Hallo,
bei einem Fondverkauf bekam ich eine Abrevhnung auf der ein exorbitant hohe Zwischengewinn ausgewiesen war. (>50 % vom Verkaufspreis)
Auf Nachfrage bekam ich die Erklärung das dieser Zwischgewinn sich aus dem normalen Zwischengewinn und den Akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträgen (AGE) zusammensetzt.
Für diese Summe wird dann auch die ZaSt und der Solidarzuschlag fällig.
Jetzt meine Frage:
Diese AGE habe ich nie ausgezahlt bekommen. Trotzdem habe ich hierfür jetzt Steurn bezahlt.
Kann ich diese Steurern in meiner nächsten Steuererkärung verrechnen lassen?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
MfG
Jürgen