AHB erst nach 4 Wochen - Krankengeldstreichung?

Hallo,

ich bin seit Februar 2022 wegen Kniebeschwerden krankgeschrieben, jetzt hatte ich einen Herzinfarkt und soll eine Reha machen. Ich will aber erst in den Urlaub und dann die Reha machen, das ist auch mit den Ärzten abgestimmt. Jetzt droht die Krankenkasse mit Streichung des Krankengeldes , wenn ich die Reha nicht innerhalb von 14 Tagen antrete. Die Rehaklinik sagte, dass ich nach 4 Wochen die Reha antreten könnte und hat den Termin für mich eingetragen.
Muss ich jetzt trotzdem mit einer Streichung des Krankengeldes rechnen?

Hallo,

mal eben „zwischendrin“ Urlaub machen, ist arbeits- und sozialrechtlich heikel, denn für den Urlaub muß Arbeitsfähigkeit bestehen.

Bei Krankengeldbezug kann die Krankenkasse sehr wohl verlangen, daß eine AHB oder sonstige medizinische Reha so schnell wie möglich angetreten wird, um die Arbeitsunfähigkeit und damit den Krankengeldbezug nicht unnötig auszudehnen.

&tschüß
Wolfgang

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Hallo,
da kann ich Albarracin nur zustimmen - erst „Urlaub“ und dann AHB, das ist nicht im Sinne einer schnellen Beendigung der Arbeitsunfähigkeit und der damit verbundenen Krankengeldzahlung, zumal eine AHB in der Regel von der Rentenversicherung gezahlt wird, aber auch nur dann, wenn die AHB zeitnah begonnen wird - sie heißt nicht umsonst Anschlussheilbehandlung.
Ob die Kasse das Krankengeld versagt bis zum Antritt der AHB, das ist möglich (Mitwirkungspflicht).
Gruss
Czauderna

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vorrangig ist die Vorgabe der Krankenkasse und deine Gesundheit - danach kannst du dann Urlaub machen, soviel und solange du möchtet

Servus,

wenn sie denn mit geltendem Recht vereinbar ist, so wie hier.

Für sich allein hat sie überhaupt keinen Wert. „Vorgaben machen“ kann jeder, das ist keine Kunst.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,
sicher kannst Du uns allen diesen Satz näher erklären
Gruss
Czauderna

Servus,

ja:

Die kategorische Äußerung

ist, wie gesagt, in dieser Grundsätzlichkeit falsch, weil die Krankenkasse genau wie jede Behörde an geltendes Recht gebunden ist und etwas nicht dadurch eine besondere Wirkung hat, weil es von der Krankenkasse kommt. Die Frage von @Teufel2007 war insofern gescheiter als diese Antwort.

Entscheidend ist

und das ist nicht selbstverständlich, weil während AU alle möglichen Freizeitvergnügungen, die der Heilung und Gesundung förderlich sind, durchaus nicht im Widerspruch zu AU und Krankengeldbezug stehen.

Schöne Grüße

MM

Der Urlaub schadet ja weder dem Knie noch dem Herz. Die Ärzte im Krankenhaus waren der Meinung, dass es sogar gut wäre. Übrigens bin ich wegen dem Knie ja erst in der Reha gewesen und auch deswegen krankgeschrieben.
Aber ich habe jetzt auch eine Terminbestätigung von der Rehaeinrichtung erhalten. Die AHB beginnt nicht 2 sondern 4 Wochen nach der Krankenhausentlassung, würde damit also eh in meinen geplanten Urlaub fallen.

Also was fällt jetzt flach, der Urlaub oder die AHB?

Der Urlaub, Reha trete ich an