Hallo liebe Helfer, folgender sehr spezieller (hypothetischer) Fall:
1985 wurde eine denkmalgeschützte Eigentumswohnung von 1880 gekauft und bis 2010 selbst bewohnt. Die Wohnung wurde nach den damals geltenden Möglichkeiten für selbst genutzte Wohnungen (7b, 10e?) voll abgesetzt. Seit 2011 ist die Wohnung vermietet. Dazu folgende Fragen:
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Gibt es überhaupt AfA, obwohl schon über 7b, 10e oder was auch immer abgeschrieben?
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Setzt die Abschreibung mit dem Jahr des Kaufs an (so dass ab 2011 die 2,5% für Altbau nur noch 15 Jahre lang abgeschrieben werden können) oder mit dem Jahr der ersten Vermietung?
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Wird die AfA nach dem damaligen Kaufpreis (minus damalige Bodenrichtwerte) berechnet oder nach den aktuellen Werten (fiktiver Kaufpreis, d.h. aktueller Wert der Wohnung minus aktuelle Bodenrichtwerte)?
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Wird erfahrungsgemäß eine pauschale Aufteilung von wie 85:15 bzw. 80:20 bei Mehrfamilienhäusern anerkannt?
Ich wäre sehr dankbar für die entsprechenden Infos oder gerne auch einen Link wo man diese allgemeinverständlich nachlesen kann.
Hilli