Aktien und Genussscheine als Teil Eigenkapitals?

Hallo,

Frage zur Berechnung des Eigentkapitals (equity) einer Unternehmung.

Können Erträge aus zu erwartenden Einnahmen von Aktien- oder Genussscheinverkäufen in das Eigenkapital eingerechnet werden?

Die Frage kommt daher, dass wir eine kleine Gruppe von Gleichgesinnten sind, die eine bestimmte Maschine zur gemeinsamen Nutzung kaufen wollen. Ich als Hauptinvestor möchte den kontrollierenden Anteil behalten, aber gerne Anteile und Genussscheine verkaufen. Bis jetzt habe ich nur den Anschaffungswert und den zu erwartenden Gewinn aus der Vermietung der Maschine an 3. eingerechnet. 
Die erwartbaren Einnahmen aus dem Verkauf der Genussscheine sind aber ein nicht unerheblicher Teil und sollten nach meiner Einschätzung auch als Teil der Eigenkapitals gesehen werden.

Cheers

Können Erträge aus zu erwartenden Einnahmen von Aktien- oder
Genussscheinverkäufen in das Eigenkapital eingerechnet werden?

http://dejure.org/gesetze/HGB/272.html

Sofern man aber solche Frage stellen muss, sollte man bei gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen echt vorsichtig sein und - jenseits der Anfrage iin Foren - Experten befragen.

Gruß
C.

Ich weiss jetzt nicht,
was der betreffenden fall mit Aktien zu tun haben sollen,
oder will man eine Aktiengesellschaft gründen.
Wäre mir jetzt auch neu, dass ausgegebene Aktien nicht zum EK gehören.

Genussrechte,
je nachdem wie sie ausgeprägt sind.
Wenn man selber alles kontollieren möchte, werden die Genussrechte wohl eher
in Richtung FK gehen.