Airbnb Frankfurt Gastgeber werden - Steuern

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mich hier ein bisschen unterstützen.

Hat jemand Erfahrung mit AirBnB als Gastgeber in Frankfurt?

Ich möchte meine Wohnung gerne zur Verfügung stellen und wäre euch dankbar wenn ihr mir hierzu strukturierte Tipps in Sachen

  • Gewerbeanmeldung (?) / Steuern

  • Zulassung / Genehmigung in Raum Frankfurt geben könnt und wo ich die entsprechenden Behörden finde.
    ggf. ob bei der Organisation Kosten angefallen sind und ihr den Ämtern irgendwelche Nachweise vorlegen musstet (z.B. Genehmigung vom Vermieter anderweitige Einkünfte oder ähnliches.

  • Zudem würde ich gerne wissen ob Ihr dann die Einnahmen mit der jährlichen Steuererklärung macht und „auf einmal“ zahlt oder die Steuer bereits direkt an das FA über Air BnB abführen lässt.

Registriert man sich dann als Kleinunternehmer? Wenn ja unter welcher Bezeichnung?

Laut AirBnB gibt es anscheinend einige Kommunen / Städte wo eine Registrierung und entsprechender Aufwand gar nicht notwendig ist. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass dies in FFM / DE so der Fall ist, dass ich einfach so drauf loslegen kann.

Danke für eure Hilfe und den Austausch.

LG
Ipanema

Grundsätzlich ist das ein Gewerbe. Die Gewerbeanmeldung ist - praktisch gesehen - unwesentlich. Wesentlicher ist die steuerliche Behandlung.

Vom Grundsatz her bist du mit solchen Einnahmen umsatzsteuerpflichtig. Allerdings gibt es die Kleinunternehmerregelung, wonach bei Umsätzen von weniger als 17.500 im Vorjahr und voraussichtlich weniger als 50.000 im laufenden Jahr diese nicht erhoben wird.

Ansonsten gibst du einfach den Gewinn aus dieser Tätigkeit mit einer Anlage EÜR und einer Anlage G in der Einkommensteuererklärung an. Eigentlich auch eine Gewerbesteuer- und eine Umsatzsteuerklärung, aber da würde ich abwarten, ob dich das Finanzamt dazu auffordert.

Die brauchst Du unbedingt, insbesondere wenn es um die Überlassung der gesamten Mietwohnung geht. Und nicht nur um ein Zimmer, während Du selbst ebenfalls dort wohnen bleibst.
Und weiterhin kann es erforderlich sein, man braucht eine Erlaubnis um Wohnraum als Ferienwohnung anzubieten. Das ist nämlich nicht einfach so erlaubt (gerade in Städten und Fremdenverkehrsorten), Stichwort Zweckentfremdung von Wohnraum.

MfG
duck313

Hi,

ich sehe da schlechte Karten:

„Ferienwohnungen sind in Frankfurt bauplanungsrechtlich grundsätzlich unzulässig.“
Daraus ergibt sich ein Zweckentfremdungsverbot und Frankfurt hat dafür ne eigene „Taskforce“…

Quelle: http://www.frankfurt-baut.de/bauaufsicht-erobert-844-ferienwohnungen-fuer-den-wohnungsmarkt-zurueck/

Wenn die Wohnung der Fragestellerin nicht gehört, dann handelt es sich ja um (zeitweise) Untervermietung und damit dürfte der Vermieter wohl erst recht nicht einverstanden sein.

lg,
vordprefect

Servus,

wegen der Nutzung besteht ein erheblicher Unterschied zwischen einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten und zeitweise an Dritte überlassenen, einer zu eigenen Wohnzwecken und teilweise an Dritte überlassenen und einer zum Zweck der kurzfristigen Vermietung an Dritte vorgehaltenen Wohnung. Die ersten beiden sind keine ‚Ferienwohnungen‘.

Wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung hat, kann der Vermieter übrigens seine Zustimmung nicht verweigern.

Schöne Grüße

MM

Hallo zusammen,

im Grunde genommen geht es darum, die Wohnung dann zur Verfügung zu Stellen wenn ich beruflich oder Privat auf Reisen bin… Dies kann entweder über ein Wochenende oder wenn es ein längerer Trip ist, für -3 Wochen sein. Tatsächlich ist die Nutzung aber immer noch überwiegend meine. Ich weiß nicht ob das bei der Darstellung/Beschreibung noch ein Unterschied macht. Generell ist die Einholung der Vermieterin nicht der der Hauptteil. Sie muss ich so oder so informieren. Sie wohnt zudem auch im selben Haus. Was ich auch gut finde, da Sie dann ein „wachendes“ Auge haben kann. Sofern Sie sich dafür bereit erklärt.

Hinsichtlich der Gewerbeanmeldung habe ich mich auch bei einem Steuerfachmann schlau gemacht.

Es bleibt noch der Punkt offen in welcher Konstellation da Objekt bauplanrechnungsrechtlich erlaubt ist und wie das zu verstehen ist.
Ich bin da noch nicht ganz schlau geworden.

Boah,

ich würde meine Wohnung nicht untervermieten, wenn ich nicht da bin.

Ich weiß ja nicht in welchem Zustand ich die wieder zurückbekomme oder ob jede Nacht die Polizei wegen des ausgeprägten Feierverhaltens der Gäste da war

mutig, mutig

grüße
miamei