Person A wurde an einem Nachmittag auf der Fahrt vor der Stadtausfahrt, welche eine Übergangsstrecke auf eine Landesstasse ist geblitzt, hat dies jedoch nicht bemerkt. Eine fest installierte Blitzeranlage ist auf dieser Strecke nicht vorhanden. Erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf dem innerörtlichen Streckenabschnitt sind 80km/h. Im Brief wird eine Überschreitung der Geschwindigkeit um 36 km/h zur Last gelegt.
Folgende Fragen stellt sich nun Person A:
1. Ist lauf Bussgeldkatalog davon auszugehen, dass die Strafe für Überschreitung innerorts zu berücksichtigen ist, da dies ein unbebauter Streckenabschnitt ist, welcher als Verbindung zur Landesstrasse dient?
-
Hat Person A recht auf Akteneinsicht (z.B.Messprotokoll, Ausbildungsnachweise des Beamten am aktuellen Messgerät, Ausbildungsnachweis des Auswertebeamten, Eichschein des Geraäts)?
-
Hat Person A, falls Sie Recht auf Aktenseinsicht hat, auch Recht auf andere revelante Dokumente die ihr nicht bekannt sind?
Vielen Dank im voraus!
MfG