Hallo,
Frage zur Berechnung des Eigentkapitals (equity) einer Unternehmung.
Können Erträge aus zu erwartenden Einnahmen von Aktien- oder Genussscheinverkäufen in das Eigenkapital eingerechnet werden?
Die Frage kommt daher, dass wir eine kleine Gruppe von Gleichgesinnten sind, die eine bestimmte Maschine zur gemeinsamen Nutzung kaufen wollen. Ich als Hauptinvestor möchte den kontrollierenden Anteil behalten, aber gerne Anteile und Genussscheine verkaufen. Bis jetzt habe ich nur den Anschaffungswert und den zu erwartenden Gewinn aus der Vermietung der Maschine an 3. eingerechnet.
Die erwartbaren Einnahmen aus dem Verkauf der Genussscheine sind aber ein nicht unerheblicher Teil und sollten nach meiner Einschätzung auch als Teil der Eigenkapitals gesehen werden.
Cheers