Hallo,
gestern wurde berichtet, dass (entgegen „prophetischer“ Vorhersagen) die AfD-Landesverbände von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vom jeweiligen Landeswahlausschuss zur BTW 2017 zugelassen wurden.
Im Saarland war meines Wissens nach von einem höherinstanzlichen Gericht die eingereichte Wahlliste als unzulässig eingestuft worden. Hat die Saar-AfD die Liste mittlerweile erneut eingereicht oder eine höhere Instanz angerufen? Sind die nun dabei oder bleiben draußen vor der Tür?
Und kann mir jemand näheres zum Vorgang in NRW mitteilen? Den Berichten zufolge sei wohl ein anonymes Schreiben an die Landeswahlleitung übermittelt worden, in dem die Behauptung aufgestellt wurde, dass in einem Kreisverband bei der Delegiertenwahl (die, die später dann die Landeskandidaten wählten) Personen mitwählten, die zum Zeitpunkt der Wahl noch keine offiziellen Parteimitglieder gewesen wären.
Konnte der Vorgang nachweislich aufgeklärt werden oder entschied der Landeswahlausschuss (6 zu 2), dass die anonyme Anschuldigung zu geringfügig sei, um die komplette Landesliste zu kippen?
Gruß
vdmaster