hallo!
weiss jemand bei welchen wohnungsbaugenossenschaften oder eigentümern das nutzen von airbnb erlaubt ist?
sprich ich möchte gäste in meiner wohnung aufnehmen.
vielen dank!
hallo!
weiss jemand bei welchen wohnungsbaugenossenschaften oder eigentümern das nutzen von airbnb erlaubt ist?
sprich ich möchte gäste in meiner wohnung aufnehmen.
vielen dank!
Wir haben Corona, sogar in Dresden.
Wenn du Gastgeber bist, findest du Informationen in deinem Gastgeber-Dashboard.
https://www.airbnb.de/help/article/2701/richtlinien-für-besondere-umstände-und-das-coronavirus-covid19
Dazu muss man niemanden fragen. Gäste kann man immer bei sich übernachten lassen.
Aber die zeitweise Überlassung deiner Mietwohnung ist grundsätzlich unzulässig !
Denn das ist ja keine Untermiete ( = auf Dauer, nicht tage-oder wochenweise für ständig wechselnde Bewohner !)
Und bei Wohnungsknappheit haben viele Länder und Städte Verfügungen erlassen, die so etwas verbieten.
MfG
duck313
Nö.
Sie ist in Sachsen in Dresden, Leipzig und Chemnitz genehmigungspflichtig, aber nicht unzulässig.
Allerdings ist es nicht der Eigentümer oder die Baugenossenschaft, die diese Nutzung genehmigen muss, sondern die Stadt.
Schöne Grüße
MM
So wie ich es versteh ist der Fragesteller Mieter
Da das nicht unter die Untermieterlaubnis nach § 540 BGB fällt muss er es sich auch von Eigentümer erlauben lassen.
Bitte nicht vergessen, diese Einkünfte unterliegen der USt.
Vielen Dank für die exakte Antwort. Ja, ich bin Mieter.
Damit du auch Mieter beliebst → lass es