Hallo!
Angenommen ein Freiberufler wohnt in einem Eigenheim (alt) unten und nutzt die gesamte obere Etage beruflich. Sind da Unterschiede bei der AfA zu beachten?
Gruß,
Eva
Hallo!
Nein. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG gilt genauso weiter.
Es wird halt zu Betriebsvermögen, das kann später mal sehr schmerzhaft werden, wenn die Tätigkeit aufgegeben oder die Hütte verkauft wird.
Schöne Grüße!