Alg 1 + alg 2 + Minijob = bleibt mehr Geld in der Tasche?

Hallo an alle Leute hier!

Bekomme derzeit Arbeitslosengeld 1
Und aufstockend Arbeitslosengeld 2

Fange ab Mitte diesen Monats einen Mini job an, diesen habe ich heute beim Arbeitsamt angemeldet.

Derzeit bekomme ich montatlich 528 € alg 1
Und Arbeitslosengeld 2 bekomme ich 206 €

In diesen Beträgen wurde meine Miete mit 300€ monatlich berücksichtigt.

Nun zu meiner Frage :

Da das alg 1 den minijob bis auf 165 Freibetrag anrechnen wird, frage ich mich wie verhält es sich gleichzeitig mit den alg 2
Da ich ja schon einen Freibetrag von 165 bei alg 1 erhalten habe, von dem ich letztendlich nichts habe, da ja dann alle Einnahmen angerechnet werden.
Wird das alg 2 auch nochmal einen Freibetrag anerkennen also 170 € bei einen minijob, somit hätte ich dann 170€ mehr.

Hoffe ihr versteht meine Frage, und habt evtl eigene Erfahrungen damit gesammelt?

Viele Dank!
Sa_Ki

Hallo

So viel ich weiß, ist es tatsächlich so, dass nämlich das Alg I voll auf Alg II angerechnet wird (und da ist es dann ja auch egal, wie viel das ist), und das Arbeitseinkommen so, wie halt Arbeitsankommen bei Alg II angerechnet wird mit den entsprechenden Freibeträgen.

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach stimmt das so wie du meinst. - ‚Meinung‘ ist eigentlich das falsche Wort, ich glaube es aufgrund vieler verschiedener aufgenommener Informationen der letzten 20 Jahre, bin aber mangels eigener Erfahrung in so einem Fall nicht 100 % sicher.

Die haben die Freibeträge doch extra eingeführt, damit die Leute nicht immer so demotiviert sind zu arbeiten, wie es bei Sozialhilfe der Fall war.

Viele Grüße

Wenn ich es richtig verstehe, gibt es bei ALG II einen Freibetrag von 100€ für Arbeitseinkommen. Alles darüber wird zu 80% angerechnet.
Wenn bei ALG-I alles über 165€ angerechnet wird, dann mindert sich eben das ALG-I um den entsprechenden Betrag.
Würde man also 528€ - (450€-165€) = 243€ AGL I bekommen. Weiß aber nicht, wie das über 165€ wirklich angerechnet wird.
Am Bedarf ändert sich nichts. Das sind nach wie vor 528€ + 206€ = 734€.
Man hat jetzt 243€ + 450€ = 693€.
Da der Freibetrag bei Arbeitseinkommen bei ALG II bei 100€ liegt und für den Rest bei 20%, dann werden dort von 450€ auch 170€ anrechnunfrei bleiben.
Also stehen einem Bedarf von 734€ ein anrechenbares Einkommen von 523€ gegenüber. Somit sollte es noch 211€ ALG-II geben, so dass man am Ende auf 211+243+450€ = 904€ kommt. Also genau die 170€ mehr, die anrechnungsfrei sind.
Davon noch das abziehen, was man für diese Tätigkeit aufwenden muss und denn Rest durch die dafür zu leistenen Arbeitsstunden teilen.
Ja, das ist irgendwie wenig motivierend zusätzlich Arbeit aufzunehmen und früh bei dieser Kälte vor die Tür zu gehen.

Hallo an euch beiden :slight_smile:

Ich freue mich sehr über ein Antwort von euch!

also so wie ich es verstanden habe, meint ihr werde ich im Endeffekt 170€ mehr in der Tasche haben?!
Weil meine Befürchtung ist eben dass das jobcenter dann sagt : Sie haben ja schon einen Freibetrag auf ihren Lohn erhalten! (alg 1)

Den ich zwar habe, aber im Endeffekt ja doch wieder nicht weil es wieder mit den Harz vier verrechnet wird :confused:

Hmmmm… Bleibt erstmal nichts anderes übrig als abzuwarten, aber wenn ich dann im nächsten / übernächsten Monat meinen Berechnungsbogen vorliegen habe, werde ich euch berichten wie es berechnet wurde.

