Aktienerträge Freibetrag Kapitalertragssteuern

Hallo zusammen,

aufgrund der Schlechten Zinslage momentan denke ich trotz ermangelung eines übermäßig großen Vermögens darüber nach, einiges Geld in Aktiengeschäfte zu investerien. Ich würde mir dafür ein kostenfreies (bis auf transaktionsgebühren) online Aktienkonto bei einem der einschlgigen Anbieter einrichten.

Ich wollte nun einmal wissen:

  1. Da ich Studen bin und lediglich über ein Steuerfreies Einkommen über ein Stipendium verfüge habe ich mich gefragt, wie das mit dem Versteuern des ganzen ist? Solange ich Unter dem Freibetrag von 801 Euro bleibe sollte mir hier doch an sich keine Steuerpflicht entstehen und ich sollte auch nicht notwendig werden, extra eine Steuererklärung anzufertigen?

  2. Ich habe gelesen, dass man bei einer Bank für gewöhnlich einen Freistellungsantrag stellen muss, wenn man unterhalb des Freibetrages bleibt, ansonsten kann man sich die überzahlten Steueren erst per Steuererklärung zurück holen. Wie läuft das bei onlineanbietern?

  3. Gibt es sonst noch etwas, was ich in diesem zusammenhang rechtlich beachten sollte bzw. muss?

Vielen Dank im Voraus!

Best Grüße

Thomas Schmitt

Servus,

ihre Erreichbarkeit müssen die Onlineanbieter selber organisieren, da gibt es keine Reglementierung.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Du musst zunächst ein Depot eröffnen, der Vorgang beinhaltet auch die Einrichtung eines Verrechnungskontos. Für dieses Konto solltest Du dann den Freistellungsantrag stellen. Die Bank kümmert sich um alles.

Die Kapitalertragssteuer beträgt round about 25 Prozent. Das führt die Bank für Dich an das Finanzamt ab, falls der Freibetrag überschritten wird.

Aber was führt Dich denn zu der Annahme, dass Du mit Aktien Geld verdienst? Wenn Du als Student noch nebenher einen Job hast und dort steuerpflichtig bist, ist es vielleicht besser den Freistellungsauftrag dort zu stellen.

Gruß, Hans-Jürgen Schneider

Wie oben erwähnt ist meine tätigkeit NICHT steuerpflichtig.

Ich bin als Promotionsstudent auf Basis eines Stipendiums angestellt, das weder einkommens noch sonst wie Steuerpflichtig ist.

Daher muss ich in Sachen steuern im zweifelsfalle lediglich meine Aktienerträge berücksichtigen.

Einfach der Bank einen Freistellungsauftrag geben. Das reicht aus. Solltest du da drüber kommen führt die Bank die Steuer für dich ab.