Moin auch,
ich meine mich zu erinnern (s. Alzheimer ) dass es ein Urteil gab, demgemäß der Arbeitgeber dafür zuständig ist, dass ein Arbeitnehmer Aufgaben erhält und er die Pflicht, für eigenen Auslastung zu sorgen nicht auf den AN abwälzen darf. Ich finde das Urteil aber nicht mehr, weiß einer näheres?
R.