Hallo,
wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können - es wird ja in Ihrer Beschreibung deutlich, dass Ihre Arbeit Sie krankmacht, können Sie auch bei der beruflichen Neuausrichtung unterstützt werden.
Es muss für andere - die Arbeitsagentur und/oder die Deutsche Rentenversicherung - ersichtlich sein, dass Sie diese Arbeit nicht mehr machen können. Können Sie das nachweisen? Z.B. durch Krankschreibungen und Atteste von dafür zuständigen Ärzten. Dafür müssen Sie sorgen. Und sich auch um sich sorgen!
Es muss klar sein und werden - auch aktentechnisch, dass Sie Ihren jetziger Beruf nicht mehr ausüben können und daher (nach der Gesundung) eine andere, eine neue Erwerbsgrundlage brauchen.
Dann können Sie einen Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (berufliche Rehabilitation) bei einem Reha-Träger stellen - bei Ihrer Arbeitsagentur oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Sozialgesetzbuch IX. Ziel einer Reha ist die (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Der Reha-Träger prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen. In einigen Fällen ist eine nochmalige ärztliche Untersuchung notwendig oder ein psychologischer Eignungstest, um Ihren persönlichen Rehabilitationsbedarf genau ermitteln zu können.
Bestimmt gibt es in Ihrer Region auch eine unabhängige Beratungsstelle, die Sie dazu beraten kann.
Hier gibt es Infomationen dazu:
Link Deutsche Rentenversicherung http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_9739FD…
Link Teilhabe am Arbeitsleben der Arbeitsagentur
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Link Zweite Chacen mit interessante (Lebens-)Berichte und Fallbeispielen http://www.zweite-chance.info/erfahrungsberichte/
Alles Gute!