Hallo,
wenn ich bei einer Bank A bisher mit Aktien gehandelt habe (mit Verlust in 2013), nun aber zu einer anderen Bank B gewechselt bin (bisher mit Gewinn in 2013), kann ich dann die Verluste bei Bank A auf Bank B übertragen lassen, um nicht sofort Abgeltungssteuer für die Gewinne bei Bank B bezahlen zu müssen? Wenn das möglich ist, was muss ich dafür in die Wege leiten und geht dieser Übertrag auch während eines Jahres?
Vielen Dank im voraus.
Michael
frag bank A,die dir bis zu einem termin(15.12.13 ??)eine bescheinigung ausstellt.
Hallo Michael,
Du kannst die Verluste von der Bank A nur mit den Gewinnen der Bank B über die Einkommenssteuer nach dem Jahr beim Finanzamt verrechnen. Der Fiskus zahlt Dir dann die zuviel bezahlten Steuern zurecht. Von der Bank A und B benötigst Du dann eine entsprechende Steuerbescheinigung für das Finanzamt. Mir ist keine andere Lösung bekannt.
Ich schlage vor, die Schreibst eine Email an „Börse Online“, dann kann diese Zweitschrift diese Frage mal behandeln.
Hallo Michael,
Zunächst einmal dies ist mehr eine Frage an den Steuerexperten oder den bankexperten.
Nach meiner Meinung werden die Verluste mit dem Übertrag an die Neue Bank mitgenommen zumindest wenn es sich um das gleiche Papier handelt. Sollten die Verluste bereits realisiert sein ist dies vermutlich nur über das Finanzamt zu realisieren.
Ich würde allerdings vorschlagen Du redest mit Deiner neuen Bank ob Sie diese verluste von der alten Bank mit übermittelt bekommen haben.
Dies gilt natürlich unabhängig von dem Termin.
LG
Uli
Sorry,
das ist eine Frage an einen Steuerberater.
Viele Grüße
Falk
hallo,
funzt meines wissens nach so nicht. verrechnungen am ende des jahres zwischen den einzelnen banken sind möglich (über die steuererklärung), nicht aber übertragungen zwischen den banken (weil die geschäfte nichts miteinander zu tun haben.
wirst dich also bis zur ekst-erklärung 2013 gedulden müssen.
saludos, borito
Hallo, Michael,
zwischen Depots bei verschiedenen Banken kann es keine Verrechnung von positiven und negativen Kapitalerträgen geben. Denn eine isolierte Verlustübertragung von einer Bank auf die andere ist nicht möglich; das geht nur bei einer Übertragung des ganzen Depots. Eine bankübergreifende Verlustverrechnung erreichen Sie somit nur über Ihre Einkommensteuererklärung durch freiwillige Abgabe der Anlage KAP. Verbleibt nach der Verrechnung ein Überschuss, wird dieser im Steuerbescheid nach Abzug des Sparer-Pauschbetrages als Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgewiesen und mit 25 % Abgeltungsteuer belastet. Bereits von den Banken einbehaltene Abgeltungsteuer in Form der Kapitalertragsteuer wird davon abgezogen.
Sollte diese Auskunft nicht reichen, sollten Sie besser einen Fachmann zu Rate ziehen. Denn mit diesen Dingen kenne ich mich nicht so genau aus, suche mir die entsprechenden Sachen auch aus dem Internet raus, wo man manch gute Tipps findet. Vielleicht können Sie auch selbst noch mal die Seite besuchen, die ich dazu gefunden habe: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36…
Viel Glück!
Vielen Dank für Deine Antwort und Infos!
Hallo Micha,
ja, ich denke schon - das wird im sogenannten verrechnungstopf verrechnet. Wenn du mit Bank A nicht mehr korrespondieren möchtest, kann dir dabei Bank B genauso behilflich sein. Nimm alle Unterlagen mit dorthin und sie werden dir helfen.
Liebe Grüsse,
Kati
alles mit belegen vorlegen