Hallo zusammen,
ich brauche Rat bei folgendem Sachverhalt:
Frau A ist seit 2010 beim Unternehmen S angestellt. Seit Mai 2013 befindet sie sich in Elternzeit bis Mai 2016. S hat ihr eine TZ-Tätigkeit im Mai 2014 verwährt (liegt schriftlich vor) und eine Genehmigung für eine Nebentätigkeit erteilt.
Seit August 2014 arbeitet A beim Arbeitgeber F als TZ-Mitarbeiterin (20 Std./Woche, befristet auf ein Jahr, sozialversicherungspflichtig). Dort ist sie extrem unzufrieden, sodass sie kündigen möchte, am liebsten zeitnah. Bewerbungen laufen, aber bislang ist noch kein neuer Job gefunden.
Nun die Frage: Kann A die Nebentätigkeit kündigen, ohne eine Sperrfrist beim ALG 1 zu erhalten? Verkürzt das erhaltene Mutterschaftsgeld die Dauer des ALG 1 Anspruchs? Sonstige Sozialleistungen wurden seit Beginn der Arbeitstätigkeit (2006) noch nie bezogen.
Danke im Voraus für eure Antworten.
VG