AfA ende. WG abgeschrieben. was nun ?

hallo,

wenn z.B. ein unternehmer den PC nach 3 jahren abgeschrieben hat und einen neuen kauft, wie ist dann mit dem alten PC zu verfahren ?

  1. bei verkauf, muss man den erlös als betriebseinnahme buchen ?
    … oder kann man sich das als privaterlös ins portemonnaie stecken ?

  2. kann man den PC auch verschenken, oder ohne nachweis verschrotten ?

  3. werden unterschiedliche WGs vom FA unterschiedlich behandelt ?
    z.B. Auto !?

  4. falls man verkaufen muss, muss der unternehmer dann MwSt auf den verkaufspreis aufschlagen ?

wie verfährt und kontrolliert das FA bei solchen dingen ?

thanx 4 infos,
foh

hallo,

wenn z.B. ein unternehmer den PC nach 3 jahren abgeschrieben
hat und einen neuen kauft, wie ist dann mit dem alten PC zu
verfahren ?

  1. bei verkauf, muss man den erlös als betriebseinnahme buchen
    ?

Richtig

… oder kann man sich das als privaterlös ins portemonnaie
stecken ?

Falsch

  1. kann man den PC auch verschenken, oder ohne nachweis
    verschrotten ?

Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit!
Beim Verschenken wird der PC übrigens zum Teilwert ins Privatvermögen übernommen, was einem Verkauf gleichkommt.

  1. werden unterschiedliche WGs vom FA unterschiedlich
    behandelt ?
    z.B. Auto !?

Nein

  1. falls man verkaufen muss, muss der unternehmer dann MwSt
    auf den verkaufspreis aufschlagen ?

Ja

wie verfährt und kontrolliert das FA bei solchen dingen ?

Betriebsprüfung, Kontrollmitteilung

hallo,

danke für die auskunft.
dann noch ein weiterführende fragen dazu :

wenn z.B. ein unternehmer den PC nach 3 jahren abgeschrieben
hat und einen neuen kauft, wie ist dann mit dem alten PC zu
verfahren ?

  1. bei verkauf, muss man den erlös als betriebseinnahme buchen?

Richtig

  1. kann man den PC auch verschenken, oder ohne nachweis
    verschrotten ?

Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit!
Beim Verschenken wird der PC übrigens zum Teilwert ins
Privatvermögen übernommen, was einem Verkauf gleichkommt.

a)
im falle der verschenkung, welchen wert muss dann der unternehmer als betriebseinnahme buchen ?
muss er auf diesen wert dann auch MwSt hinzurechnen ?

b)
wenn der unternehmer das auto oder den PC weit unter dem üblichen marktwert verkauft, entweder aus unwissenheit, weil das gerät defekt ist oder weil er einfach günstig an einen symphatischen menschen verkauft, kann das FA dann probleme machen und vom unternehmer einen teilwert-aufschlag verlangen der nachträglich als betriebseinnahme zu buchen ist, obwohl der unternehmer diese einnahme nicht erziehlt hat ?

c)
angenommen der PC ist defekt und die reparatur wäre unwirtschaftlich (totalschaden). der unternehmer möchte sich nicht dem stress eines verkaufs aussetzen um bei ebay vielleicht noch 50 euro für den PC zu bekommen und verschenkt oder verschrottet den PC lieber.

kann das FA nun sagen, daß der unternehmer den eventuell zu erwartenden restwert / schrottwert als einnahme buchen muss ?

… oder kann das FA gar anzweifeln das der PC defekt war, und insofern der unternehmer den totalschaden nicht durch ein entsprechendes gutachten nachweisen kann darauf bestehen, daß der restwert wie bei einem voll funktionstüchtigen PC als betriebseinnahme gebucht werden muss ?
(dieser fall hätte allerdings absurde konsequenzen. der unternehmer müsste erstmal ca. 50 euro für ein gutachten / kostenvoranschlag ausgeben um den PC dann verschrotten zu dürfen, nur damit er dem FA beweisen kann, daß der PC z.B. keine 200euro mehr wert war.)

  1. falls man verkaufen muss, muss der unternehmer dann MwSt
    auf den verkaufspreis aufschlagen ?

