AfA für Altbauten - geerbte Wohnung

Hallo,

ich habe ein ältere Wohnung aus den 70er Jahren geerbt, die bisher vom verstorbenen Eigentümer bewohnt wurde. Inzwischen wurde diese renoviert und vermietet.

Leider habe ich erst jetzt von der AfA für Altbauten gelesen. Die Wohnung hat noch ein paar wenige Jahre bis sie 50 Jahre alt wird. D. h. ich müsste die AfA doch ansetzen können, oder?

Nur wie ermittle ich die Anschaffungs- und Herstellungskosten? Den Kaufvertrag habe ich noch, aber welcher Anteil auf Grund und Boden fällt, weiß ich natürlich nicht. Kann man dafür bei Eigentumswohnungen bspw. eine Pauschale ansetzen, z. B. 6%?

Und kann ich das für die vergangene beiden Jahre - bei denen ich das bei der Steuer nicht angegeben habe - noch „nachziehen“? Ggf. über den Gang zum Steuerberater (wobei ich das ungern machen möchte)?

Hat jemand Erfahrung oder Tipps und kann mir helfen?

Danke, Gruß

H.

Hallo,

der Erbe oder Beschenkte führt die AfA des Vorbesitzers fort. Ggfs. anfallende Anschaffungsnebenkosten sind gesondert abzuschreiben.

Gruß
C.

Danke, jedoch wurde die Wohnung vorher selbst genutzt. D. h. ich müsste das nun selber ermitteln, oder? Und Informationen von damals liegen mir leider nicht wirklich vor.

Hallo,

bei einer vorher selbst genutzten Immobilie wird eine fiktive AfA ermittelt, d.h. ab Zeitpunkt des Erwerbs des Erblassers. Die so ermittelte AfA gilt dann auch für den Erben.

Gruß
C.

1 Like

Kann man da im Nachgang noch etwas machen?

Nein, dafür gibt es schöne berechnungesmodelle die den Boden und Wohnungswert splitten. Diese gibt es meiner Kenntnis nach beim Finanzamt

ja

auch da ja und warum nicht gern, hättest du diesen gleich mal eingespannt hättest du das Problem weniger und dadurch etwas mehr Geld in der Tasche.

Einen Steuerberater habe ich bisher immer gemieden. Das kostet wieder (ehrlich geschrieben, habe ich keine Ahnung wie viel?), und wie finde ich dann einen guten Steuerberater?