Aktiendepot Verrechnungskonto

Hallo zusammen,
es betrifft die Einlagensicherung.
Die deponierten Aktien gehören mir und nicht der Bank. Aber, wie ist es mit dem Verrechnungskonto???. Wenn man bei einer Bank, z.Bleistift Consors, ein Depot zu 150.000 hat und ein Crash zum Aktienverkauf führt, habe ich evtl. mehr als 100.000 auf dem Verrechnungskonto. Wie ist letzteres gesichert? Vermutlich nur bis 100.000.-
Frage 2: wenn ich bei einer Bank 2 solche Depots anlege, gilt dann die Einlagensicherung für jedes Konto neu?
Frage3: Wenn ich bei zwei Banken je 1 Depot und V-Konto habe, wie ist da die Situation zu sehen?

Bitte nur gute Antworten. Dankeschön

Hallo!

Die europäische Mindestsicherung beträgt 100.000 € je Person und Bank.

2 Banken, 2 Konten = 2 x Mindestsicherung.

Die Zahl der Depots ist in diesem Zusammenhang unwichtig, denn es geht doch um das Kontoguthaben auf dem Verrechnungskonto.

Es gibt aber auch die weitergehende Haftung, etwa nach der Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Banken.
Auch ausländische Direktbanken sind z.T. da Mitglied.

MfG
duck313