Hallo Julius, hallo Sarah,
zu dem Text von der Sarah muss ich dann doch ein paar Punkte anmerken.
nur Personen mit sog. „berechtigtem Interesse“ die Akten
richtig.
sichten. Ob bei dir das berechtigte Interesse besteht,
bezweifle ich, da du Familienforschung betreibst, die du
lediglich privat nutzt und nicht in den Dienst der
Wissenschaft stellst bzw. stellen kannst.
Falsch. Ein "berechtigtes Interesse besteht in dem Augenblick, in dem man nachweisen kann, dass die Person, über die man Auskunft erwünscht, in DIREKTER Linie (egal ob Vater- oder Mutterseite oder welcher Zweig auch immer) ein Vorfahre/Vorfahrin ist. Somit sind Informationen über Cousins etc. ausgeschlossen. Und alles was älter als 100 Jahre (Geburtsdatum) ist, ist ohnehin nicht mehr datengeschützt. Da könntest Du dann auch nur so für Dich und aus Spass an der Freud’ den Stammbaum von Hinz und Kunz erstellen, obwohl sie gar nichts mit Dir zu tun haben. In der Regel wird das aber wohl kaum jemand machen, da das ja alles mit Zeitaufwand (und meist auch mit finanziellen Kosten) verbunden ist.
Personalia beinhalten, einer Sperre, die 90 Jahre nach dem
Geburtsdatum der jeweiligen Person abläuft.
Auch falsch. Die 90 Jahre beziehen sich auf den Todestag, beim Geburtstag sind es 100 Jahre (noch, man ist ja gerade dabei das Datenschutzgesetz zu ändern. Wie es dann sein wird, weiß ich noch nicht. Man munkelt etwas von 120 Jahre nach dem Geburtstag, aber vielleicht weiß ein anderer Teilnehmer da schon mehr). Bei direkter Verwandtschaft gelten somit überhaupt keine Sperrfristen. Diese wirken nur, wenn man z.B. für die Nachbarn Familienforschung machen will. Ältere Daten können unter Umständen dann „gesperrt“ sein, wenn das Buch zwar vor der Datenschutzfrist beginnt, aber in die Datenschutzzeit hinein reicht. Manche Archive sperren dann das ganze Buch, andere nur die Teile, welche unter die Datenschutzregelungen fallen.
Ein Recht auf
Einsicht in die Kirchenbücher besteht nicht.
unpräzise Halbwahrheit: Ein Recht auf Einsicht besteht bei Kirchenbücher sehr wohl, sofern diese Daten vor der Einführung der Standesämter entstanden sind (in den meisten deutschen Regionen 1875/1876). Ab der Existenz der Standesämter besteht kein Recht mehr auf Kirchenbucheinsicht, da dann die Auskunftspflicht bei den Standesämtern liegt.
Allerdings kann
es gut sein, dass der Archivar, an den du gerätst, ein netter
Zeitgenosse ist und dich Einsicht nehmen lässt.
Gerade bei ausgebildeten Archivaren wirst Du wohl wenig Glück haben. Die kennen ihre Vorschriften. Triffst Du dagegen auf jemand ungelernten, der das eventuell ehrenamtlich oder auf Teilzeitbasis macht, da kann Dir dann so was schon mal passieren.
bereits auf Mikrofilm
existieren,
die allermeisten Kirchenmatrikel älterer Zeit sind mittlerweile - zumindest in Süddeutschland - in die Diözesanarchive gewandert. Dort wurden/werden sie Sicherungsverfahren unterzogen und - zumindest in Süddeutschland - meist mikroverfilmt (als Film oder Fiche - unterschiedlich). Die Originalbücher erhält man nur noch selten. Die Diözesanarchive verlangen in aller Regel Benutzungsgebühren, die unterschiedlich hoch sein können.
Hier gilt aber wiederum zu beachten, dass
du (alten Schriften; von mir ersetzt) lesen können musst. Ohne
dieses Können ists zwecklos.
Sarah, Du stellst das als Hexenwerk hin, so etwas zu lesen. Das ist es nicht. Natürlich ist es ohne Übung am Anfang sehr mühsam, aber je mehr man liest (und auch fragt), desto besser kommt man klar. Julius, bitte nicht abschrecken lassen. Jeder von uns hat mal klein angefangen.
