Ahnenforschung

Hallo,
gestern habe ich mich mit meinen Eltern über meine Vorfahren unterhalten. Jedoch konnten sie mir ab einem Gewissen Punkt auch nichts mehr erzählen. Ich habe zwar den Ahnenpass meiner Urgroßmutter gesehen, aber da stehen ja auch nur Namen und Geburtsdaten,usw drin(bis 1806 vom 3.Reich aus). So, meine Frage ist nun ob es für einen Normalbürger, gestattet wäre sich die jeweiligen Daten aus den alten Archiven herrauszusuchen und wenn ja wo und wie mache ich das?

LG Julius

Hallo, Julius,
Natürlich kann auch Otto Normalbürger Nachforschungen in Kirchenbüchern o.Ä. anstellen. Es ist nur extrem mühsam.

Über Genealogie gibt es eine Vielzahl von speziellen Seiten. Man muß nur vorsichtig sein dabei, einige dieser Seiten sind kostenpflichtig (um mal den Begriff „Abzockerseiten“ zu vermeiden)

Diese Seite schien mir doch recht seriös und führt Dich in dieses durchaus spannende Gebiet ein: http://www.ahnenforschung.net/tipps/praxis/index.html

Gruß
Eckard

Hallo Julius,

Frage ist nun ob es für einen Normalbürger, gestattet wäre
sich die jeweiligen Daten aus den alten Archiven
herrauszusuchen

Natürlich ist es erlaubt, die eigenen Daten zu suchen. Nicht in jedem Fall ist es jedoch erlaubt, die alten Aufzeichnungen selbst in die Hand zu nehmen. Aber dann kann man i.d.R. Kopien anfordern, die aber Geld kosten.

wo und wie mache ich das?

Man geht immer von den Daten aus, die man hat und „hangelt“ sich rückwärts. D.h., wenn Du den Geburtsort und das Geburtsdatum einer Person hast, dann versuche, an die Geburtsurkunde der Person zu kommen bzw. an den betreffenden Eintrag im Kirchenbuch der Gemeinde. Dort stehen dann Daten von den Eltern. Usw.
Ahnenforschung auf dem klassischen (Papier-)Weg ist langwierig.
Mittlerweile gibt es jedoch auch sehr viele Daten online, was die Sache vereinfacht. Aber Vorsicht: Es gibt eine Menge unseriöser Firmen, die den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen. Wichtige Hinweise dazu findest Du hier:
http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Genealogie.de

Gruß
Jürgen

Hallo Julius,

normalerweise unterliegen Akten in Archiven, so sie denn Personalia beinhalten, einer Sperre, die 90 Jahre nach dem Geburtsdatum der jeweiligen Person abläuft. Auch danach dürfen nur Personen mit sog. „berechtigtem Interesse“ die Akten sichten. Ob bei dir das berechtigte Interesse besteht, bezweifle ich, da du Familienforschung betreibst, die du lediglich privat nutzt und nicht in den Dienst der Wissenschaft stellst bzw. stellen kannst. Ein Recht auf Einsicht in die Kirchenbücher besteht nicht. Allerdings kann es gut sein, dass der Archivar, an den du gerätst, ein netter Zeitgenosse ist und dich Einsicht nehmen lässt. Hierbei ist wiederum fraglich, ob die Kirchenbücher (Bücher von Standesämtern nicht vergessen!) bereits auf Mikrofilm existieren, denn das Papier zwischen Mitte des 19. Jh. und Anfang des 20. Jh. war sehr säurehaltig und damit minderwertig und damit wiederum schlecht zu erhalten (im Vergleich zu den Papieren/Pergamenten, die vorher benutzt wurden). D.h. ein Laie darf oftmals nicht an die Originale heran. Wenn es sie auf Mikrofilm gibt, sehe ich kein Problem, warum du sie nicht einsehen solltest. Hier gilt aber wiederum zu beachten, dass du Frakturschrift (aka. Sütterlin) lesen können musst. Ohne dieses Können ists zwecklos.
Hier kann ich dir empfehlen, entweder erst einmal Frakturschrift lesen zu lernen bzw. zuvor im Internet zu recherchieren, ob vielleicht bereits Informationen online sind. Es sei der Hinweis auf die Mormonen gebracht, die eine riesige Sammlung an Genealogiedaten online gestellt haben - und das kostenlos. Das Beste eigentlich, wenn man mit der Suche beginnen möchte: http://www.familysearch.org

