Akteneinsicht bei der Bank

Ich habe ein Problem bei einer Bank, die eine Forderung aus dem Jahr 1987 pfänden ließ - 4 Wochen vor der Verjährung.
Sie behaupten zwar, öfter eine EV verlangt zu haben, aber das ist definitiv nicht korrekt.
Ich habe jetzt die Bank um Akteneinsicht gebeten, was sie abgelehnt hat. Sie haben mir lediglich ein Protokoll geschickt, bei dem sie nachweisen wollen, wann sie gegen mich vorgegangen sind. Und auch da gibt es einige Ungereimtheiten.

Besteht die Möglichkeit, die Akteneinsicht zu „erwirken“?
Vielen Dank

Das war vor 31 Jahren, rechnet man 2019 dazu war´s vor 32 Jahren, da ist jede Forderung verjährt und da wäre das schon 2018, am 31. 12. um 24.00h gewesen . ramses90

Hallo und vielen Dank, aber der GV hat meine EV 4 Wochen vor der Verjährung abgenommen und dann fängt das Ganze ja wohl wieder von vorne an.
Mir geht es vor allem darum, Akteneinsicht zu bekommen. Denn 1987 wurde meine Eigentumswohnung versteigert und die heutige Forderung beläuft sich auf ca. 170.000 Euro.
Nun ja, die Wohnung hatte damals 90.000 DM gekostet und ich hatte - wenn mich nicht alles täuscht - noch ca. 10.000 DM Schulden.

Deshalb bräuchte ich die Akteneinsicht.
Vielen Dank.

Äh, wie jetzt ?

Bank hatte also wegen 10.000 DM Schulden die Zwangsversteigerung betrieben ? Und der Erlös abzüglich Kosten hat das nicht abgedeckt ?
Und im Laufe der 30 Jahre haben diese Restschulden sich so angehäuft ?

Das fällt mir schwer zu glauben. Vor allem was die Bank in den letzten 30 Jahren unternommen hat um diese nicht unerhebliche Summe einzutreiben. War da gar nichts ? 30 Jahre lang nicht ?

Aber selbst wenn, dann hatte die Bank doch einen Schuldtitel aus dem heraus sie jederzeit (auch 4 Wochen vor der Verjährung) vollstrecken kann.

MfG
duck313

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Sorry, da hatte ich mich vielleicht falsch ausgedrückt: Nach der Versteigerung blieben noch ca. 10.000 DM an Restschulden.

Aber wie gesagt: Mir geht es vor allem darum, ob man Akteneinsicht bekommen kann, und falls ja, wie.
Danke

Na - die Zinsberechnung sollten sie dir schon nachweisen können.
Notfalls über Anwalt.

Selbst, wenn ich durchgängig mit den damals üblichen 7 % rechne, komm ich auf ca. 87 TDEM.
(gaaanz grob)

Vielen Dank, aber ich habe überhaupt keine Berechnung. Deshalb würde ich gern die Akten einsehen.
Nur: Wenn ich einen Anwalt beauftrage, kostet es mich Geld, das ich nicht habe.

Mir wurde von der Bank lediglich ein Dokument zugeschickt, in welchem sie „nachweisen“ wollen, dass sie „aktiv“ waren. Und genau das kann so nicht nachvollziehbar sein. Denn zwischenzeitlich hatte ich - vor allem in der Zeit, in der sie behaupten, GV-mäßig aktiv gewesen zu sein - wirklich genug finanzielle Möglichkeiten und habe (2002) ein Geschäftsgebäude gekauft und 2004 wieder verkauft …

Kurz: Die Einsicht in die Akten wäre essentiell … Anwalt kann ich mir nicht leisten …

Danke!

Und du hast deine Schulden trotzdem nicht bezahlt weil…?

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Weil ich damals überhaupt nicht auf dem „Schirm“ hatte - wirklich nicht. Das ist ja das Problem. Lt. Schreiben von der Bank hatten sie öfter versucht zu vollstrecken, was ich allerdings so überhaupt nicht nachvollziehen kann. Deshalb will ich ja detaillierte Angaben, welcher GV wann bei mir gewesen sein soll … Und das geht einfach nur über Akteneinsicht.

Hallo,

gibt es in der Nähe eine Schuldnerberatung?
Kannst Du bei geringem Einkommen nicht einen Anwalt finanziert bekommen (hieß mal Armenrecht)?

Hat Du mal nach Einträgen im Internet zu der Bank / Schulden gegoogelt? Ev. haben andere ähnliche Erfahrungen mit der Bank gemacht.

Viel Erfolg,
Paran

Hallo und vielen Dank,
Schuldnerberatung hier ist leider keine Option (schon probiert) … Warum nicht, ist nicht relevant …
Mir geht es schlicht nur darum, Akteneinsicht bei meinen persönlichen Daten bei der Bank zu bekommen.

Wenn es keinen guten Rat geben sollte, gehe ich nächste Woche zum Gericht und werde versuchen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken.
Kann doch nicht sein, dass existentielle Daten über mich mir gegenüber geheimgehalten werden können …
So denke ich …