Ich ergänze einmal deinen Beitrag um ein paar Zitate aus dem Artikel, die du geflissentlich übersehen hast:
Das Urteil, Flüchtlinge seien pauschal krimineller, lässt sich dennoch nicht fällen. Zum einen unterscheiden sich die Zahlen stark nach Herkunftsländern, zum anderen lässt sich einiges - wenn auch nicht alles - durch kriminologische Hintergründe erklären.[…] Hinzu kommt, dass im Zuge der Flüchtlingskrise besonders viele Jugendliche und junge Männer nach Deutschland kamen. Wer beim kriminellen Verhalten nicht Greise mit Pubertierenden gleichsetzen will, der muss dies berücksichtigen. 14- bis 30-Jährige fallen stets durch besonders viele Gewalt- und Sexualstraftaten auf, unabhängig von Land oder Herkunft.
Darüber hinaus werden Flüchtlinge schneller einer Gewalttat verdächtigt, weil sie häufiger angezeigt werden. Dies lässt sich jedenfalls aus früheren Untersuchungen der Studienautoren folgern. Besonders oft gehen Opfer zur Polizei, wenn der Tatverdächtige anderer Nationalität ist, also etwa ein Serbe einen Deutschen verprügelt oder ein Iraner auf einen Kroaten trifft. Mutmaßliche Opfer von gewalttätigen Flüchtlingen aber sind laut Polizeidaten zu einem Drittel Deutsche oder Menschen anderer Nationalität als der Verdächtige, das heißt, es handelt sich um eine Konstellation, die erfahrungsgemäß besonders häufig eine Anzeige nach sich zieht - und damit überhaupt erst in der Statistik auftaucht.
Interesant ist in diesem Zusammenhang, wie die Polizei „aufgeklärt“ definiert. Dies bedeutet nämlcih nicht, dass der jeweilige Täter zweifelsfrei feststeht, sondern lediglich, dass ein Tatverdächtiger vorhanden ist und die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird. Dieser Tatverdächtige kann sich im weiteren Verlauf durchaus noch als unschuldig erweisen. Die offizielle Kriminalitätsstatistik sollte deshalb eigentlich korrekterweise „Tatverdächtigenstatistik“ genannt werden.
Ich empfehle auch folgende Seite der Bundeszentrale für politische Bildung: https://www.bpb.de/politik/innenpolitik/innere-sicherheit/76639/auslaenderkriminalitaet?p=all
Auszug:
Für die PKS insgesamt gilt, dass sie nicht Täter, sondern Tatverdächtige zählt. Die Erfassung gibt lediglich den Stand der polizeilichen Ermittlungen wieder, während die Staatsanwaltschaft und die Gerichte zu anderen Bewertungen kommen können. Ein direkter Vergleich der PKS mit der Verurteiltenstatistik ist aufgrund unterschiedlicher Grundlagen nicht möglich. Man muss also nicht kriminell sein, um als Krimineller erfasst zu werden. Geißler beziffert den Anteil der gerichtlich Verurteilten unter den erfassten Tatverdächtigen auf lediglich ein Drittel und schlägt deshalb vor, von einer Polizeilichen Tatverdachtsstatistik zu sprechen . Wenn Deutsche und Ausländer die gleiche Wahrscheinlichkeit hätten, unter Tatverdacht zu geraten, könnte man den Effekt an dieser Stelle vernachlässigen. Es existieren allerdings verschiedene Hinweise, dass die nicht der Fall ist .
Erfasst werden können nur Straftaten bzw. Verdachtsfälle, von denen die Polizei, die Bundespolizei oder der Zoll erfahren − entweder durch eigene Kontrollen oder durch Anzeigen. Diese Straftaten bilden das sogenannte Hellfeld der Kriminalität, das sich vom Dunkelfeld – der polizeilich nicht erfassten Kriminalität − unterscheidet. Nachweisbare Veränderungen im Hellfeld müssen nicht zwingend für eine veränderte Kriminalitätshäufigkeit sprechen, sondern können auch mit einer Veränderung der polizeilichen Kontrolldichte oder einem veränderten Anzeigeverhalten (etwa infolge bestimmter Ereignisse und ihrer Berichterstattung) zusammenhängen. Das Anzeigeverhalten der Bevölkerung ist ethnischen Merkmalen gegenüber nicht blind, da bestimmte ethnische Minderheiten nachweislich eher mit einer Anzeige rechnen müssen als die deutsche Mehrheitsgesellschaft
(Hervorhebungen durch mich)