Ich habe Aktien vor 2009 gekauft und diese 2018 verkauft. Kann ich diese noch beim Finanzamt geltend machen . Ich habe mit diesen Verlust gemacht. Habe ich da einen Termin verpasst.
Grüße Dieter
Du kannst in Deiner 2018er Steuerklärung den Verlust aus dem Verkauf von Aktien mit dem steuerpflichtigen Gewinn aus dem Verkauf von Aktien verrechnen. Oder Du beantragst, den Verlust ins kommende Jahr vorzutragen, um ihn dann mit dem steuerpflichtigen Gewinn aus dem Verkauf von Aktien zu verrechnen. persönliches Wissen, keine Steuerberatung!
Nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien?
Bist Du sicher, daß man das beantragen muß? Und wäre nicht auch eine wichtige Frage, ob der Fragesteller seine Steuererklärung für 2018 schon abgegeben hat oder nicht?
Wie ist das denn: Anfang 2018 wurden sämtliche Aktien von meiner Bank verkauft und wieder neu angeschafft (gesetzliche Vorgabe!). Damit ist die Regelung in Bezug auf alte Aktien doch obsolet?
Anfang 2018 gab es doch eine Gesetzesnovelle, nach der alle Aktien verkauft und neu angeschafft werden mussten. Ist damit die Regelung in Bezug auf Altaktien nicht obsolet?
Was soll das denn für eine Gesetzesnovelle gewesen sein? Die Aktien, die ich habe, wurden jedenfalls ganz sicher nicht verkauft und neu gekauft.
BlödFug
Welchen Artikel meinst Du denn mit dieser hilfreichen und qualifizierten Einlassung? Deinen oder den von Fips?
Welches Formular brauche ich um das beim Finanzamt an zumelden
Spekulationsgeschäfte werden in Anlage SO erfaßt. Ob da am Ende Gewinne oder Verluste rauskommen, rechnet Dir das Finanzamt schon selber aus. Du solltest allerdings darauf achten, daß die angegebenen Geschäfte zu dem passen, was Deine depotführende Bank in ihrer Steuerbescheinigung auflistet…
Es betraf offenbar nur Fonds:
Investmentsteuerreform: Wichtige Hinweise bei Fonds- und ETF-Verkäufen
Damit Sie keine unangenehmen Überraschungen bei den ersten Fonds- oder ETF-Verkäufen
in 2018 erleben, hier ein paar wichtige Hinweise:
Die Investmentsteuerreform gibt vor, dass alle Investmentanteile zum 31.12.2017 als
verkauft und zum 01.01.2018 als neu angeschafft gelten – das wissen Sie ja schon.
Damit wir das umsetzen können, brauchen wir verschiedene Daten von den
Investmentgesellschaften. Die erhalten wir zwischen dem 03.01.2018 und dem 15.02.2018.
Das bedeutet für Sie:
Verkaufen Sie Investmentanteile – die Sie vor dem 01.01.2018 gekauft haben – und wir
haben die notwendigen Daten von der Investmentgesellschaft noch nicht erhalten, dann
• fließt das Veräußerungsergebnis in Ihre Buying Power - sie können einen
Veräußerungsertrag also sofort wieder in neue Wertpapiere investieren.
• kann es mehrere Wochen dauern, bis wir das Geld Ihrem Konto gutschreiben
können, denn dazu brauchen wir die Daten von der Investmentgesellschaft.
• können Sie über die Buying Power Ihren Veräußerungserlös sofort wieder in neue
Wertpapiere investieren – Wichtig für Sie: Der Gegenwert wird ihrem
Verrechnungskonto sofort belastet, es kann deshalb zu einem Sollsaldo auf Ihrem
Verrechnungskonto kommen – bitte sorgen Sie in dem Fall rechtzeitig für
ausreichend Deckung.
(Aus dem Schreiben der ING DiBa vom 6.1.2018)
Also nur ein fiktiver Ver- und Neukauf.
Naja, damit sind die Fonds im Depot jetzt gekauft am 1.1.2018! Es gelten keine alten Regeln mehr, Gewinne oder Verluste aus der alten Zeit wurden steuerlich geltend gemacht?
Hallo,
ist ja schon etwas älter der Thread. Aber aus meiner Sicht ist die richtige Antwort noch nicht dabei.
Das mit „fiktiver Verkauf“ bezieht sich auf Fonds in den verschiedenen Formen. Bei Aktien gilt: Gewinne von vor 2009 gekauften Aktien sind grundsätzlich steuerfrei (Jubel). Allerdings können Verluste von vor 2009 gekauften Aktien nicht mit Steuern auf Gewinne (von nach 2009 gekauften Aktien) verrechnet werden (Trauer). Die Verluste von vor 2009 gekauften Aktien fallen also quasi unter den Tisch.
Schönen Gruß