Hallo zusammen,
mal angenommen, jemand hatte Herzinfarkt gehabt, war 9 Monate krankgeschrieben und ist wieder arbeitsfähig, kann aber seine Arbeitstätigkeit nicht ausführen, weil bei seiner Arbeit Magnetfelder vorhanden sind und wegen Herzschrittmacher und Defibrator er dort nicht arbeiten darf. Derjenige arbeitet aber in einem großen Unternehmen, welche normalerweise eine andere Arbeitstätigkeit zur Verfügung stellen kann.
Der Arbeiter ist 2 Jahre vor seiner gesetzlichen Rente, möchte aber nicht in die Rente und will weiterarbeiten, er ist in dem Unternehmen über 20 Jahre beschäftigt. Er ist jetzt zu 70% schwerbehindert.
Der Arbeitgeber verbietet ihn nach 1-monatiger Eingliederung (bei Arbeitstätigkeit, welche er laut Ärzten ausführen darf) weiter zu arbeiten, zahlt ihn nicht und will ihn auch nicht kündigen.
Der AG nimmt sich das Recht zu sagen, dass der AN nicht arbeitsfähig ist, obwohl von Ärzten er wieder als arbeitsfähig eingestuft wurde und somit auch Krankenkasse weiter nicht zahlt. Und bezahlt wird nicht, weil
„er nicht arbeiten kann“. Der AG sagt einfach AN soll in die Rente gehen oder sich weiter krankschreiben, wir zahlen nicht. Kündigen will AG aber auch nicht, weil es zu teuer für ihn wird.
Welche Rechte hat der Arbeitnehmer und wie sollte er vorgehen? Was wird in diesem Fall höchstwahrscheinlich Arbeitsgericht entscheiden und welche (finanzielle) Risiken hat dabei AN ?
Vielen Dank!