Hallo zusammen,
bitte gebt mir mal Eure Meinung zu folgenem:
Stellen wir uns eine kleine Firma vor, insgesamt 90 Mitarbeiter. Stellen wir uns weiter vor, im Verkauf gäbe es seit Jahrzehnten die gleichen 3 Mitarbeiter. Ein 4. MA ist seit 1,5 Jahren in Teilzeit (75%) beschäftigt. Denken wir mal, die Firma sei vor 6 Monaten an einen ausländischen Investor verkauft worden, der bisherige Geschäftsführer aber noch im Amt. Tiefgreifende Veränderungen in der aller-nächsten Zukunft schließen wir mal aus.
Die „alteingesessenen“ Mitarbeiter haben deutlich über 100 ÜST angesammelt, manche mehr als doppelt so viel.
Was wäre, wenn der „neuen“ Mitarbeiter nun ebenfalls mindestens 100 Überstunden ansammeln soll? Stellen wir uns vor, dies würde mit dem AGG begründet, weil sich die anderen AN benachteiligt fühlen.
Gehen wir davon aus, das genug Arbeit da ist, die auch mal Überstunden begründen könnte. Der neue MA achtet allerdings darauf, nicht zu viele ÜST anzusammeln und feiert ab, sobald 10-20 ÜST zusammenkommen.
Nun kann ein AG natürlich freilich ÜST anordnen - aber kann er das auch mit dem AGG begründen? Sollte der AG nicht im Gegenteil darauf bedacht sein, die ÜST-Konten der MA zu verkleinern (z.b. durch Neu-Einstellung)?
Was wäre, wenn der Investor restrukturiert und die neu erworbene Firma schließt? Könnten die MA ihre ÜST eventuell komplett verlieren?