Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Airsoft spielens auf Privatgelände.
Im Waffengesetz §12 Abs. 4 steht:
(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a)
mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Mein Team und ich hätten die Erlaubnis eines Waldbesitzers in seinem Wald zu spielen. Wir würden das Gebiet mit einer Sicherheitszone absperren, das heißt ein Trassierband an der äußersten Grenze des Gebiets und ca. 100 Meter innerhalb des Gebiets anbringen. Unsere Waffen schießen nicht weiter als ca. 70 Meter. Wir würden nur innerhalb des inneren abgesperrten Bereich spielen. Das heißt die Kugeln können nicht über die Sicherheitszone hinaus gelangen.
Außerdem würden wir Warnschilder aufstellen und vorbeigehende Passanten zu warnen.
Unsere Spieler zwischen 14 und 18 haben Waffen unter 0,5 Joule und die Spieler über 18 besitzen Waffen die 7,5 Joule nicht überschreiten.
Von daher dürften wir auf der sicheren Seite sein.
Meine Frage ist nun, darf ich dort spielen oder brauche ich noch mehrere Genehmigungen von z.B. Jäger, Polizei, Gemeinde usw.?
Bzw. Kann der Jäger überhaupt Klage einlegen, wenn der Eigentümer des Waldes etwas erlaubt was in seinem Wald vorsich geht, was zum Beispiel die Tiere versprengen könnte?
Danke schonmal im Voraus