Akademiker Existenzgründung Dozent etc

Folgende fiktive Fragestellung
Ein Akademiker findet bisher in seinem Genre keinen Job, hält sich mit einem 400 Euro Job und Unterstützung der Familie über Wasser. Bezieht keine staatlichen Hilfen.

Möchte zusätzlich eine nebenberufliche Existenz aufbauen (neben dem Minijob), welche sich aus verschiedenen Dingen zusammen setzt.

Z.B. mit verschiedenen Kursangeboten, Workshops und als Dozent in der Erwachsenen und Kinderbildung (z.B. bei VHS, bei anderen örtlichen Kursanbietern), weiterhin mit handwerklichen Vorführungen und Führungen in verschiedenen Instituten.

Ist dies generell möglich?

Unter was läuft so etwas beim Finanzamt, als was meldet sich diese Person dort an?
Wie läuft dies am gescheitesten ab?

Was muss diese Person bei der Krankenkasse beachten um nicht in die hohe Beitragsbemessungsgrundlage zu rutschen und einen sehr hohen Krankenkassenbeitrag zu zahlen, es gibt doch eine Regelung für diese geringe nebenberufliche Selbstständigkeit.

Was muss weiterhin beachtet werden, gibt es kostengünstige oder kostenlose Angebote zur Information?

Vielen Dank.

Hallo Grußlose!

Folgende fiktive Fragestellung
Ein Akademiker findet bisher in seinem Genre keinen Job, hält
sich mit einem 400 Euro Job und Unterstützung der Familie über
Wasser. Bezieht keine staatlichen Hilfen.

  1. Frage: wie ist der Akademiker denn zur Zeit krankenversichert ?

Möchte zusätzlich eine nebenberufliche Existenz aufbauen
(neben dem Minijob), welche sich aus verschiedenen Dingen
zusammen setzt.

Ist es denn dann wirklich ein Nebenjob ?

Z.B. mit verschiedenen Kursangeboten, Workshops und als Dozent
in der Erwachsenen und Kinderbildung (z.B. bei VHS, bei
anderen örtlichen Kursanbietern), weiterhin mit handwerklichen
Vorführungen und Führungen in verschiedenen Instituten.

Ist dies generell möglich?

aber sicher, was spricht dagegen.
Nur ob es dann als Nebenjob gewertet wird, kann noch nicht beantwortet werden.

Unter was läuft so etwas beim Finanzamt, als was meldet sich
diese Person dort an?

Kommt auf die Tätigkeit an. evt. als Freiberufler.

Evt. ist auch eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde erforderlich.

Wie läuft dies am gescheitesten ab?

Was muss diese Person bei der Krankenkasse beachten um nicht
in die hohe Beitragsbemessungsgrundlage zu rutschen und einen
sehr hohen Krankenkassenbeitrag zu zahlen, es gibt doch eine
Regelung für diese geringe nebenberufliche Selbstständigkeit.

Aber sicher.
Entscheidend ist, ob der freiberuflich- / selbständig- Akademiker
sich für die GKV oder PKV entscheidet.
Bei der GKV ist das mtl. Einkommen entscheidend.
Bei der PKV das Eintrittsalter und die Wahl seiner Krankentarife.

Was muss weiterhin beachtet werden, gibt es kostengünstige
oder kostenlose Angebote zur Information?

Kostenlos ? was meinst Du damit ?
Seit wann gibt es eine Krankenkasse/Versicherung die nichts kostet ?

Vielen Dank.

Gruß Merger

Dozentenstellen bei der VHS und ähnlichen Anbietern werden oft nur mit entsprechendem Vitamin B vergeben.

Vitamin B ist nicht das Problem.

Hallo Grußlose!

Folgende fiktive Fragestellung
Ein Akademiker findet bisher in seinem Genre keinen Job, hält
sich mit einem 400 Euro Job und Unterstützung der Familie über
Wasser. Bezieht keine staatlichen Hilfen.

  1. Frage: wie ist der Akademiker denn zur Zeit
    krankenversichert ?

In der freiwilligen Krankenversicherung einer GKV.

Möchte zusätzlich eine nebenberufliche Existenz aufbauen
(neben dem Minijob), welche sich aus verschiedenen Dingen
zusammen setzt.

Ist es denn dann wirklich ein Nebenjob ?

Der Verdienst würde knapp unter 400 Euro liegen, (erstmal), die Stundenanzahl läge unter 20 Stunden die Woche.
Falls es ein Erfolg würde mit den Projekten würde sich das dann natürlich nochmal ändern, aber erstmal ginge es um eine gerinfügige Selbstständigkeit (Kleinstunternehmer)

Z.B. mit verschiedenen Kursangeboten, Workshops und als Dozent
in der Erwachsenen und Kinderbildung (z.B. bei VHS, bei
anderen örtlichen Kursanbietern), weiterhin mit handwerklichen
Vorführungen und Führungen in verschiedenen Instituten.

Ist dies generell möglich?

aber sicher, was spricht dagegen.
Nur ob es dann als Nebenjob gewertet wird, kann noch nicht
beantwortet werden.

Wieso nicht? Kannst Du das genauer erklären?

Unter was läuft so etwas beim Finanzamt, als was meldet sich
diese Person dort an?

Kommt auf die Tätigkeit an. evt. als Freiberufler.

Evt. ist auch eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde
erforderlich.

