Hallo,
ich habe ein ältere Wohnung aus den 70er Jahren geerbt, die bisher vom verstorbenen Eigentümer bewohnt wurde. Inzwischen wurde diese renoviert und vermietet.
Leider habe ich erst jetzt von der AfA für Altbauten gelesen. Die Wohnung hat noch ein paar wenige Jahre bis sie 50 Jahre alt wird. D. h. ich müsste die AfA doch ansetzen können, oder?
Nur wie ermittle ich die Anschaffungs- und Herstellungskosten? Den Kaufvertrag habe ich noch, aber welcher Anteil auf Grund und Boden fällt, weiß ich natürlich nicht. Kann man dafür bei Eigentumswohnungen bspw. eine Pauschale ansetzen, z. B. 6%?
Und kann ich das für die vergangene beiden Jahre - bei denen ich das bei der Steuer nicht angegeben habe - noch „nachziehen“? Ggf. über den Gang zum Steuerberater (wobei ich das ungern machen möchte)?
Hat jemand Erfahrung oder Tipps und kann mir helfen?
Danke, Gruß
H.