Und hier noch einige weitere Links:

http://www.genealogienetz.de -> die deutsche Seite rund um Genealogie
http://www.rootsweb.ancestry.com -> der kostenlose Bereich der kostenpflichtigen ancestry.com-Seite
http://www.ortsfamilienbuecher.de -> hier sind von einigen Orten bereits Kirchenbücher ausgewertet, vielleicht ist was Passendes dabei

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

Grüße
Sarah

Tach,

die Pfarrämter - mindestens die evangelischen, die ich kenne - sind in aller Regel sehr kooperativ. Es kann freilich sein, dass die Kirchenbücher in einer zentralen Registratur der jeweiligen Landeskirche versammelt worden sind; dann haben die jeweiligen Pfarrämter aber in der Regel Mikrofilme dieser Kirchenbücher. Die sind aber - weil nicht immer ganz professionell photographiert und weil auch das Papier der Bücher nicht immer das beste war - manchmal nur sehr schwer zu lesen. Deshalb empfiehlt sich in Zweifelsfällen die Fahrt ins Zentralarchiv oder eine Anfrage dortselbst (Die ist allerdings manchmal etwas kostspieleig).

Die Kenntnis der Frakturschrift ist sicherlich immer hilfreich, ib diesen Fällen aber wohl nicht vonnöten, weil die Eintragungen in der deutschen Kanzleischrift (von der es übrigens mehrere, je nach Land, gab) oder der Kurrentschrift vorgenommen worden sind.
Die Fraktur ist eine Druckschrift, die nur in Überschriften manchmal mit der Hand nachgeahmt wurde. Und die Sütterlinschrift gab es erst seit 1911; 1915 wurde sie in Preußen zur Nornalschrift erklärt, die in den Volksschulen gelehrt wurde. Vorher gab es, wie erwähnt, die Kanzlei- und Kurrentschriften.

Gruß - Rolf

1 Like

Hallo Rolf!

Die Fraktur ist eine Druckschrift,

Verdammt ja.

Kurrentschriften.

So ists natürlich richtig.

In der Hitze des Gefechts passieren solche Dinge. *sich an Kopp haut*

Gruß - Rolf

Gruß und danke für die Korrektur
Sarah

Vielen Dank für die Antworten!
Leider konnte ich nichts mehr dazu schreiben, weil ein Blitz den Port unseres Routers zermatscht hat. ^^

LG Julius

Hallo Julius, hallo Sarah,

zu dem Text von der Sarah muss ich dann doch ein paar Punkte anmerken.

nur Personen mit sog. „berechtigtem Interesse“ die Akten

richtig.

sichten. Ob bei dir das berechtigte Interesse besteht,
bezweifle ich, da du Familienforschung betreibst, die du
lediglich privat nutzt und nicht in den Dienst der
Wissenschaft stellst bzw. stellen kannst.

Falsch. Ein "berechtigtes Interesse besteht in dem Augenblick, in dem man nachweisen kann, dass die Person, über die man Auskunft erwünscht, in DIREKTER Linie (egal ob Vater- oder Mutterseite oder welcher Zweig auch immer) ein Vorfahre/Vorfahrin ist. Somit sind Informationen über Cousins etc. ausgeschlossen. Und alles was älter als 100 Jahre (Geburtsdatum) ist, ist ohnehin nicht mehr datengeschützt. Da könntest Du dann auch nur so für Dich und aus Spass an der Freud’ den Stammbaum von Hinz und Kunz erstellen, obwohl sie gar nichts mit Dir zu tun haben. In der Regel wird das aber wohl kaum jemand machen, da das ja alles mit Zeitaufwand (und meist auch mit finanziellen Kosten) verbunden ist.

Personalia beinhalten, einer Sperre, die 90 Jahre nach dem
Geburtsdatum der jeweiligen Person abläuft.

