Affekt und andere mildernde hindernde Gründe

Der Affekt, eine rationalitäts- und bewusstseinsstörende Emotion. Es ist verständlich, wenn daraus kleine, mehrere Minuten anhaltende unkontrollierte Handlungen entstehen. Fein säuberlich aneinander gereiht. Bis zum finalen Ende:

Der Affekt kann auch angeregt und verstärkt werden, beispielsweise durch Zutun eines Dritten mittels böser ehrverletzender Worte und Drohungen. Der Effekt des Affekts unterscheidet sich unwesentlich vom ersten Beispiel:

Auf jeden Fall wird auch hier der Affekt - eine rationalitäts- und bewusstseinsstörende Emotion - vorsorglich als mildernder Umstand geltend gemacht.

Affekte können aber auch im positiven Sinne ausgelöst werden und dann tatkräftig erfolgen. In einer Art Dumme-Jungen-Streich „kommt, lasst uns a bisserl zündeln gehen!“:

Wenn auch nicht ausdrücklich erwähnt, der Affekt, scheint er auch hier seine mildernde Wirkung geltend zu machen. Nicht nur hinsichtlich Tat und Ausführung, auch hinsichtlich unterlassener Hilfeleistung.

Affekte entschuldigen offensichtlich vieles.

Welche Bedeutung hat diese menschliche Schwäche Affekt, die zu großen mutigen Taten herausfordert, nun für die Opfer, deren Angehörigen, Freunde? Ist die Kenntnis hilfreich, das erfahrene Unrecht einfacher zu ertragen?

Franz

Hallo,

aus dem ersten Link

Allerdings habe die Kammer Zweifel, dass der Angeklagte die Niedrigkeit seiner Beweggründe auch erkannt habe, sagte Schollbach. Daher laute das Urteil auf Totschlag.

Eine weitere Zeugin – eine Polizistin, die nach den tödlichen Stichen am Tatort war – hatte laut der „Lausitzer Rundschau“ im Prozess ausgesagt, dass der Mann ihr erklärt habe, „wenn eine Frau fremdgehe, dann habe der Mann das Recht, sie zu töten“. Das sei in Tschetschenien geltendes Recht und stehe so im Koran.

Na dann. Hoffentlich erzählt er später nichts Schlechtes über uns. :rage:

Ja, was sagte Katring Göring-E. doch gleich? Menschen, geschenkt. Bunter, jünger, religiöser. Juhu!

vdmaster

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Das ist bdoch inzwischen schon unser neuer Alltag.
Für unsere neuen Bereicherer wird mit zweierlei Maß gemessen, da müssen die schon länger hier Lebenden durch und sich daran gewöhnen.
Und das nun ja kein länger hier Lebender auf die Idee kommt er könnte es den noch nicht so lange hier Lebenden gleichtun! Das wird dann mit Höchststrafe und anschliessender Sicherheitsverwahrung geahndet! ramses90

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Der Täter muss zumindest in der Lage gewesen zu sein, die hiesige Wertvorstellung zu kennen. Genau das macht diesen Fall so schwierig: Der Täter war erst seit sechs Monaten in Deutschland, hatte ein niedriges Bildungsniveau, keine sozialen Kontakte. Umso wichtiger wäre es gewesen, seinen kulturellen Hintergrund zu untersuchen.

Echt krank. Da schafft es jemand bis ins ferne Deutschland zu „fliehen“ und hat keine Ahnung von der Werteordnung , die ihn hier erwartet. Neue Richter braucht das Land :angry:
Gruß
rakete

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