Hallo,
Hallo,
was kann mann tun, wenn sein AG (öffentl. Dienst) ein
fachärztliches Attest nicht anerkennt, bzw. der Meinung ist,
dass dieses Attest nicht aussagekräftig genug ist und eine
Begutachtung beim Amtsarzt zur Folge hat. Ist man
verpflichtet, dort vorzusprechen?
Der AG kann natürlich eine arbeitsmedizinische Begutachtung verlangen (die er dann auch zahlen muß - einschl. Weg und Zeit)
welche Möglichkeiten hat man, um diese Begutachtung zu umgehen
In dem man dem AG mitteilt, daß auch bei arbeitsmedizischen Untersuchungen das Recht auf freie Arztwahl herrscht und sich selbst einen anderen Facharzt für Arbeitsmedizin sucht.
https://www.bgw-online.de/SharedDocs/FAQs/DE/Arbeits…
Aber Vorsicht: Man sollte die Honorarfrage dann vorher klären, denn der AG muß nur diejenigen Kosten für die Untersuchung tragen, die auch bei dem von ihm benannten Arzt angefallen wären (und die KK übernimmt da gaaaar nix)
oder dem Attest die gewünschte Aussagekraft zu verschaffen?
Keine
Es geht um Mobbing am Arbeitsplatz und das Attest wurde vom
Oberarzt-Psychiater einer psychologischen Klinik ausgestellt.
Auch so ein Arzt muß nicht unbedingt Ahnung vom Arbeitsleben haben. Es gibt schon Gründe, warum Arbeitsmedizin eine eigene Facharztausbildung ist.
Ich brauche dringend Rat.
MfG
&Tschüß
Margarethe Tulpenstängel
Wolfgang