Lieben Gruß
Sa_ki

Ja, zweimal bzw. 165€+170€ Freibetrag wird es nicht geben. Soviel ist mal sicher.

Meinst du?
Weil aus finanzieller Sicht hätte ich ja nur den Vorteil von 170 € Freibetrag aus alg 2

Weil alg 2 wird ja dann nur noch 263 € betragen

Somit werden dann 263 alg 1 + die vollen 450€ auf Harz vier angerechnet umd dann käme ich auf plus minus null raus?!

:frowning: :frowning: :frowning:

Na doch. Mit einem 450€ Minijob hätte man 170€ mehr als ohne. Die Anrechnung beim ALG-I ist beim ALG-II letztlich ein Nullsummenspiel, da sich ja am Bedarf nichts ändert. Der bleibt gleichhoch. Wenn also 1€ ALG-I wegfällt, gibt es 1€ ALG-II mehr. Letztlich also im Grunde Bockwurst, wieviel da beim ALG-I angerechnet wird oder anrechnungsfrei ist.
Spannend ist vielleicht noch, wie das gehandhabt wird, wenn das alles nicht innerhalb des gleichen Monats passiert. Also Minijob ab November, Lohn fließt im Dezember. Beim ALG-II wird der Lohn-Zufluss im Dezember berücksichtigt. Bei ALG-I vielleicht schon im November? Dann theoretisch ein entsprechend höher ALG-II-Anspruch im November?

Das Arbeitsamt meinte ich bekomme diesen Monat noch ganz normal meine 528€ überwiesen, und nachdem ich dann meine Lohn Abrechnung vorzeige, wird des dann später abgezogen, wenn ich also dann ende Dezember meine Lohn Abrechnung erhalte wird dann des Januar Geld wahrscheinlich gestrichen, da eine über Zahlung stattgefunden hat.

Lieber wäre es mir gewesen schon mal ca 250€ oder so abzuziehen, so dass es Januar nicht so dicke kommt, aber das machen die leider nicht.

Lg
Sa_ki

Na wenn die es nicht machen, ziehste es selber = gibst es nicht aus. Wäre noch die Frage, wie das ALG-II-Amt das händelt. Oder ist das alles in einer Hand? Sind doch eigentlich zwei Ämter, wo die eine Hand nicht weiß, was die andere macht?

Ja also die Arbeitsvermittlung ist ausschließlich nur noch über dass Jobcenter, bezüglich der Finanzen halten die dass getrennt, muss beiden Arbeitsvertrag und Verdienstbescheinigung vorlegen, auch Veränderungen muss ich beiden Ämtern mitteilen.
Die rechnen alles seperat für sich ab

Achja alg 1 wurde allein durch meine telefonische Angabe, dass ich einen Minijob ab Mitte des Monats beginne sofort geändert, so dass da erstmal keine Überzahlung stattfindet.
Die haben sofort einen Netto Lohn von 450 herangezogen, ohne sich zu informieren ob ich in die Rentenversicherung einzahlen möchte oder nicht, dass hat mich irritiert weil da es Pflicht seit 2013 ist, kann das Amt nicht automatisch davon ausgehen, dass man sich davon befreit

Hallo Leute, leider ist es in vergessenheit geraten, aber nun nehme ich mir die Zeit euch aufzuklären.

Ich habe zweimal den Freibetrag erhalten, natürlich nicht so dass ich zweimal mehr geld habe, sonder so, dass beim harz vier lediglich dass Arbeitslosengeld angerechnet wurde was letztendlich auf mein Konto überwiesen wurde.

Juhuuu
:slight_smile: