Angenommen der Fall eine Person verhält sich mehrfach aggressiv gegenüber Vollstreckungsbeamten. Anzeigen, bzw. Verfahren folgen daraufhin.
Meine Frage bezieht sich nun darauf, ob dieses Verhalten, obwohl noch kein rechtskräftiges Urteil gesprochen wurde, irgendwo festgehalten, bzw. eingetragen wird, so dass bei einer Personenkontrolle durch die Polizei festgestellt werden kann, dass jene Person potenziell aggressiv reagieren könnte.
Dass bei einer PK offene Anzeigen bekannt gegeben werden weiß ich Die Frage ist nur, ob eben dieses aggressive Verhalten noch einmal extra irgendwo festgehalten wird - unabhängig von eventuellen Anzeigen.