AG verleiht Geld an AN ohne Rückzahlungsregelung

Hallo an alle,
angenommen ein AG verleiht einem AN Geld. Eine Quittung wird unterschrieben, welche Folgendes beinhaltet:
Namen des Leihenden, Name des Verleihers, Datum der Geldübergabe (Überweisung), Betrag, Grund der Leihgabe (Reisekosten für ein bestimmtes Projekt). Beide Parteien unterschreiben. Weiter gibt es keine Konditionen - eine einfache halbe Din-A4 Seite (fast) formlos.

Der Großteil des Betrages wurde zwischenzeitlich als Reisekosten ausgegeben.

Wie verhält es sich nun, wenn der AN das Unternehmen verlässt und der noch ausstehende Betrag ca. einem Monatsgehalt entspricht.

Meine Frage ziehlt insbesondere auf die Rückzahlungsregelung hin.

Rein theoretisch hat der AN bis zum Ende seines Lebens Zeit, das Geld zurückzuzahlen, denn es wurde keine Frist vereinbart, weder mündlich noch schriftlich. Das das Geld zurückzuzahlen ist steht nicht in Frage, aber man streitet sich WANN es zurück zu zahlen ist.
Der AG will das letzte Gehalt nicht zahlen, weil der AN meint er wird das Geld erst Ende des Jahres zurückzahlen …

Lassen wir den moralische Punkt mal außer Acht. Mich interessiert der rein rechtliche Aspekt.

Meiner Meinung nach hat der AG schlechte Karten, denn es gibt keine Fristen oder sonstige Rückzahlungsvereinbarungen. Aber ich habe keine Ahnung und möchte daher gerne die Experten fragen.

Vielen lieben Dank!
Jasmin

Nicht wirklich. Lies mal:
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Darlehensvertrag-Kuendigungsrecht-fuer-den-Darlehensgeber_71198

Bis zum Tod abwarten ist nicht.

Super ! Danke. sehr hilfreich.
Allerdings stolper ich über den Begriff „Darlehensvertrag“.
Denn es wurde lediglich eine Quittung mit Grund unterschrieben. Gibt es eine gesetzliche Definition was ein „Darlehensvertrag“ beinhalten muss um als solches definiert werden zu können?

Wie sieht es aus, wenn nur der Verleiher die Quittung unterschrieben hat und dann das Geld überwiesen hat? (Sorry, aber diese Info kam erst nachdem ich die Frage gestellte hatte, offensichtlich haben nicht beide unterschrieben)

LG Jasmin

Hallo,

war das „Projekt“, für dessen Reisekosten das Geld ausgezahlt wurde, ein Projekt, mit dem der AN im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Pflichten betraut war ?

Dann reden wir nämlich nicht über Darlehen, sondern Aufwandsersatz.

&Tschüß
Wolfgang

Es muß erkennbar sein, daß Geld verliehen wurde. Wenn nicht fett „SCHENKUNG“ über oder im Text steht und ansonsten Geld ohne Gegenleistung geflossen ist, dann darf man getrost von einem Darlehensvertrag ausgehen.

Erst recht reicht es aus, wenn die Unterschriften dort geleistet wurden, wo „Namen des Leihenden“ bzw. „Name des Verleihers“ stand.

Im übrigen kann man sich nur wundern, was sich die Leute ausdenken, um sich aus offensichtlichen Verpflichtungen herauszuwieseln.

Gruß
C.

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Im Arbeitsvertrag stand nichts zu diesem oder ähnlichen Projekt.

Aber ja, der Mitarbeiter hatte eine Zuständigkeit in diesem Projekt und war des öfteren für dieses Projekt im außereuropäischen Ausland. Die Quittung sagt "Borrow of money for travel expenses xxxx Projekt xxx Land ". Der Mitarbeiter war des Öfteren über mehrere Wochen vor Ort.

LG Jasmin

Ja, vielen Dank

wie gesagt … es geht um den rein rechtliche Aspekt :smile:

Es gibt keine Vorschrift, die irgendwas über die Form eines Darlehensvertrags vorschreibt. Wenn du deinem Kumpel per Handschlag 10€ leihst, weil die Kneipenrechnung höher als erwartet war, ist das auch ein Dahrlehensvertrag - was denn sonst?

Es wäre erheblich übersichtlicher, wenn du nicht immer auf ‚antworten‘, sondern auf ‚kokmmentieren‘ klicken würdest. Die Forenbetreiber haben leider keinerlei Ahnung, wie man sowas Nutzerfreeundlich gestaltet - und wissen inzwischen nicht mal mehr, wie man an dieser Open-Source-Foren-Software überhaupt noch was ändern könnte.

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Ich verstehe die Frage so, dass hier dem Arbeitnehmer ein Vorschuss (= zweckgebundenes Darlehn) für Reisekosten gewährt wurde. Reisekosten sind üblicherweise nach Beendigung der Reise mit dem Arbeitgeber in einem engen zeitlichen Zusammenhang abzurechnen und dabei wird ein Vorschuss verrechnet.

Bei diesem zweckgebundenen Darlehn ergibt sich die Rückzahlungsregelung in Form der Verrechnung mit dem Reisekostennachweis. Es ist also nicht der Rückzahlungstermin beliebig offen.

dann sieht es wohl eher nach einer Aktennotiz des Verleihers (Vorschuss auf Reisekosten) aus.
Ohne beiderseitige Unterschrift kein Vertrag, es sei denn der Verleiher kann das irgendwie anders beweisen.

hallo,

nach der Formulierung

ist das mE inhaltlich kein Darlehen, sondern ein Vorschuß für Auslagen des AN, die der AG zu tragen hat - wenn denn überhaupt deutsches Arbeitsrecht gilt. Reden wir denn überhaupt über einen AG in D ?
Nach deutschem Recht kommt es idR nicht darauf an, wie ein rechtlicher Vorgang bezeichnet wird, sondern was er tatsächlich konkret bedeutet.
In diesem Fall (Vorschuß für Auslagen des AN) wäre nämlich diese Auslegung

dann falsch, denn bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist der AG sogar verpflichtet, möglichst schnell möglichst umfassend abzurechnen und kann offenstehende Forderungen, die er ggü. dem AN hat, unter Umständen mit seinen Verpflichtungen aufrechnen.

Ob und wie weit er sofort und vollständig aufrechnen darf, ist eine andere Frage, bei denen die konkreten Einzelfallumstände eine Rolle spielen.

&Tschüß
Wolfgang

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Watt bitte?

Du meinst vielleicht, dass der Zettel dann kein schriftlicher Vertrag ist - ein Vertrag aber selbstverständlich trotzdem existiert.