Hallo,
„Zwei Juristen, drei Meinungen“ ist nicht einfach nur so ein lockerer Spruch. Die Juristerei ist keine exakte Wissenschaft. Selbst die BGH-Senate sind sich untereinander gar nicht so selten nicht einig.
Schau Dir konkret an, was wer zu welcher Klausel sagt, und bilde Dir eine eigene Meinung, wem Du mehr vertraust. Wer kennt genau dein Geschäft besser? Wer kann was für Belege dafür anführen, dass seine Meinung die richtige ist (z.B. aktuelle höchstrichterliche Urteile).
BTW: Es ist ein Irrglaube, dass ein noch so guter Jurist AGB/Verträge/… verfassen könnten, zu denen nicht mindestens die paar Richter, die es braucht, bis die Sache höchstrichterlich entschieden ist, eine andere Meinung haben könnten. Das sind auf allen Seiten und in allen Instanzen alles nur Menschen, die ggf. auch mal eine viele Jahre lang als richtig erachtete Formulierung recht überraschend mal kippen können, weil sie meinen, dass sich „die Zeiten geändert“ haben, … Schau Dir nur an, wie oft in den paar Jahren seit ihrer Einführung alleine schon die einschlägigen Gesetze für Fernabsatzgeschäfte, … geändert wurden. D.h. ein Anwalt kann und muss natürlich nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten, dabei aktuelle Rechtsprechung und Literaturmeinungen berücksichtigen. Eine Garantie, dass man damit auch nur für einen Monat „richtig“ liegt, kann einem keiner geben.
Gruß vom Wiz