Aktien Steuern Verkauf

Ich besitze Aktien, die ich bereits vor 2009 gekauft habe. Der Wertzuwachs ist beim Verkauf grundsätzlich steuerfrei. Bleibt diese Steuerfreiheit erhalten, wenn ich die Aktie an Verwandte verschenke, bzw. die Aktien vererbe?

Ja, allerdings fällt dann, nach Abzug von Freibeträgen (abhängig vom Verwandtschaftsgrad) Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an.
Gruß Franzilein

Ich besitze Aktien, die ich bereits vor 2009 gekauft habe. Der
Wertzuwachs ist beim Verkauf grundsätzlich steuerfrei. Bleibt
diese Steuerfreiheit erhalten, wenn ich die Aktie an Verwandte
verschenke, bzw. die Aktien vererbe?

keine Ahnung, damit kenne ich mich nicht aus.

Hallo,
einkommensteuerlich stellt eine Schenkung oder Erbschaft kein Neuerwerb dar, so dass diese weiterhin steuerfrei bleiben.

Bedenken sollte man jedoch, dass hier ggf. Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer anfallen kann, wenn bestimmte Freibeträge überschritten sind.

Gruss

Ich besitze Aktien, die ich bereits vor 2009 gekauft habe. Der
Wertzuwachs ist beim Verkauf grundsätzlich steuerfrei. Bleibt
diese Steuerfreiheit erhalten, wenn ich die Aktie an Verwandte
verschenke, bzw. die Aktien vererbe?

Ja, denn der unentgeltliche Rechtsnachfolger tritt in die Rechtsstellung des Vorgängers.

Danke für die schnelle Antwort!

Danke für die schnelle Antwort!.

Danke für die schnelle und klare Antwort!

gute frage

grundsätzlich gilt ja das kaufdatum

bin mir da aber jetzt nicht 100% sicher

der eigentümer wird ja gewechselt

muß mich da auch mal erkundigen

aber interessante frage

Ich besitze Aktien, die ich bereits vor 2009 gekauft habe. Der
Wertzuwachs ist beim Verkauf grundsätzlich steuerfrei. Bleibt
diese Steuerfreiheit erhalten, wenn ich die Aktie an Verwandte
verschenke, bzw. die Aktien vererbe?

Hallo,
danke für die Rückmeldung. Habe auch schon weitere Antworten bekommen. Es ist offensichtlich möglich, diese „Altaktien“ zu vererben/verschenken, ohne dass sie ihren Status als Altaktien verlieren. Natürlich fallen ggf. Erbschafts- oder Schenkungssteuern an.
Gruß
Martin

Ich gehe davon aus, dass die Steuerfreiheit bei Übertragung verloren geht, bin mir aber nicht sicher.

Hallo,##ja und nein…

beim verschenken fällt schenkungssteuer an wenn gewisse grezen überschritten werden, dasselbe gilt natürlich beim erben…

bezgl.der spekulationssteuer kommt es auch auf die art der übertragung an…evtl.würde bei einem reinen depotwechsel das nachgewiesenen ursprüngliche kaufdatum mit eingepflegt werden. hier doch mal mit der bank reden…

gruß

Ich besitze Aktien, die ich bereits vor 2009 gekauft habe. Der
Wertzuwachs ist beim Verkauf grundsätzlich steuerfrei. Bleibt
diese Steuerfreiheit erhalten, wenn ich die Aktie an Verwandte
verschenke, bzw. die Aktien vererbe?

Guten Tag Martin002,

Ja das ist so. Hinsichtlich des Anschaffungsdatum und den Anschaffungskosten werden die Verwandten Rechtsnachfolger. Sie müssen dies jedoch auch gegenüber den Finanzbehörden dokumentieren

Viele Grüße

Steffen Reichl

Ich besitze Aktien, die ich bereits vor 2009 gekauft habe. Der
Wertzuwachs ist beim Verkauf grundsätzlich steuerfrei. Bleibt
diese Steuerfreiheit erhalten, wenn ich die Aktie an Verwandte
verschenke, bzw. die Aktien vererbe?

Hallo Martin,
ehrlich gesagt kenne ich mich da gar nicht aus aber ich gehe davon aus, dass wenn Steuer anfällt, dass es sich dann um die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer handelt.

Habe dir mal einen Link gesucht, vielleicht findest du da hilfreiche informationen.

http://www.test.de/Vermoegen-uebertragen-Das-Geld-bl…

Viele Grüße und einen schönen Sonntag

Sonja

Ich besitze Aktien, die ich bereits vor 2009 gekauft habe. Der
Wertzuwachs ist beim Verkauf grundsätzlich steuerfrei. Bleibt
diese Steuerfreiheit erhalten, wenn ich die Aktie an Verwandte
verschenke, bzw. die Aktien vererbe?

Vielen Dank für die Information!
Die „Steuerfreiheit“ der entsprechenden Aktien ist offensichtlich „vererbbar“.
Viele Grüße
Martin

ich denke ja

Ich besitze Aktien, die ich bereits vor 2009 gekauft habe. Der
Wertzuwachs ist beim Verkauf grundsätzlich steuerfrei. Bleibt
diese Steuerfreiheit erhalten, wenn ich die Aktie an Verwandte
verschenke, bzw. die Aktien vererbe?

Ich kann leider nicht weiter helfen.
Gruß
eigennutz

Ich besitze Aktien, die ich bereits vor 2009 gekauft habe. Der
Wertzuwachs ist beim Verkauf grundsätzlich steuerfrei. Bleibt
diese Steuerfreiheit erhalten, wenn ich die Aktie an Verwandte
verschenke, bzw. die Aktien vererbe?