Auch falsch. Die 90 Jahre beziehen sich auf den Todestag, beim Geburtstag sind es 100 Jahre (noch, man ist ja gerade dabei das Datenschutzgesetz zu ändern. Wie es dann sein wird, weiß ich noch nicht. Man munkelt etwas von 120 Jahre nach dem Geburtstag, aber vielleicht weiß ein anderer Teilnehmer da schon mehr). Bei direkter Verwandtschaft gelten somit überhaupt keine Sperrfristen. Diese wirken nur, wenn man z.B. für die Nachbarn Familienforschung machen will. Ältere Daten können unter Umständen dann „gesperrt“ sein, wenn das Buch zwar vor der Datenschutzfrist beginnt, aber in die Datenschutzzeit hinein reicht. Manche Archive sperren dann das ganze Buch, andere nur die Teile, welche unter die Datenschutzregelungen fallen.

Ein Recht auf
Einsicht in die Kirchenbücher besteht nicht.

unpräzise Halbwahrheit: Ein Recht auf Einsicht besteht bei Kirchenbücher sehr wohl, sofern diese Daten vor der Einführung der Standesämter entstanden sind (in den meisten deutschen Regionen 1875/1876). Ab der Existenz der Standesämter besteht kein Recht mehr auf Kirchenbucheinsicht, da dann die Auskunftspflicht bei den Standesämtern liegt.

Allerdings kann
es gut sein, dass der Archivar, an den du gerätst, ein netter
Zeitgenosse ist und dich Einsicht nehmen lässt.

Gerade bei ausgebildeten Archivaren wirst Du wohl wenig Glück haben. Die kennen ihre Vorschriften. Triffst Du dagegen auf jemand ungelernten, der das eventuell ehrenamtlich oder auf Teilzeitbasis macht, da kann Dir dann so was schon mal passieren.

bereits auf Mikrofilm
existieren,

die allermeisten Kirchenmatrikel älterer Zeit sind mittlerweile - zumindest in Süddeutschland - in die Diözesanarchive gewandert. Dort wurden/werden sie Sicherungsverfahren unterzogen und - zumindest in Süddeutschland - meist mikroverfilmt (als Film oder Fiche - unterschiedlich). Die Originalbücher erhält man nur noch selten. Die Diözesanarchive verlangen in aller Regel Benutzungsgebühren, die unterschiedlich hoch sein können.

Hier gilt aber wiederum zu beachten, dass
du (alten Schriften; von mir ersetzt) lesen können musst. Ohne
dieses Können ists zwecklos.

Sarah, Du stellst das als Hexenwerk hin, so etwas zu lesen. Das ist es nicht. Natürlich ist es ohne Übung am Anfang sehr mühsam, aber je mehr man liest (und auch fragt), desto besser kommt man klar. Julius, bitte nicht abschrecken lassen. Jeder von uns hat mal klein angefangen.

Die unten angegebenen Links sind gut und hilfreich. Ich füge noch ein paar weitere hier hinzu, die Dir, Julius, auch hilfreich sein können:

http://www.suetterlinschrift.de/Lese/Kanzlei2.htm

(ist zum Thema Entziffern)

http://list.genealogy.net/mailman/listinfo

(sind die Regionallisten für Familien- und Heimatforscher)

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/gaeste/grotefe…

)ist für Datierungsfragen (z.B. Urkunde ist datiert "Am Dienstag nach Bartholomä 1685; ich hoffe, dass Bartholomä 1685 nicht gerade auf einen Dienstag fiel, ich habe es nicht überprüft)

und viele weitere mehr.

Aber - und darauf muss auch klar hingewiesen werden: Eine seriöse Familienforschung ausschließlich über das IN ist nicht möglich. Der Besuch von Archiven ist die Grundvoraussetzung von Forschung.

Und zur Forschung ganz allgemein ist Ausdauer und Genauigkeit ein absolutes Muss, ebenso wie die Ehrlichkeit sich und anderen gegenüber (dass man sich nicht selbst was vormacht, nur um z.B. einen Adeligen vorweisen zu können - der dann aber bei Überprüfung vielleicht nur der Arbeitgeber des eigenen Vorfahren war…)

Zum Thema „Forschen lassen“: vergiss es. Entweder machst Du es selbst (vielleicht in Verbindung mit Gleichgesinnten Deiner Familie) oder Du lässt es. Andere zu beauftragen und dafür zu bezahlen, das kann sich niemand leisten, wenn er nicht gerade ein Ölmulti ist oder Bill Gates heißt.