Wer kann dies genau einordnen, wohin wendet sich die betreffende Person denn am besten?

Wie läuft dies am gescheitesten ab?

Was muss diese Person bei der Krankenkasse beachten um nicht
in die hohe Beitragsbemessungsgrundlage zu rutschen und einen
sehr hohen Krankenkassenbeitrag zu zahlen, es gibt doch eine
Regelung für diese geringe nebenberufliche Selbstständigkeit.

Aber sicher.
Entscheidend ist, ob der freiberuflich- / selbständig-
Akademiker
sich für die GKV oder PKV entscheidet.
Bei der GKV ist das mtl. Einkommen entscheidend.
Bei der PKV das Eintrittsalter und die Wahl seiner
Krankentarife.

Was muss weiterhin beachtet werden, gibt es kostengünstige
oder kostenlose Angebote zur Information?

Kostenlos ? was meinst Du damit ?
Seit wann gibt es eine Krankenkasse/Versicherung die nichts
kostet ?

Nein, ich meinte natürlich keine kostenlose Versicherung, sondern Informationen zu den gestellten Fragen, vielleicht auch eine Beratungsstelle für Kleinstgründer? Eventuell auch online?

Vielen Dank.

Gruß Merger

Herzlichen Dank für die bisherigen Antworten!
Liebe Grüße
Jasmin

Man kann halt versuchen, das ganze anzumelden als freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt (unterrichtende Tätigkeit);
dann wartet man ab, was die sagen.

Kann man so schlecht sagen, ist halt nicht immer eindeutig abzugrenzen vom Gewerbe.

Ansonsten ein Gewerbe anmelden.
Dann geht es automatisch zum Finanzamt.

Unterschied sind die Gewerbesteuer und der IHK Beitrag.

Gewerbesteuer wird hier bei dem Gewinn wohl nicht anfallen;
und bei der IHK gibt es auch Möglichkeiten zur Befreiung: Existenzgründer, geringer Gewinn.

Steuerlich wird wohl eine einfache Einnahmen-Ausgaben Gewinnermittlung ausreichen.

Ansonsten Vorsicht mit der Haftpflichtversicherung; bei der VHS ist - glaube ich - schon ein großer Teil von der VHS abgedeckt.

Und sonst noch mal ein Existenzgründerseminar mitmachen bei der IHK; VHS…

http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/816028/data/

http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

=HALLO()

Unterricht ist vom Grundsatz immer selbständig, es sei denn, es gibt eine Vermischung (z.B. Tanzlehrer, der in den Tanzstundenpausen auch Getränke ausschenkt/ verkauft).

Unterricht an der VHS kann im Rahmen der sogenannten Übungsleiterpauschale steuerfrei erfolgen.

=TSCHÜSS()

Moin,

ein Existenzgründungsseminar ist absolut notwendig. Und aufgrund eigener Erfahrung: mach dich VORHER schlau wie es mit der Zwangsversicherung in der Rentenversicherung ist. Bei unterrichtender Tätigkeit gibt es da ein paar ganz üble Fallen.

Gruß
Ex-

Hallo,

also Dozenten in der Erwachsenenbildung etc. sind in der Regel (wenn nicht festangestellt) Freiberufler und müssen daher kein Gewerbe anmelden. Die freiberufliche Tätigkeit muss „lediglich“ dem Finanzamt mitgeteilt werden und man erhält dann eine Steuernummer. Man muss dann mit der Steuererklärung das freiberufliche Einkommen mit angeben. Vorsicht vor Vorsteuerabzug! Wenn man dem Finanzamt nicht sehr plausibel mitteilt, dass es sich nur um ein geringfügiges Einkommen handelt, kommt dieses vielleicht auf die Idee, Vorsteuer zu verlangen. Zahlt man keine Vorsteuer, kommt dafür vielleicht die Steuernachzahlung (Rücklagen bilden!).

Dozenten „geniessen“ außerdem einen Sonderstatus und sind rentenversicherungspflichtig (jedenfalls für das erzielte Dozentenhonorar). Die Beiträge müssen in voller Höhe selbst berappt werden, weil ja der Arbeitgeberanteil entfällt - dies unbedingt berücksichtigen, wenn es um die Höhe des Honorars geht!

Es könnten außerdem höhere Krankenversicherungsbeiträge anfallen, wenn das Einkommen im Jahresschnitt insgesamt (also zusammen mit der bereits ausgeübten Tätigkeit) über 450€/Monat liegt. Falls man sich als Freiberufler in der GKV versichert, unbedingt beachten, dass es geringere Sätze für Existenzgründer gibt bzw. für selbständige mit geringerem Einkommen (auf Antrag und mit Nachweis) - wenn man in den regulären Satz eingestuft wird (da werden pauschale Mindesteinkommen angesetzt), wird es happig teuer!

Ich bin übrigens keine Expertin, habe aber schon eine ähnliche Tätigkeit freiberuflich ausgeübt.

Viele Grüße!

Als Doznet oder Übungsleiter braucht man keine Selbstsädnigkeit anmelden. Es wird in der Brnache meines Wissens nach netto wie brutto bezahlt. Entscheidend ist nur die Höhe des Stundenlohns. Wenn man sich Slebstständig machen will: auch hier nochmal eine coole Seite:

www.der-onlinesteuerberater.de/seite/existenzgruende…

Mein letzter Eintrag zum Thema Existenzgründun…:wink: Greets aus der Hauptstadt