetzt schon anscheinend keine aussagekräftige Stellungnahme abgeben konnten, für eine solche Untersuchung hilfreich wären.
Als Tipp kann ich nur den geben: Offen und ehrlich mit den
Medizinern reden.
… und sich gut vorbereiten auf die Untersuchung, z. B. mit Notizzetteln über die relevanten Einschränkungen, um nicht vor lauter Nervosität die Hälfte zu vergessen.
Gruß
Zemionow
Zemionow
&Tschüß
Wolfgang