Airsoft Gelände

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich des Airsoft spielens auf Privatgelände.
Im Waffengesetz §12 Abs. 4 steht:

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a)

mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Mein Team und ich hätten die Erlaubnis eines Waldbesitzers in seinem Wald zu spielen. Wir würden das Gebiet mit einer Sicherheitszone absperren, das heißt ein Trassierband an der äußersten Grenze des Gebiets und ca. 100 Meter innerhalb des Gebiets anbringen. Unsere Waffen schießen nicht weiter als ca. 70 Meter. Wir würden nur innerhalb des inneren abgesperrten Bereich spielen. Das heißt die Kugeln können nicht über die Sicherheitszone hinaus gelangen.
Außerdem würden wir Warnschilder aufstellen und vorbeigehende Passanten zu warnen.
Unsere Spieler zwischen 14 und 18 haben Waffen unter 0,5 Joule und die Spieler über 18 besitzen Waffen die 7,5 Joule nicht überschreiten.
Von daher dürften wir auf der sicheren Seite sein.
Meine Frage ist nun, darf ich dort spielen oder brauche ich noch mehrere Genehmigungen von z.B. Jäger, Polizei, Gemeinde usw.?
Bzw. Kann der Jäger überhaupt Klage einlegen, wenn der Eigentümer des Waldes etwas erlaubt was in seinem Wald vorsich geht, was zum Beispiel die Tiere versprengen könnte?

Danke schonmal im Voraus

Hallo,

die Anstrengungen um dem Gesetz genüge zu tun finde ich sehr lobenswert.

In wieweit der Jäger einen Einfluss nehmen darf/kann, weiß ich nicht. Sicherlich kann es nicht schaden, wenn man das Gespräch mit dem verantwortlichen Jäger sucht und einfach nachfragt.

Viel Erfolg

Gruß - Michel

Das Verlassen eines Geschossses über die Grundstücksgrenzen hinaus betrifft nicht nur horizontale Beschränkungen, die ein Fangzaun regeln könnte, sondern auch schräges oder vertikales Überschreiten der Grundstücksgrenze. Beschränken Sie sich folglich auf die Räume von Schießstätten, bei denen diese Beschränkungen des Geschossfluges gesichert sind.

So ähnlich läuft’s auf einem Gelände in Radevormwald.

Die durften allerdings das Gelände nur mit Lücken für den Wildwechsel absperren, was schon mal zu Missverständnissen führen kann. Darüber hinaus weiß die Polizei bescheid, dass da Airsoft gezockt wird. Das würde ich dir und deinen Leuten auch empfehlen.

Und selbstvertändlich darf auf dem Gelände nur mit Biokugeln geschossen werden.

Warnschilder aufzustellen reicht meiner Erfahrung nach nicht. Als ich in Rade mitgespielt hab, sind Passanten über das Gelände gelaufen. Und ich hatte sogar das Pech, dass ich einen von denen hinter mir gehört und für einen gegnerischen Spieler gehalten habe, mit dem Resultat dass ich aus meiner Deckung gesprungen bin und auf den angelegt habe. Zum Glück hatte ich da keinen losen Abzugsfinger. Trotz der Tatsache dass der Typ ein nicht zu übersehendes Schild missachtet hatte und demnach selber Schuld war, wäre ich am liebsten im Boden versunken.

Immerhin stellte sich aber noch heraus, dass ich mehr sein Interesse geweckt hatte statt ihn großartig zu erschrecken.

Also:

  • Fragen ob ihr Lücken für Wildwechsel lassen müsst.
  • Mehr als nur Warnschilder aufstellen, am besten Leute an den Spielfeldrändern patrouillieren lassen.
  • Der Polizei bescheid sagen dass da mit Erlaubnis des Eigentümers Airsoft gespielt wird.
  • AUF JEDEN FALL Biokugeln benutzen, keine Kunststoffkugeln. (Meine Empfehlung: http://www.sniper-as.de/new/index.php?c=product&id=7… Die sind ihr Geld echt wert. Polierte Oberfläche, niedrige Toleranzen.)

Ich gehöre nicht zum Team, dem das Feld „gehört“, darum kann ich dir das leider nicht beantworten. Ich könnte höchstens beim nächsten Game mal fragen wie die das gemacht haben.

Bus dahin wird’s aber 'ne Weile dauern, denn ich muss erst mal meine Knarren ordentlich einschießen. Will schließlich auch was treffen :wink:

Hallo,

diese Frage kann ich nicht beantworten, weil ich nicht weiß, was im Pachtvertrag steht und welche zusätzlichen Auflagen von Seiten des Naturschutzes zu berücksichtigen sind.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Das Gelände muss mit einem Zaun umgeben sein, der dafür geeignet ist fremde Personen am Zutritt zu hindern. Des Weiteren darf das Geschoss das Gelände nicht verlassen können.
In Deutschland existieren ausreichend Spielfelder. Unter anderem kann man auch auf Paintballfeldern spielen, auf denen man zusätzlich kostenlos die HPA-Flaschen auffüllen kann.