Sarah, ich weiß nicht wie lange Du Dich schon mit dem Thema beschäftigst, aber ich hätte da einen Vorschlag: Im Oktober veranstaltet die Volkshochschule Penzberg zwei Kursabende zu diesem Thema. 1. Abend: wie fange ich an, wo kann ich was finden, was muss ich beachten, welche Schwierigkeiten können auftreten etc. und der 2. Abend ist ein reiner Lese-Übungsabend. Alte Urkunden lesen und verstehen. Ich würde mich freuen, wenn Du Dich anmelden würdest (ich hoffe, Du wohnst nicht gerade in Flensburg, sonst ist der Weg dann doch etwas weit…)

normalerweise unterliegen Akten in Archiven, so sie denn
Personalia beinhalten, einer Sperre, die 90 Jahre nach dem
Geburtsdatum der jeweiligen Person abläuft. Auch danach dürfen
nur Personen mit sog. „berechtigtem Interesse“ die Akten
sichten. Ob bei dir das berechtigte Interesse besteht,
bezweifle ich, da du Familienforschung betreibst, die du
lediglich privat nutzt und nicht in den Dienst der
Wissenschaft stellst bzw. stellen kannst. Ein Recht auf
Einsicht in die Kirchenbücher besteht nicht. Allerdings kann
es gut sein, dass der Archivar, an den du gerätst, ein netter
Zeitgenosse ist und dich Einsicht nehmen lässt. Hierbei ist
wiederum fraglich, ob die Kirchenbücher (Bücher von
Standesämtern nicht vergessen!) bereits auf Mikrofilm
existieren, denn das Papier zwischen Mitte des 19. Jh. und
Anfang des 20. Jh. war sehr säurehaltig und damit minderwertig
und damit wiederum schlecht zu erhalten (im Vergleich zu den
Papieren/Pergamenten, die vorher benutzt wurden). D.h. ein
Laie darf oftmals nicht an die Originale heran. Wenn es sie
auf Mikrofilm gibt, sehe ich kein Problem, warum du sie nicht
einsehen solltest. Hier gilt aber wiederum zu beachten, dass
du Frakturschrift (aka. Sütterlin) lesen können musst. Ohne
dieses Können ists zwecklos.
Hier kann ich dir empfehlen, entweder erst einmal
Frakturschrift lesen zu lernen bzw. zuvor im Internet zu
recherchieren, ob vielleicht bereits Informationen online
sind. Es sei der Hinweis auf die Mormonen gebracht, die eine
riesige Sammlung an Genealogiedaten online gestellt haben -
und das kostenlos. Das Beste eigentlich, wenn man mit der
Suche beginnen möchte: http://www.familysearch.org

Und hier noch einige weitere Links:

http://www.genealogienetz.de -> die deutsche Seite rund um
Genealogie
http://www.rootsweb.ancestry.com -> der kostenlose Bereich
der kostenpflichtigen ancestry.com-Seite
http://www.ortsfamilienbuecher.de -> hier sind von einigen
Orten bereits Kirchenbücher ausgewertet, vielleicht ist was
Passendes dabei

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

Grüße
Sarah

1 Like

mittlerweile hat sich die Technik weiter entwickelt. Ich habe alle Links, die ich so im Laufe der Zeit zum Thema Geschichte und Genealogie bekommen und gefunden habe, gesammelt und auf unsere Vereins-Homepage gestellt: http://www.denkmalverein-penzberg.de/index.php/linkl…. Diese Seite gibt es erst seit Jahresbeginn 2012 und ist noch im Aufbau.
Augenblicklich ist die Linkliste noch nur rein alphabetisch, wir möchten aber - wenn wir die Software der Homepage mal besser kennen - auch eine Unterseite erstellen, in der wir eine thematische Sortierung vornehmen.

Viele Grüße

Alexander