Die unten angegebenen Links sind gut und hilfreich. Ich füge noch ein paar weitere hier hinzu, die Dir, Julius, auch hilfreich sein können:
http://www.suetterlinschrift.de/Lese/Kanzlei2.htm
(ist zum Thema Entziffern)
http://list.genealogy.net/mailman/listinfo
(sind die Regionallisten für Familien- und Heimatforscher)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/gaeste/grotefe…
)ist für Datierungsfragen (z.B. Urkunde ist datiert "Am Dienstag nach Bartholomä 1685; ich hoffe, dass Bartholomä 1685 nicht gerade auf einen Dienstag fiel, ich habe es nicht überprüft)
und viele weitere mehr.
Aber - und darauf muss auch klar hingewiesen werden: Eine seriöse Familienforschung ausschließlich über das IN ist nicht möglich. Der Besuch von Archiven ist die Grundvoraussetzung von Forschung.
Und zur Forschung ganz allgemein ist Ausdauer und Genauigkeit ein absolutes Muss, ebenso wie die Ehrlichkeit sich und anderen gegenüber (dass man sich nicht selbst was vormacht, nur um z.B. einen Adeligen vorweisen zu können - der dann aber bei Überprüfung vielleicht nur der Arbeitgeber des eigenen Vorfahren war…)
Zum Thema „Forschen lassen“: vergiss es. Entweder machst Du es selbst (vielleicht in Verbindung mit Gleichgesinnten Deiner Familie) oder Du lässt es. Andere zu beauftragen und dafür zu bezahlen, das kann sich niemand leisten, wenn er nicht gerade ein Ölmulti ist oder Bill Gates heißt.
Sarah, ich weiß nicht wie lange Du Dich schon mit dem Thema beschäftigst, aber ich hätte da einen Vorschlag: Im Oktober veranstaltet die Volkshochschule Penzberg zwei Kursabende zu diesem Thema. 1. Abend: wie fange ich an, wo kann ich was finden, was muss ich beachten, welche Schwierigkeiten können auftreten etc. und der 2. Abend ist ein reiner Lese-Übungsabend. Alte Urkunden lesen und verstehen. Ich würde mich freuen, wenn Du Dich anmelden würdest (ich hoffe, Du wohnst nicht gerade in Flensburg, sonst ist der Weg dann doch etwas weit…)
normalerweise unterliegen Akten in Archiven, so sie denn
Personalia beinhalten, einer Sperre, die 90 Jahre nach dem
Geburtsdatum der jeweiligen Person abläuft. Auch danach dürfen
nur Personen mit sog. „berechtigtem Interesse“ die Akten
sichten. Ob bei dir das berechtigte Interesse besteht,
bezweifle ich, da du Familienforschung betreibst, die du
lediglich privat nutzt und nicht in den Dienst der
Wissenschaft stellst bzw. stellen kannst. Ein Recht auf
Einsicht in die Kirchenbücher besteht nicht. Allerdings kann
es gut sein, dass der Archivar, an den du gerätst, ein netter
Zeitgenosse ist und dich Einsicht nehmen lässt. Hierbei ist
wiederum fraglich, ob die Kirchenbücher (Bücher von
Standesämtern nicht vergessen!) bereits auf Mikrofilm
existieren, denn das Papier zwischen Mitte des 19. Jh. und
Anfang des 20. Jh. war sehr säurehaltig und damit minderwertig
und damit wiederum schlecht zu erhalten (im Vergleich zu den
Papieren/Pergamenten, die vorher benutzt wurden). D.h. ein
Laie darf oftmals nicht an die Originale heran. Wenn es sie
auf Mikrofilm gibt, sehe ich kein Problem, warum du sie nicht
einsehen solltest. Hier gilt aber wiederum zu beachten, dass
du Frakturschrift (aka. Sütterlin) lesen können musst. Ohne
dieses Können ists zwecklos.
Hier kann ich dir empfehlen, entweder erst einmal
Frakturschrift lesen zu lernen bzw. zuvor im Internet zu
recherchieren, ob vielleicht bereits Informationen online
sind. Es sei der Hinweis auf die Mormonen gebracht, die eine
riesige Sammlung an Genealogiedaten online gestellt haben -
und das kostenlos. Das Beste eigentlich, wenn man mit der
Suche beginnen möchte: http://www.familysearch.org
Und hier noch einige weitere Links:
http://www.genealogienetz.de -> die deutsche Seite rund um
Genealogie
http://www.rootsweb.ancestry.com -> der kostenlose Bereich
der kostenpflichtigen ancestry.com-Seite
http://www.ortsfamilienbuecher.de -> hier sind von einigen
Orten bereits Kirchenbücher ausgewertet, vielleicht ist was
Passendes dabei
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Grüße
Sarah