AG muss für Arbeit sorgen

Moin auch,

ich meine mich zu erinnern (s. Alzheimer :worried:) dass es ein Urteil gab, demgemäß der Arbeitgeber dafür zuständig ist, dass ein Arbeitnehmer Aufgaben erhält und er die Pflicht, für eigenen Auslastung zu sorgen nicht auf den AN abwälzen darf. Ich finde das Urteil aber nicht mehr, weiß einer näheres?

R.

na das liegt wohl im interesse des AG, dass seine AN auch Arbeit haben, es sei denn er ist eine „wohltätige Organisation“.
natürlich hat jeder AN seinen Aufgabenbereich in dem er je nach Position schon seine Aufgaben erkennen sollte, wenn sie gerade anstehen.
Ist ein AN zB in der Kundenauisition, dann ist aber sein Aufgabenbereich, Kunden und somit Aufträge, also Arbeit zu „beschaffen“.

Das nennt man Annahmeverzug:
http://www.juraexamen.info/bag-neues-zum-annahmerverzug-des-arbeitgebers-bei-unwirksamer-kundigung/
Und da sind zig Urteile des BAG dazu:
http://www.bag-urteil.com/schlagwort/annahmeverzug/ ramses90

Moin auch,
so meinte ich das nicht. AN ist ungekündigt. Seine Arbeit verrichtet er für Kunden des AG, diese Arbeitszeit wird den Kunden natürlich vom AG in Rechnung gestellt. Soweit ich mich noch erinnern kann war das Problem, dass der AN über längere Zeit keine neuen Kundenaufträge bekam (war also gezwungenermaßen untätig), dafür bekam er vom AG eine Abmahnung mit der Begründung, er hätte sich um neue Aufträge selber zu kümmern (AN ist nicht im Vertrieb tätig). Der AN klagte gegen die Abmahnung mit der Begründung dasss der AG dafür zuständig sei, für ausreichend Arbeit zu sorgen und er bekam recht. Dieses Urteil suche ich.

R.

Hallo,

die von Ramses angeführten Links sind im Wesentlichen alle auf den von Dir geschilderten Tatbestand anwendbar, unabhängig davon, ob wir das jetzt im Einzelfall eher als „Annahmeverzug“ (Arbeitgeber weist keine Arbeit zu) oder „Betriebsrisiko“ (Arbeitgeber hat keine/zu wenig Arbeit) interpretieren.
Beide Risiken hat grundsätzlich der Arbeitgeber zu tragen gem. § 615 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html

&Tschüß
Wolfgang

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Moin auch,

gut zu wissen, danke.

R.