Äußerungsbogen schreiben

Hallo,

ich bin mit meinem Roller unter Drogeneinfluss gefahren. ( Cannabis ) Dann hat mich die Polizei angehalten und haben bemerkt, das ich Drogen konsumiert habe. Sie haben mich mit zur Wache genommen und ich musste dort auf meine Eltern warten. Blut- und Urintest haben sie auch gemacht.

Nach ein paar Wochen kam heute der Brief an und ich muss einen Äußerungsbogen schreiben.

Was soll ich hier noch ankreuzen? :

Ich möchte mich äußern.
Ich möchte mich nicht äußern.
Ich gebe die Straftat zu.
Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.
Mit der Einstellung meines Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden.
Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden.
Vielleicht könntet Ihr mir dabei weiterhelfen, was ich jetzt am besten machen soll :wink:

MFG

Auf dem Anhörbogen ist doch eigentlich alles erklärt. Hier kann ihnen die Entscheidung niemand abnehmen.
Wollen sie was sagen, dann kreuzen sie das an. Wollen sie die Tat zugeben, dann kreuzen sie das an.
Wollen sie ihre Drogen wieder haben, dann kreuzen sie das an.(Wird ihnen freilich nicht ausgehändigt)

Hier sollen Fragen beantwortet und keine Entscheidungen getroffen werden.

Hallo,
Vor ab
schlimm genug das du Drogen konsumierst.
wichtig wäre wie alt du bist.
Wenn du unter 18 bist und das erste mal erwischt worden bist würde es besser sein reue zu zeigen und alles zugeben dann hast du mit einer Verwarnug oder paar Sozialstunden zurechnen.
bist du älter als 18 würde ich einnen Rechtsanwalt nehmen da dein Führerschein ( wenn du einen hast)in Gefahr ist. der hilft dir dann mit dem Bogen weiter
Gruß K.

Hallo kurz und knapp: Ankreuzen: ich gebe die Straftat zu und werde keine Drogen mehr nehmen!!! Viel Spaß beim zu Fuß gehen! Selbst schuld!

Hallo, tja, das ist die Frage. mal eins vorneweg: Als Nicht-Rechtsanwalt darf hier keiner eine Rechtsberatung durchführen (das ist nämlich genauso verboten).

Äußerst Du Dich nicht, wird es zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Gibst Du es zu und erklärst dich damit einverstanden, dass das Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt wird, wird genau das voraussichtlich passieren.

Du kannst Dich dazuäußern, also, warum und wieso Du das gemacht hast. Das wird möglicherweise in die Strafbemessung einfließen.

Für die Zukunft allerdings der Hinweis (und das ist nicht mit erhobenem Zeigefinger gemeint, sondern nur als Hinweis):
Fällst Du damit noch einmal auf, kann es passieren, dass Du dir deinen Autoführerschein abschminken kannst, wegen charakterlicher Uneignung.

Schwer, aber ich würde mit einem Anwalt reden