hallo,
danke für die auskunft.
dann noch ein weiterführende fragen dazu :
wenn z.B. ein unternehmer den PC nach 3 jahren abgeschrieben
hat und einen neuen kauft, wie ist dann mit dem alten PC zu
verfahren ?
- bei verkauf, muss man den erlös als betriebseinnahme buchen?
Richtig
- kann man den PC auch verschenken, oder ohne nachweis
verschrotten ?
Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit!
Beim Verschenken wird der PC übrigens zum Teilwert ins
Privatvermögen übernommen, was einem Verkauf gleichkommt.
a)
im falle der verschenkung, welchen wert muss dann der unternehmer als betriebseinnahme buchen ?
muss er auf diesen wert dann auch MwSt hinzurechnen ?
b)
wenn der unternehmer das auto oder den PC weit unter dem üblichen marktwert verkauft, entweder aus unwissenheit, weil das gerät defekt ist oder weil er einfach günstig an einen symphatischen menschen verkauft, kann das FA dann probleme machen und vom unternehmer einen teilwert-aufschlag verlangen der nachträglich als betriebseinnahme zu buchen ist, obwohl der unternehmer diese einnahme nicht erziehlt hat ?
c)
angenommen der PC ist defekt und die reparatur wäre unwirtschaftlich (totalschaden). der unternehmer möchte sich nicht dem stress eines verkaufs aussetzen um bei ebay vielleicht noch 50 euro für den PC zu bekommen und verschenkt oder verschrottet den PC lieber.
kann das FA nun sagen, daß der unternehmer den eventuell zu erwartenden restwert / schrottwert als einnahme buchen muss ?
… oder kann das FA gar anzweifeln das der PC defekt war, und insofern der unternehmer den totalschaden nicht durch ein entsprechendes gutachten nachweisen kann darauf bestehen, daß der restwert wie bei einem voll funktionstüchtigen PC als betriebseinnahme gebucht werden muss ?
(dieser fall hätte allerdings absurde konsequenzen. der unternehmer müsste erstmal ca. 50 euro für ein gutachten / kostenvoranschlag ausgeben um den PC dann verschrotten zu dürfen, nur damit er dem FA beweisen kann, daß der PC z.B. keine 200euro mehr wert war.)
- falls man verkaufen muss, muss der unternehmer dann MwSt
auf den verkaufspreis aufschlagen ?
Ja
a)
muss der untenehmer bei verkauf des abgeschriebenen WGs auch MwSt aufschlagen wenn er selber das WG ohne Ust (also gebraucht) gekauft hatte, oder kann er dann auch ohne MwSt zuschlag weiter verkaufen ?
b)
der unternehmer ist künstler und mit 7% MwSt pflichtig.
muss er dann das abgeschriebene WG (auto oder PC) bei verkauf mit 7% oder 19% Ust aufschlag verkaufen ?
wie verfährt und kontrolliert das FA bei solchen dingen ?
Betriebsprüfung, Kontrollmitteilung
der unternehmer bucht bei abgeschriebenen WGs keinen erinnerungswert.
die abgeschriebenen WGs sind in seiner AfA und steuererklärung also nicht mehr ersichtlich.
wie lange speichert denn das FA diese abgeschriebenen WGs ?
vielen dank für weitere auskünfte.
beste grüße,
foh