Ja

a)
muss der untenehmer bei verkauf des abgeschriebenen WGs auch MwSt aufschlagen wenn er selber das WG ohne Ust (also gebraucht) gekauft hatte, oder kann er dann auch ohne MwSt zuschlag weiter verkaufen ?

b)
der unternehmer ist künstler und mit 7% MwSt pflichtig.
muss er dann das abgeschriebene WG (auto oder PC) bei verkauf mit 7% oder 19% Ust aufschlag verkaufen ?

wie verfährt und kontrolliert das FA bei solchen dingen ?

Betriebsprüfung, Kontrollmitteilung

der unternehmer bucht bei abgeschriebenen WGs keinen erinnerungswert.
die abgeschriebenen WGs sind in seiner AfA und steuererklärung also nicht mehr ersichtlich.
wie lange speichert denn das FA diese abgeschriebenen WGs ?

vielen dank für weitere auskünfte.
beste grüße,
foh

Tipps zur Steuerhinterziehung werden hier nicht gegeben und auch keine kompletten Beratungen, die auf den Einzelfall abgestimmt, der Steuerberater geben muss!

  1. Möglichkeit: diese Fragen dem Finanzamt stellen!

E.

Hört sich für mich auch stark nach dem Versuch einer Steuerhinterziehung an.
Wo ist das Problem, einfach 200-300€ als Gewinn zu verbuchen, meine Güte!
Die vom Finanzamt sind jedenfalls alles andere als blöd, auf deine ganzen Ideen sind vor dir schon hunderte gekommen, gerade bei WG die schnell abgeschrieben werden können.
Schätz doch einfach realistisch den Wert, auch wenn er nicht komplett genau ist (woher sollst du den auch nehmen), dann gibts keinen Ärger.

hallo,

man wollte keine tips zur steuerhinterziehung, sondern man wollte wissen wie man in sich in diesen fällen richtig und sinnvoll verhält.

man möchte einfach nur keinen ärger mit dem FA weil man hinterher erfährt, daß man selbst einen defekten PC nicht einfach so verschrotten darf.

(einen steuerberater kann ich mir nicht leisten)

was hat denn z.B. die frage ob mit 7% oder 19% zu verkaufen ist oder bei verschenkung überhaupt vorsteuer zu verbuchen ist mit steuerhinterziehung zu tun ? … oder woher man den wert ermitteln soll der bei verschenkung als betriebseinnahme zu verbuchen ist ?

… und ob man verpflichtet ist immer mit größt möglichen profit zu verkaufen ?

das sind doch alles grundsätzliche fragen und hat nichts mit steuerhinterziehung zu tun !

lediglich die frage wie lange das FA solche daten speichert könnte als hinterziehungstip verstanden werden.
diese frage stelle ich aber desshalb, weil der unternehmer ein WG an einen befreundeten kollegen verschenkt hat, das vor 10 jahren zwar mal 1500 mark gekostet hat, für das er aber heute beim verkauf aufgrund des schlechten zustands und überholter technologie höchstens noch 30 euro bekommen würde.
da hat er es lieber verschenkt an jemanden der damit noch etwas anfangen kann, ohne sich dabei über betriebliche-finanzielle folgen gedanken gemacht zu haben.

tja, nun muss er wohl hoffen, das danach niemand mehr fragt, oder das gerät zurückverlangen … schwierig, da es mittlerweile in einzelteile zerlegt wurde.

verbeleibe mit unverständnis,
grüße,
foh

Wo ist das Problem, einfach 200-300€ als Gewinn zu verbuchen,
meine Güte!

das problem ist, z.B. im fall des defekten PCs, das dieser eben keine 300€ mehr wert ist.
würde der unternehmer 300€ als einnahme buchen, so würde sich das mit ca. 100€ steuerbelastung auf ihn auswirken.

verschrottet er den PC, kommt eventuell das FA und sagt „glauben wir nicht“, und setzt einfach irgendeinen wert dafür an !?
ein kostenvoranschlag von einem sachverständigen der den totalschaden bestätigt würde ca. 50€ kosten.

das ist doch alles völlig irrsinnig !
da wäre es ja noch günstiger sich ein lager für ausrangierte WGs anzumieten. … aber genauso irrsinnig.
deutschland würde überquellen von lagern ausrangierter wirtschaftsgüter. … statt daß man damit nochmal jeamden ohne profithintergrund eine freude macht.

das kann doch alles so nicht gewollt sein !?