Akustische Aufzeichnung von Trampeln und Möbelrücken

Hallo,

mit welchem Gerät/Ausrüstung zur Tonaufzeichnung kann ich am besten lautes Getrampel/Möbelrücken der aufzeichnen?

Besten Dank.

Hallo,
wie so oft schilderst Du hier nicht Dein Problem, sondern willst Hilfe bei Deiner bereits festgelegten, leider völlig ungeeigneten Lösung.

Die Aufzeichnung nutzt Dir nämlich genau gar nichts, weil man mittels geeignetem Mikrofon und hübschem Vorverstärker auch das Husten der Flöhe hörbar machen kann. Wie soll man mit der fertigen Aufnahme denn irgendwas beweisen?

Du benötigst ein kalibriertes Schallpegelmessgerät (ich möchte kein Gerät empfehlen, das wäre Werbung). Und ein Lärmprotokoll. Und unabhängige Zeugen.

Aber selbst dann ist in keiner Weise gewährleistet, dass Du damit irgendwas erreichst. Denn der Mieter über Dir kann auch nichts für die veraltete oder ungeeignete Bauweise des Hauses. Das Spielen von Kindern ist hinzunehmen. Die zweckentsprechende Nutzung der Wohnung ebenfalls. Und den Ärger und Streit wirst Du so erst recht nicht beseitigen.

Deshalb meine persönliche Empfehlung: kauf Dir kein Messgerät, spar Dir das Geld für einen Umzug.
Gruß
anf

Hallo Anf,

bitte sparen Sie sich in Zukunft ihre Ratschläge. Ich lege darauf keinen Wert.

MfG

Ich denke (so las ich es vor ca. 1 Jahr), deine Hausverwaltung hätte ein „Lärmgutachten“ in Auftrag gegeben ?
Was denn nun ? Inzwischen müsste das ja erstellt worden sein.
Fand das nun doch nicht statt, brachte für Dich kein brauchbares Ergebnis oder was sonst ?

Und bitte überlege mal, wie ein Messgerät zwischen Schall von oben oder aus der eigenen Wohnung unterscheiden soll ? Dazu muss ja jemand dabeistehen und es zuordnen können. Und wie lange soll sich ein Gutachter in der Wohnung aufhalten ?
Ersatzweise müsstest Du die Whg. für x-Tage verlassen damit in deinem Sinne gemessen und aufgezeichnet werden kann.

Lärmgutachten kann man „nur“ machen, wenn es um Dauerlärm, etwa von Straße, Maschinenlärm vom Betriebsgelände nebenan oder der eigenen Haustechnik geht.
Bewohnerlärm ist so sehr schlecht oder gar nicht zu ermitteln.

da würde man immer auf ein Lärmprotokoll (Tag und Uhrzeit, Dauer usw)und Zeugenaussage ausweichen. Das reicht durchaus aus um weitere Maßnahmen einzuleiten.

Hier kann es doch „nur“ um Abmahnung durch den Vermieter gehen, die in einer Kündigung mündet, wenn es nicht aufhört.
Und natürlich muss ja erst einmal bewertet werden, ob es sich um irgendwie vermeidbaren Lärm handelt, er auf unangemessenem, nicht tolerierbarem Gebrauch der Wohnung beruht.
Möbelrücken an sich ist normal, aber nicht um 23 h abends und sicher auch nicht regelmäßig wiederkehrend.
Und was ist Trampeln , normale Gehgeräusche ? Das wäre normal auch nachts. Umherspringen von Kindern im Grunde auch, aber sicher nicht nachts. Da hört auch bei Kindern der Spaß und die Toleranz auf.

MfG
duck313

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Moin,

bitte bedenke, dass sich hier im Rahmen der Netiquette jeder zu Wort melden darf. Es kommt natürlich immer wieder mal vor, dass man mit einer Antwort nichts anfangen kann. Die ignoriert man dann am besten einfach.

VG,
J~ [MOD]