AG erkennt fachärtzliches Attest nicht an

Hallo,

was kann mann tun, wenn sein AG (öffentl. Dienst) ein fachärztliches Attest nicht anerkennt, bzw. der Meinung ist, dass dieses Attest nicht aussagekräftig genug ist und eine Begutachtung beim Amtsarzt zur Folge hat. Ist man verpflichtet, dort vorzusprechen?

welche Möglichkeiten hat man, um diese Begutachtung zu umgehen oder dem Attest die gewünschte Aussagekraft zu verschaffen?

Es geht um Mobbing am Arbeitsplatz und das Attest wurde vom Oberarzt-Psychiater einer psychologischen Klinik ausgestellt.

Ich brauche dringend Rat.

MfG
Margarethe Tulpenstängel

Hallo,

Hallo,

was kann mann tun, wenn sein AG (öffentl. Dienst) ein
fachärztliches Attest nicht anerkennt, bzw. der Meinung ist,
dass dieses Attest nicht aussagekräftig genug ist und eine
Begutachtung beim Amtsarzt zur Folge hat. Ist man
verpflichtet, dort vorzusprechen?

Der AG kann natürlich eine arbeitsmedizinische Begutachtung verlangen (die er dann auch zahlen muß - einschl. Weg und Zeit)

welche Möglichkeiten hat man, um diese Begutachtung zu umgehen

In dem man dem AG mitteilt, daß auch bei arbeitsmedizischen Untersuchungen das Recht auf freie Arztwahl herrscht und sich selbst einen anderen Facharzt für Arbeitsmedizin sucht.
https://www.bgw-online.de/SharedDocs/FAQs/DE/Arbeits…
Aber Vorsicht: Man sollte die Honorarfrage dann vorher klären, denn der AG muß nur diejenigen Kosten für die Untersuchung tragen, die auch bei dem von ihm benannten Arzt angefallen wären (und die KK übernimmt da gaaaar nix)

oder dem Attest die gewünschte Aussagekraft zu verschaffen?

Keine

Es geht um Mobbing am Arbeitsplatz und das Attest wurde vom
Oberarzt-Psychiater einer psychologischen Klinik ausgestellt.

Auch so ein Arzt muß nicht unbedingt Ahnung vom Arbeitsleben haben. Es gibt schon Gründe, warum Arbeitsmedizin eine eigene Facharztausbildung ist.

Ich brauche dringend Rat.

MfG

&Tschüß

Margarethe Tulpenstängel

Wolfgang

Hallo,

es ging hier um den öffentlichen Dienst und ein mögliches Vorsprechen beim Amtsarzt. Laut TVöD kann der Arbeitgeber offenbar den Amtsarzt für so etwas bemühen: http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-offic…

Man hört die Frage, ob man zum Amtsarzt müsse, oft. Ich kann mir jedoch im Ausgangsfall nicht vorstellen, dass der Amtsarzt einfach so seinem Kollegen mit Facharztausbildung in den Rücken fallen würde. Auf der anderen Seite ist das Thema „Mobbing“ natürlich immer ein Thema für sich.

Gruß
Ultra

ok, danke, dann werde ich mich mal entsprechend informieren…

um diese Begutachtung zu umgehen

Hallo Margarethe,

warum hast du denn so eine Angst davor? War es ein Gefälligkeitsgutachten?

Wenn nicht, dann gibt es doch nichts zu befürchten.

Schöne Grüße

vV

Nein, es war kein Gefälligkeitsgutachten. Ich hab einfach nur Angst, dass der Amtsarzt die Diagnose anfechtet oder angibt, dass dies so nicht der Fall sei… und ich dann wieder in die Fänge meiner Vorgesetzen muss und dann wird alles nur noch schlimmer…

Viele Grüße
MT

Ich habe mir schon mal die Freiheit genommen, einem, der das probiert hat, eins in die Fresse zu hauen und zu gehen. War nicht das Ende meiner Karriere…