AfA bei Vermietung einer ETW nach Eigennutzung

Hallo liebe Helfer, folgender sehr spezieller (hypothetischer) Fall:

1985 wurde eine denkmalgeschützte Eigentumswohnung von 1880 gekauft und bis 2010 selbst bewohnt. Die Wohnung wurde nach den damals geltenden Möglichkeiten für selbst genutzte Wohnungen (7b, 10e?) voll abgesetzt. Seit 2011 ist die Wohnung vermietet. Dazu folgende Fragen:

  1. Gibt es überhaupt AfA, obwohl schon über 7b, 10e oder was auch immer abgeschrieben?

  2. Setzt die Abschreibung mit dem Jahr des Kaufs an (so dass ab 2011 die 2,5% für Altbau nur noch 15 Jahre lang abgeschrieben werden können) oder mit dem Jahr der ersten Vermietung?

  3. Wird die AfA nach dem damaligen Kaufpreis (minus damalige Bodenrichtwerte) berechnet oder nach den aktuellen Werten (fiktiver Kaufpreis, d.h. aktueller Wert der Wohnung minus aktuelle Bodenrichtwerte)?

  4. Wird erfahrungsgemäß eine pauschale Aufteilung von wie 85:15 bzw. 80:20 bei Mehrfamilienhäusern anerkannt?

Ich wäre sehr dankbar für die entsprechenden Infos oder gerne auch einen Link wo man diese allgemeinverständlich nachlesen kann.

Hilli

Hallo,

  1. Ja
  2. Ja
  3. nach damaligen Anschaffungskosten und Nebenkosten…
  4. was soll das sein - pauschale Aufteilung?? Wovon?

Lia

Hallo und vielen Dank erstmal!

Nur um sicherzugehen: das zweite Ja bezieht sich auf die erste Variante (ab Jahr des Kaufs)?

Bei Frage 4 meinte ich die pauschale Aufteilung von absetzbarer Wohnung vs. nicht absetzbarem Grund und Boden (da 25 Jahre alte Bodenrichtwerte nicht ganz so einfach zu bekommen sind; die ältesten die ich gefunden habe waren von 1996).

Gruß, Hilli

Hallo,

  1. Ja
  2. Ja
  1. nach damaligen Anschaffungskosten und Nebenkosten…
  2. was soll das sein - pauschale Aufteilung?? Wovon?

Lia

Nur um sicherzugehen: das zweite Ja bezieht sich auf die erste
Variante (ab Jahr des Kaufs)?

Ja, das war gemeint - die Zeit der Eigennutzung geht damit „verloren“.

Bei Frage 4 meinte ich die pauschale Aufteilung von
absetzbarer Wohnung vs. nicht absetzbarem Grund und Boden (da
25 Jahre alte Bodenrichtwerte nicht ganz so einfach zu
bekommen sind; die ältesten die ich gefunden habe waren von
1996).

So eine pauschale Aufteilung gab es offiziell nie - Finanzamt rechnet meist genau aus - bei Erklärung kann man aber durchaus ertsmal so rechnen - es kommt dann nach einiger Zeit eine genaue Aufteilung durch die Bewertungsstelle.

Lia