Mit der Petition wird gefordert, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) als gesetzliches Leitbild und als vorrangig zu prüfende Option (widerlegbare Vermutung i.S. einer negativen Kindeswohlprüfung) dem Familienrecht zugrunde gelegt wird. Die Doppelresidenz soll auch in allen weiteren tangierten Rechtsbereichen (z. B. Unterhaltsrecht, Sozialleistungsrecht, Steuerrecht, Melderecht) als Leitbild zugrunde gelegt und die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gestärkt werden. … Die partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit und Beruf ist heute ein von der Mehrzahl der Bevölkerung gewünschtes Familienbild . Trotzdem leben noch immer die meisten Kinder nach einer Trennung überwiegend nur bei einem Elternteil. Dieses Modell wird durch den bestehenden rechtlichen Rahmen priorisiert. Dies wird den Bedürfnissen von Eltern und Kindern nicht mehr gerecht.
Aus Sicht von Eltern - gerade wenn beide berufstätig sind - ist das Wechselmodell sicher das passendste und fairste. Beide erleben die Kinder im Alltag und am Wochenende und haben gleichermaßen viel Be- und Entlastung.
Aus Sicht der Kinder wird es manchmal sogar als positiv erlebt, wenn die Kinder es so wahrnehmen können, dass sie nun sogar 2 Zuhause haben.
Es gibt aber auch viele Kinder, für die das ewige Hin- und Herziehen eine enorme Belastung ist. Das Eingewöhnen bedeutet vor allem am Anfang nach einer Trennung eine ständig wiederkehrende Belastung für die Kinder. Auch die Tatsäche, dass immer an alles gedacht werden muss, das hin- und hertransportiert werden muss, ist für das typische „Turnbeutelvergesserkind“ ne Katastrophe.
Abgesehen davon müssen dann beide Partner eine große Familienwohnung bezahlen, d.h. Wohnraum für die Kinder muss doppelt finanziert werden.
Ich persönlich denke, dass das Wechselmodell eher was für Eltern als für Kinder ist.
Letztlich ist es für die Kinder immer ne Katastrophe, überhaupt eine Entscheidung treffen zu müssen.
Das sehe ich auch so.
Auch aus gesellschaftlicher Sicht ist das Wechselmodell als Standard m.E. etwas sehr Sinnvolles in puncto „Geschlechtergerechtigkeit“.
Das kommt beiden Geschlechtern zu Gute, vielleicht auch den Strukturen auf dem Arbeitsmarkt, die sich dem anpassen müssten.
Das ist sicher richtig.
Ich denke, dass das natürlich unbedingt in den Aspekte „Kindeswohl“ einzufließen hat.
Was aber auch erwähnt werden muss, sind die Kinder, für die das Leben bei dem einen (an sich „guten“) Elternteil eine enorme Belastung ist, und für die allein schon der Wechsel die Beziehung zu diesem Elternteil verbessern kann, nur weil sie nicht „ständig aufeinander hocken“ zwei Wochen lang bis zum nächsten (meist) „Papawochenende“, das einfach zu kurz ist, um dieses „Aufeinanderhocken“ aufzulockern.
Unbestritten.
Aber, wie gesagt, ich sehe auch große Vorzüge dabei.
Z.B. darin, dass die Trennung in machen, nicht in allen, weniger hart wird, wenn von vorn herein klar ist, dass sie einfach nur eine Teilung ist.
Den größten Nachteil für die Kinder sehe ich im aufgesplitteten Freundeskreis.
Das ist klar ein Argument, aber m.E. müssen das dann die sich trennenden Eltern wissen, obs ihnen das wert ist.
In manchen Konstellationen ist das ja gar kein Aspekt. Bei mir zum Beispiel.
Bei Menschen, die günstig wohnen können (manche Bundeländer, auf dem Land) auch kein sehr großer.
Ja, denke ich tendentiell auch.
Bin aber dennoch dafür, weil ich glaube, dass das Wechselmodell auch den meisten Kindern „strukturell“ gut tut, auch wenn sie es nicht unbedingt so wollen.
Ich halte die dyadischen Strukturen von Alleinerzieherkonstellationen den Triaden deutlich unterlegen. Um es mal so sehr abstrakt auszudrücken. Da ist zwangsläufig viel zu viel Partnerifizierung in der Psychodynamik drin.
Diesen Druck nimmt das Wechselmodell ja eher weg, oder?
Es dürfte heute faktisch sehr häufig sein, dass in den Trennungsphasen die Elternteile versuchen, die Kinder auf ihre Seite zu ziehen. Das ist extrem furchtbar, weil starke Loyalitätskonflikte entstehen. Durch das Wechselmodell könnte das geringer werden.
Ich würde die Petition bei anderen kleiner Bedenken nicht mitzeichnen, weil an emtscheidender Stelle „der überwiegende Teil der Eltern“" als ausschlaggebende Person angegeben wird.
Eine krause Vorstellung von der Aufgabenverteilung zwischen Eltern und ihrer Überprüfbarkeit. Auf was soll sich dann das „überwiegend“ beziehen?
LG
Amokoma1
Meinst du diese Passage? "Wir fordern daher die Politik auf, jetzt für Deutschland ein zeitgemäßes Familienrecht mit der Doppelresidenz als Leitbild zu schaffen, welches nicht nur internationalen Standards entspricht. Es soll auch dem Wunsch des überwiegenden Teils der Eltern nachkommen, nach einer Trennung ihre Kinder weiterhin gemeinsam zu erziehen und auch und vor allem den Kindern den für ihre Entwicklung wichtigen Kontakt zu beiden Eltern dauerhaft und umfangreich sichern.
Ich verstehe das so, dass die Petition sagt, dass die Mehrheit der Eltern für gemeinsame Erziehung nach der Trennung ist, und die Politik diesem Wunsch nun endlich nachkommen solle.
Dann sind wir über deinen fett gedruckten Satz sprachlich uneins. Ich habe das „überwiegend“ auf ein Elternpaar bezogen. Du meinst, das beziehe sich auf „die meisten“ Eltern.
Die Formulierung der Petition ist an diesem Punkt also einfach nicht präzise.
Wenn Deine Interpretation stimmt, habe ich aber auch Schwierigkeiten.
Wer ist denn die Mehrheit der Eltern? Zu welchem Zeitpunkt - vor oder während der Sorgerechtsstreitigkeiten? Und wie soll die ermittelt worden sein?
Wie soll man das überprüfen?
Die Petition kommt mir gut gemeint, aber schlecht gemacht vor.
LG
Amokoma1