Ich habe ein Problem bei einer Bank, die eine Forderung aus dem Jahr 1987 pfänden ließ - 4 Wochen vor der Verjährung.
Sie behaupten zwar, öfter eine EV verlangt zu haben, aber das ist definitiv nicht korrekt.
Ich habe jetzt die Bank um Akteneinsicht gebeten, was sie abgelehnt hat. Sie haben mir lediglich ein Protokoll geschickt, bei dem sie nachweisen wollen, wann sie gegen mich vorgegangen sind. Und auch da gibt es einige Ungereimtheiten.
Besteht die Möglichkeit, die Akteneinsicht zu „erwirken“?
Vielen Dank