Aggressives Verhalten eingetragen?

Angenommen der Fall eine Person verhält sich mehrfach aggressiv gegenüber Vollstreckungsbeamten. Anzeigen, bzw. Verfahren folgen daraufhin.

Meine Frage bezieht sich nun darauf, ob dieses Verhalten, obwohl noch kein rechtskräftiges Urteil gesprochen wurde, irgendwo festgehalten, bzw. eingetragen wird, so dass bei einer Personenkontrolle durch die Polizei festgestellt werden kann, dass jene Person potenziell aggressiv reagieren könnte.

Dass bei einer PK offene Anzeigen bekannt gegeben werden weiß ich :wink: Die Frage ist nur, ob eben dieses aggressive Verhalten noch einmal extra irgendwo festgehalten wird - unabhängig von eventuellen Anzeigen.

Ich kann nur fuer Berlin sprechen: hier wird bei aggressiven personen diese Information als taktischer hinweis gespeichert

Hallo User

Sollte die Person erfasst sein so werden auch deren Verhalten mit aufgeführt. Alles entsprechend dem Datenschutzgesetz also nur für den Dienstgebrauch. BTM Konsumenten werden als solches auch festgehalten so weit es pol. notwendig und die Voraussetzungen es erlauben.
Diese Daten und Infos sind zum Schutz der Ermittler oder der Beamten bei einer Personenkontrolle. Zu beachten ist immer das obige Gesetzt und die Durchführungsbestimmungen des jeweiligen Landesrecht.
Nähere Infosd beim Datenschutzbeauftragen der einzelnen Länder. Ok dies ist keine Rechtsauskunft.

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In der Tat ist gewalttätiges Verhalten in unterschiedlicher Form festgehalten und durch die Polizei abfragbar.

In den verschiedenen polizeilichen Auskunftssystemen sind besondere Merkmale als Warnhinweise, wie Gewalttäter, hatte Waffe benutzt oder auch politisch motivierte Gewalttäter erfasst. Es gibt z.B. auch eine Datei „Gewalttäter Sport“.

Hierzu kann ich KEINE verbindliche Aussage machen.

Ich bin der Meinung, dass es festgehalten wird, denn immerhin werden auch Daten von z.B. Waffenbesitzern zum Schutz von Behörden gespeichert.

Hallo,

meines wissens wird der umstand des bloßen agressiven verhaltens gegenüber von polizeibeamten nirgendwo vermerkt und ist damit also nicht abrufbar.

Die anzeigen werden natürlich gespeichert; hat also jemand diverse anzeigen wegen widerstandes u.ä. weiß man nach abfrage natürlich sofort, was für einen menschen man da vor sich hat.

Liebgruß

karsti

Hallo,

zur Eigensicherung der einschreitenden Polizeibeamten werden besondere Auffälligkeiten und Verhaltensweisen im Datenblock der entsprechenden Person festgehalten.
Das nennt man personengebundene Hinweise (PHW).
Das können z. B. sein „Gewa“ für gewalttätig oder „Bewa“ für bewaffnet. Der kontrollierende Beamte weiß dann sofort, mit wem er es zu tun hat und kann sich darauf einstellen.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Aggressives Verhalten eingetragen?
Dankeschön =) damit ist meine Frage beantwortet. Sehr aufschlussreich!

Guten Tag,
grundsätzlich wird aggressives Verhalten ohne rechtskräftige Verurteilung nicht eingetragen.
Allerdings: Alle diensthabenden Beamten hören meistens über Funk mit. Wenn dann bei einer Personenüberprüfung durch einen Streifenwagen ein Name fällt, der einem oder mehreren Beamten aus bestimmten Anlässen geläufig ist, werden die sich in den Funk einschalten und warnen, dass die Kontrollierenden gerade einen als aggressiv bekannten Menschen vor sich haben.
Übrigens: in Dienstbesprechungen werden den Beamten natürlich auch besondere Vorkommnisse mitgeteilt, und wenn dann jemand besonders auffällig oder gar mehrere Male auffällig geworden ist, werden sich die Beamten den Namen schon merken, alleine schon aus Gründen der Eigensicherung.

Mit freundliuchzemn Grüßen
W.G.

Da Polizei Ländersache ist kann das durchaus differieren. In den polizeilichen Auskunftssystemen dürfte jedoch eine solche beschriebene Aggresivität bei Polizeikontakt vermerkt sein.

Grußlos
Der Dachs

Aggressives Verhalten wird nicht eingetragen. Vollzugsbeamte haben aber Menschenkenntnis und wissen so etwas in der Regel, ob jemand potenziell aggressiv ist oder nicht. Und das ist gut so. Aggressive Menschen sind nie im Recht und auch Vollzugsbemate muessen sich gegen solche Personen schuetzen.

Ciao

Mir ist keine polizeiliche Datei bekannt in der aggressives Verhalten ohne autenten Hintergrund eingetragen wird. Solch ein eventueller Eintrag dient dem kontrollierenden Polizeibeamten als Hinweis, ist aber kein Grund für strafrechtliche Massnahmen. Diese Datei ist aber nicht öffentlich, nur polizeiintern.
mfg.
W.

Hallo H.M.Esel,

derartige personengebundene Hinweise, die bei Kontrollen von Polizeibeamten abgefragt werden können, sind in einem Informationssystem im BKA gespeichert.

Grüße

Daniel

Ja das kann man sehen. Geht ja um Selbstschutz.

Hallo H.M. Esel!

Generell wird ein aggressives Verhalten einer Person nicht irgendwo in einem Datenbestand, auf den ein Polizist bei einer Personenkontrolle zurückgreifen könnte, festgehalten.
Sollte dieses Verhalten jedoch in Handgreiflichkeiten gemündet sein, so käme eine entsprechende Notierung in Frage. Dies geschieht ab um den Polizisten die Chance zur Eigensicherung zu geben.

Wenn die Person schon mehrere Strafanzeigen bekommen hat, so wird die Polizei natürlich auch Ermittlungen durchgeführt haben. Der entsprechende Sachbearbeiter hat die sicherlich auch irgendwo in seinem Schrank (virtueller Schrank etc.) Auch der Staatsanwalt, der die Ermittlungsakten später zur Bearbeitung erhält. Doch ein Polizist auf der Straße hat bei einer Personenkontrolle darauf keinen Zugriff.

Gruß Nasa