Servus,
dass der „Flügel“ von Bernd Höcke schon länger vom Verfassungsschutz untersucht wird, ist bekannt. Bislang war er aber nur ein Verdachtsfall, sie wurde jetzt aber zu einem Beobachtungsfall:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den von AfD-Mitgliedern gegründeten „Flügel“ offiziell unter Beobachtung gestellt. Der Inlandsgeheimdienst sieht nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios seinen Verdacht bestätigt, dass es sich bei dem Zusammenschluss um eine rechtsextreme Bestrebung handelt.
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Die jetzt erfolgte Einstufung als Beobachtungsobjekt bedeutet, dass die Bewegung mit dem kompletten Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel beobachtet werden darf. Dazu zählen beispielsweise die Observation und das Anwerben von Informanten. Daten zu einzelnen Personen dürfen gesammelt und gespeichert werden. Was ein Abgeordneter im Plenum oder Ausschüssen sagt, darf allerdings nicht in die Akten einfließen.
Wird diese Einschätzung des VS, dass es sich bei dem Flügel, dem ein knappes Drittel der Parteimitglieder zugerechnet wird, um eine „um eine rechtsextreme Bestrebung handelt“, Auswirkungen auf das Wählerverhalten haben? Oder wird jetzt nur das bestätigt, was ohnehin schon jeder wusste und sich somit nichts ändern?
LG